Mandantenbogen - Anwaltshaus Bad Nauheim

Hier ist ihr recht zu hause.
Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
für die optimale Bearbeitung Ihrer Angelegenheit benötigen wir vorab einige Informationen
von Ihnen. Wir bitten Sie, diesen Fragebogen gut lesbar auszufüllen. Ihre Angaben werden
natürlich vertraulich behandelt.
Sie erlangten Kenntnis von uns durch:
Empfehlung
Internet
Telefonbuch
Veranstaltung
Zeitung
Angaben zu Ihrer Person:
Firma bzw. Vor-/Zuname:
Straße:
Ort:
Geburtsdatum
Telefon / Fax:
E-Mail:
Wir senden Ihnen die Korrespondenz in Ihrer Sache gerne per E-Mail (unverschlüsselt),
sind Sie damit einverstanden?
ja
nein
Dürfen wir Sie - widerruflich - über Aktuelles aus dem Anwaltshaus per E-Mail informieren?
ja
nein
Ihre Bankverbindung, auf die wir eventuelle Zahlungen / Erstattungen überweisen dürfen:
Name der Bank
IBAN
BIC
Ich bin selbständig:
nein
ja
Ich bin rechtsschutzversichert:
nein
ja
- Bitte wenden –
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Kostenhinweis
Als unser Auftraggeber haben Sie für unsere Kosten einzustehen.
Wir rechnen unsere Leistungen grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG) ab. Soweit das RVG dies vorsieht, richtet sich die Höhe der Vergütung nach dem
Gegenstandswert (Hinweis nach § 49b Abs. 5 BRAO).
Daneben haben wir die Möglichkeit mit Ihnen im Einzelfall eine Vergütungsvereinbarung, z.B.
auf Stundenhonorarbasis, zu schließen.
Gern erläutern wir Ihnen, welche Kosten in Ihrem Fall entstehen.
Hinweis zur Rechtsschutzversicherung
Es ist schön, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, denn diese übernimmt
möglicherweise Ihre Kosten ganz oder teilweise. Sie sind als Mandant jedoch persönlich unser
Auftraggeber. Das bedeutet, dass Sie für die Bezahlung unserer Dienstleistung verantwortlich
sind, unabhängig davon, ob Ihre Versicherung die Kosten (teilweise) erstattet.
Unsere Leistungen für Sie:
1.
Bitte reichen Sie uns zunächst Ihre Versicherungspolice (Seite 1 und 2) und etwaige
Nachträge zum Umfang der Versicherung herein.
2.
Wir prüfen dann gern für Sie, ob Ihre RS-Versicherung überhaupt eintrittspflichtig ist, ob
bzw. wie hoch Ihre Selbstbeteiligung ist und in welcher Höhe Kosten erstattet werden.
3.
Wir übernehmen sodann die Anmeldung Ihres Falles bei Ihrer Versicherung und führen
die gesamte Korrespondenz, einschließlich aller Kostenanforderungen,
Belegübersendungen und Abrechnungen.
4.
Für diesen teilweise ganz erheblichen Aufwand berechnen wir Ihnen eine Aufwandspauschale in Höhe von 35 €. Diese kann Ihnen im Einzelfall erlassen werden.
Hinweis zu Originalunterlagen
Die Korrespondenz zu Ihrem Fall erhalten Sie von uns immer zeitnah zur Verfügung gestellt.
Nach Beendigung Ihres Mandates erhalten Sie etwaig überlassene Originalunterlagen zurück.
Die Handakte wird bei uns digital sicher gespeichert. Die Papierakte vernichten wir mit dem
Abschluss des Verfahrens.
Die obenstehenden Hinweise zu den Kosten, zur Rechtsschutzversicherung und zu den
Originalunterlagen habe ich gelesen und bin mit den Regelungen einverstanden.
(Sie erhalten eine Abschrift dieses Mandantenbogens)
Datum
Unterschrift
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