Karl Uhr, Peter Schneider, Bettina Meier, Christoph Aerni, Bernhard Roten, Bernhard Scheidegger Gesellschaft Ausgabe A Handbuch für Lehrpersonen a ufl A 4. UG_GesellschaftA_HfL_4A-0_15.indd 1 ge 27.05.15 17:15 Vorwort Das vorliegende Handbuch für Lehrpersonen zum Lehrmittel «Gesellschaft – Ausgabe B» enthält alle Lösungen zu den «Verstanden?»-Fragen und Lösungsvorschläge zu den Aufgaben «Wissen anwenden» des Lehrmittels. Zusätzlich beinhaltet es die Lösungen zu den zahlreichen und vielfältigen Aufgaben im neu konzipierten Arbeitsheft. Die Lösungen zu Kapitel 3, Teil B «Kultur: Religion und Kunst» sowie weitere Materialien sind auf der Website des hep verlags zu finden unter: http://mehr.hep-verlag.ch/gesellschaft-b-lehrpersonen Das Autorenteam hofft, mit dem Lehrmittel «Gesellschaft – Ausgabe B», dem Arbeitsheft sowie dem vorliegenden Handbuch für Lehrpersonen Ihre Lehrtätigkeit zu erleichtern und wünscht Ihnen ein gutes Unterrichten. Rückmeldungen nehmen Verlag oder Autoren gerne entgegen. Im Juli 2015 Autorenteam und Verlag 3 5 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Einstieg ins Berufsleben 5 Staat und Politik A B C C2 D A B C C2 D Verstanden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Aufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Wissen anwenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Korrespondenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Kreuzworträtsel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 2 Geld und Konsum A B C C2 D Verstanden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Aufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wissen anwenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . Korrespondenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kreuzworträtsel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 38 48 52 53 3 Teil A Freizeit – Risiko/ Versicherungen A B C C2 D Verstanden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Aufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wissen anwenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . Korrespondenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kreuzworträtsel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106 114 124 128 129 6 Globale Herausforderungen und internationale Organisationen A B C D Verstanden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Aufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wissen anwenden . . . . . . . . . . . . . . . . . Kreuzworträtsel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132 137 144 148 7 Partnerschaft und Gesellschaft 56 59 65 66 67 3 Teil B Kultur: Religion und Kunst A Verstanden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 C Wissen anwenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 4 Mensch und Wirtschaft A B C D Verstanden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Aufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wissen anwenden . . . . . . . . . . . . . . . . . Korrespondenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kreuzworträtsel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verstanden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Aufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 Wissen anwenden . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Kreuzworträtsel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 A B C C2 D Verstanden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Aufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wissen anwenden . . . . . . . . . . . . . . . . . Korrespondenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kreuzworträtsel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150 157 162 166 167 8 Berufliche Zukunft planen A B C C2 D Verstanden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Aufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wissen anwenden . . . . . . . . . . . . . . . . . Korrespondenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kreuzworträtsel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170 177 185 190 191 9 Selbstständig leben A B C C2 D Verstanden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Aufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wissen anwenden . . . . . . . . . . . . . . . . . Korrespondenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kreuzworträtsel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194 198 206 207 208 7 Kapitel 1 | Einstieg ins Berufsleben 1 Einstieg ins Berufsleben A Verstanden? 8 B Aufgaben 15 C Wissen anwenden 23 C2 Korrespondenz 28 D 29 Kreuzworträtsel 8 Kapitel 1 | Einstieg ins Berufsleben A Verstanden? 1.1 Nennen Sie drei eidgenössische Gesetzeswerke, welche Bestimmungen über die Berufsbildung enthalten. Bundesgesetz über die Berufsbildung ➞ BBG Obligationenrecht ➞ OR Arbeitsgesetz ➞ ArG 1.2 Welche Aufgabe hat die Rechtsordnung? Die Rechtsordnung hat die Aufgabe, das Zusammenleben der Menschen in geordnete Bahnen zu lenken und ihnen ein sicheres Leben zu ermöglichen. 1.3 Wie wird die Rechtsnorm durchgesetzt? Es werden Gebote und Verbote erlassen. Es werden Strafen verhängt. 1.4 Beschreiben Sie je ein praktisches Beispiel aus dem Alltag zu Recht, Sitte und Moral. Individuelle Lösungen 1.5 Wo ist festgelegt, worüber es Gesetze gibt? In der Bundesverfassung 1.6 In welche zwei Hauptgruppen gliedert sich die schweizerische Rechtsordnung? Unsere Rechtsordnung gliedert sich in zwei Hauptgruppen, in das öffentliche und das private Recht. 1.7 Womit befasst sich das StGB? Das Strafgesetzbuch befasst sich mit strafbaren menschlichen Verhaltensweisen und dem Straf mass bei strafbaren Handlungen. 1.8 Wie heissen die vier Teile des ZGB? Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht 1.9 Wo finden Sie gesetzliche Vorschriften über Verträge? Im Obligationenrecht ➞ OR 1.10 Betreffen die folgenden Beispiele privates oder öffentliches Recht? a) Sie werden volljährig. Privates Recht b) Sie unterschreiben einen Arbeitsvertrag. Privates Recht c) Sie mieten eine Wohnung. Privates Recht d) Sie erhalten eine Busse für zu schnelles Fahren. Öffentliches Recht e) Sie kaufen ein Auto. Privates Recht Kapitel 1 | Einstieg ins Berufsleben 9 1.11 In welchem Gesetzbuch (ZGB/OR) finden Sie eine Antwort auf die folgenden Probleme? a) Darf eine jugendliche Person Verträge abschliessen? ZGB (Handlungsfähigkeit) b) Ihre Kollegin will Ihnen trotz Mahnung ein Darlehen nicht zurückzahlen. OR (Das Darlehen), SchKG c) Wie hoch ist der Lohnzuschlag auf Überstunden? OR (Der Einzelarbeitsvertrag) 1.12 Erklären Sie den Begriff «Rechtsgrundsatz». Rechtsgrundsätze sind Rechtsnormen, die wegen ihrer allgemeinen Tragweite von grosser Bedeu tung für unsere Rechtsordnung sind. 1.13 Welche Rechtsgrundsätze gelten? a) Zwei Bauern besiegeln den Kauf eines Rindes per Handschlag. Treu und Glauben ➞ ZGB 2 b) Ein Kollege von Ihnen behauptet, Sie seien ihm Fr. 100.– schuldig. Beweislast ➞ ZGB 8 c) Sie kaufen auf einem Occasionsmarkt für Autos einen alten Chevrolet. Der Verkäufer versichert Ihnen, dass es sich nicht um ein Unfallauto handle. Treu und Glauben ➞ ZGB 2 1.14 Was bedeutet «Keine Strafe ohne Schuld»? Das bedeutet, dass Personen nur dann von einem Strafrichter verurteilt werden dürfen, wenn ih nen die Schuld für ihr Delikt nachgewiesen werden kann. 1.15 Erklären Sie den Unterschied zwischen «Antragsdelikt» und «Offizialdelikt» mit Beispielen. • Bei Offizialdelikten geht der Staat von sich aus gegen Straftäter vor und wartet nicht zuerst auf die Anzeige der Geschädigten. Beispiele für Offizialdelikte sind häusliche Gewalt, Raub, Tö tung, Vergewaltigung oder die meisten Vermögensdelikte. • Bei Antragsdelikten erfolgt die Strafverfolgung gegen die Täterin nicht von Amtes wegen, son dern nur auf Anzeige des Geschädigten hin. Beispiele hierfür sind Diebstahl zum Nachteil eines Angehörigen, Ehrverletzung, Drohung und Hausfriedensbruch. 1.16 Unterscheiden Sie die drei Sanktionen im schweizerischen Strafrecht. • Freiheitsstrafe • Geldstrafe • Gemeinnützige Arbeit 1.17 Was wird bei der Strafzumessung berücksichtigt? Bei der Festlegung der Strafe hat das Gericht das Verschulden des Täters, dessen Beweggründe, dessen Vorleben sowie die persönlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. 1.18 Warum ist die Verwahrung die härteste Massnahme; was sollte deshalb dabei beachtet werden? Eine verwahrte Person wird unter Umständen nie mehr freigelassen. Die Verwahrung sollte daher nur in Ausnahmefällen und als letztes Mittel ausgesprochen werden.
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