Welche Anträge bei welcher Behörde oder Einrichtung gestellt werden können zeigt folgende Übersicht: 1. Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit/ selbständige Arbeit Bei nicht ausreichendem Einkommen sind folgende Antragstellungen möglich: Welcher Antrag - Wohngeld - Kindergeldzuschlag - Elterngeld - Leistungen für Bildung u. Teilhabe - Kinderbetreuungskosten - Unterhaltsansprüche - Altersvorsorge/Versicherungen - Arbeitslosengeld II Wo _________________________ - Wohngeldstelle - Familienkasse der Agentur f. Arbeit - Elterngeldstelle - Jugendamt/Jobcenter - Jugendamt - Jugendamt - Versicherungsunternehmen - Jobcenter 2. Arbeitslosengeld (nach Verlust des Arbeitsplatzes) - Arbeitslosengeld I - Wohngeld - Leistungen für Bildung und Teilhabe - Kinderbetreuungskosten - Pfändungsschutz (nach ZPO) - Altersvorsorge/Versicherungen - Agentur für Arbeit - Wohngeldstelle - Jugendamt - Jugendamt - Hausbank - Versicherungsunternehmen 3. Arbeitslosengeld II nach SGB II (umgangssprachlich Hartz IV) - Arbeitslosengeld II - Leistungen für Bildung und Teilhabe - Kinderbetreuungskosten - Rundfunkgebührenbefreiung - Überschuldung – private Insolvenz - einmalige Leistungen bei Schwangerschaft/Haushaltsgründung - Altersvorsorge/Versicherungen - Jobcenter - Jobcenter - Jugendamt - Gebühreneinzugszentrale Köln - Schuldnerberatungsstellen - Jobcenter - Versicherungsunternehmen 4. Grundsicherung nach SGB XII - Grundsicherung - Rundfunkgebührenbefreiung - Versicherungen - Kommune - Gebühreneinzugszentrale Köln - Versicherungsagenturen Eine Besonderheit ist bei geschiedenen Alleinerziehenden zu beachten, wenn der geschiedene Elternteil verstorben ist, kann man „Erziehungsrente“ bei der Rentenversicherung beantragen.
© Copyright 2024 ExpyDoc