Welche Anträge bei welcher Behörde oder Einrichtung gestellt

Welche Anträge bei welcher Behörde oder Einrichtung gestellt werden können zeigt folgende
Übersicht:
1. Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit/ selbständige Arbeit
Bei nicht ausreichendem Einkommen sind folgende Antragstellungen möglich:
Welcher Antrag
- Wohngeld
- Kindergeldzuschlag
- Elterngeld
- Leistungen für Bildung u. Teilhabe
- Kinderbetreuungskosten
- Unterhaltsansprüche
- Altersvorsorge/Versicherungen
- Arbeitslosengeld II
Wo _________________________
- Wohngeldstelle
- Familienkasse der Agentur f. Arbeit
- Elterngeldstelle
- Jugendamt/Jobcenter
- Jugendamt
- Jugendamt
- Versicherungsunternehmen
- Jobcenter
2. Arbeitslosengeld (nach Verlust des Arbeitsplatzes)
- Arbeitslosengeld I
- Wohngeld
- Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Kinderbetreuungskosten
- Pfändungsschutz (nach ZPO)
- Altersvorsorge/Versicherungen
- Agentur für Arbeit
- Wohngeldstelle
- Jugendamt
- Jugendamt
- Hausbank
- Versicherungsunternehmen
3. Arbeitslosengeld II nach SGB II (umgangssprachlich Hartz IV)
- Arbeitslosengeld II
- Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Kinderbetreuungskosten
- Rundfunkgebührenbefreiung
- Überschuldung – private Insolvenz
- einmalige Leistungen bei
Schwangerschaft/Haushaltsgründung
- Altersvorsorge/Versicherungen
- Jobcenter
- Jobcenter
- Jugendamt
- Gebühreneinzugszentrale Köln
- Schuldnerberatungsstellen
- Jobcenter
- Versicherungsunternehmen
4. Grundsicherung nach SGB XII
- Grundsicherung
- Rundfunkgebührenbefreiung
- Versicherungen
- Kommune
- Gebühreneinzugszentrale Köln
- Versicherungsagenturen
Eine Besonderheit ist bei geschiedenen Alleinerziehenden zu beachten, wenn der geschiedene Elternteil verstorben ist, kann man „Erziehungsrente“ bei der Rentenversicherung beantragen.