Iran: Lockerung der Iran-Sanktionen Die ersten Lockerungen treten in Kraft, wenn die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) festgestellt hat, dass der Iran seinen nuklearen Verpflichtungen nachgekommen ist und der UN-Sicherheitsrat den Bericht der IAEA annimmt. Dies geschah am sogenannten Implementation Day. Eine zweite Runde Sanktionslockerungen soll spätestens nach acht Jahren, am Transition Day, folgen. Nach zehn Jahren sollen die Sanktionen gänzlich aufgehoben werden. Wie sieht die Lockerung aus? Zunächst wird die EU die Sanktionen gegen den iranischen Öl- und Gassektor, die petrochemische Industrie, Maßnahmen gegen den iranischen Schifffahrts-/Schiffbaubereich sowie das Versicherungsverbot lockern. Die Zahlungsverkehrsbeschränkungen (z.Zt. 400.000 €) werden aufgehoben. Die Sanktionsliste mit iranischer Unternehmen, Banken und staatlicher Einrichtungen wird fast vollkommen gestrichen. Aber Vorsicht: Einige Organisationen werden erst zum Transition Day (Jahr 2023) von der Liste entfernt. Die nuklear- und waffenbezogenen Sanktionen bleiben weiter in Kraft. Es bestehen für diesen Bereich dann durchaus die Möglichkeit Lieferungen genehmigt zu bekommen, dies ist aber an hohe Voraussetzungen gebunden. USA-Sanktionen bleiben teilweise bestehen! Die Lockerungen der USA bleiben hinter denen der EU zurück. Zum Implementation Day werden nur die Sanktionen gegenüber nicht-amerikanischen Unternehmen für Geschäfte in bestimmten Wirtschaftssektoren, etwa Energie-, Schifffahrt- und Automobilbereich, ausgesetzt. US-Unternehmen und ausländische Unternehmen unter amerikanischer Kontrolle müssten weiter Genehmigungen einholen. Denkbar scheint jedoch, dass die USA eine allgemeine Genehmigung für Geschäfte bekanntgeben werden, die mit dem Aktionsplan JCPOA konform sind. Was ist bei Verträgen mit dem Iran zu beachten? Verletzt Iran zukünftig seine Vertragspflichten, sieht der JCPOA eine sogenannte SnapBack-Klausel vor. Gegen dieses Risiko können geeignete Vertragsklauseln Schutz bieten. Münster, 18.01.2016
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