Iran: Lockerung der Iran-Sanktionen Die ersten Lockerungen treten

Iran: Lockerung der Iran-Sanktionen
Die ersten Lockerungen treten in Kraft, wenn die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA)
festgestellt hat, dass der Iran seinen nuklearen Verpflichtungen nachgekommen ist und der
UN-Sicherheitsrat den Bericht der IAEA annimmt. Dies geschah am sogenannten
Implementation Day.
Eine zweite Runde Sanktionslockerungen soll spätestens nach acht Jahren, am Transition
Day, folgen. Nach zehn Jahren sollen die Sanktionen gänzlich aufgehoben werden.
Wie sieht die Lockerung aus?
Zunächst wird die EU die Sanktionen gegen den iranischen Öl- und Gassektor, die
petrochemische Industrie, Maßnahmen gegen den iranischen Schifffahrts-/Schiffbaubereich
sowie das Versicherungsverbot lockern. Die Zahlungsverkehrsbeschränkungen (z.Zt.
400.000 €) werden aufgehoben.
Die Sanktionsliste mit iranischer Unternehmen, Banken und staatlicher Einrichtungen wird
fast vollkommen gestrichen. Aber Vorsicht: Einige Organisationen werden erst zum
Transition Day (Jahr 2023) von der Liste entfernt.
Die nuklear- und waffenbezogenen Sanktionen bleiben weiter in Kraft. Es bestehen für
diesen Bereich dann durchaus die Möglichkeit Lieferungen genehmigt zu bekommen, dies ist
aber an hohe Voraussetzungen gebunden.
USA-Sanktionen bleiben teilweise bestehen!
Die Lockerungen der USA bleiben hinter denen der EU zurück. Zum Implementation Day
werden nur die Sanktionen gegenüber nicht-amerikanischen Unternehmen für Geschäfte in
bestimmten Wirtschaftssektoren, etwa Energie-, Schifffahrt- und Automobilbereich,
ausgesetzt.
US-Unternehmen und ausländische Unternehmen unter amerikanischer Kontrolle müssten
weiter Genehmigungen einholen. Denkbar scheint jedoch, dass die USA eine allgemeine
Genehmigung für Geschäfte bekanntgeben werden, die mit dem Aktionsplan JCPOA
konform sind.
Was ist bei Verträgen mit dem Iran zu beachten?
Verletzt Iran zukünftig seine Vertragspflichten, sieht der JCPOA eine sogenannte SnapBack-Klausel vor. Gegen dieses Risiko können geeignete Vertragsklauseln Schutz bieten.
Münster, 18.01.2016