Unterlagen für ESt-Erklärung

Jankowski Steuerberatung
Wichtige Unterlagen zur Erstellung
Ihrer Einkommenstuererklärung
1. Allgemeines
Lohnsteuerbescheinigungen
Rentenbescheide
Nachweis über Lohnersatzleistungen
(z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Kurzarbeitergeld, Überbrückungsgeld u.ä.)
2. Kinder
Nachweis über Kinderbetreuungskosten
Schul- bzw. Studienbescheinigung
Nachweis über Arbeitslosengeld
3. Versicherungen
Nachweis Kranken-/Pflegeversicherung
Nachweis Haftpflichtversicherungen
Nachweis Unfallversicherung
4. Werbungskosten
Entferung Wohnung-Arbeitsstätte
Beiträge Gewerkschaft/Berufsverband
Berufskleidung, Werkzeuge
Fachliteratur
sonstige Arbeitsmittel
Fortbildungskosten
Steuerberatungskosten
Eigene Einkünfte bei Kindern über 18 Jahre
Nachweis bei auswertiger Unterbringung
Nachweis private Rentenversicherung
Nachweis Lebensversicherung
Nachweis Berufsunfähigkeitsversicherung
Kosten Arbeitszimmer
Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit
Bewerbungskosten
Doppelte Haushaltsführung
Arbeitgeberbescheinigung Dienstreisen
(z.B. Verpflegungsmehraufwand)
5. Sonderausgaben / Außergewöhnliche Belastungen
Krankheitskosten
Mitgliedsbeiträge für Parteien
Schwerbehindertenausweis
Scheidungskosten
Unterhaltsleistungen an Angehörige
Nachweis über die Hilflosigkeit von zu
Dauernde Lasten
pflegenden Personen
Spendennachweise
6. Sonstige Belege / Nachweise
Steuerbescheid des Vorjahres
Anlage VL (vermögensw. Leistungen)
Bescheinigung nach § 10a EStG für die
Riester-Rente
Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Putzfrau)
Handwerkerrechnungen
-> jeweils mit Kopie des Kontoauszuges
7. Kapitaleinkünfte
Jahressteuerbescheinigungen
Erträgnisaufstellungen
8. Vermietung und Verpachtung
Mieteinnahmen (Mietverträge)
Höhe der Abschreibungen bzw.
Aufstellung der Anschaffungs-/
Herstellungskosten des Gebäudes
Nachweis über Darlehenszinsen
Reparaturrechnungen
Grundabgaben, Energiekosten etc.
Sonstige Kosten
Hinweise:
Dieses ist keine vollständige Aufzählung.
Die Abgabefrist für die Steuererklärung ist der 31.5. des Folgejahres.