Turn - und Sportverein Surheide von 1952 e.V. Bildungs- und Teilhabepaket Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Übernahme von Vereinsbeiträgen durch das Sozialamt und Jobcenter Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können für Kinder und Jugendlichen beantragt werden, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein. 1. Es besteht Anspruch nach dem Sozialgesetzbuch II ( Harz IV ) Antrag an Jobcenter mit entsprechender Bescheinigung Stadthaus 3, Hinrich-Schmalfeldt-Straße 2. Leistungsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die Sozialhilfe erhalten, Wohngeldberechtigte, Personen mit Anspruch auf Kinderzuschlag und Personen aus dem Bereich der Asylbewerber. Antrag an Magistrat der Stadt Bremerhaven-Sozialamt Stadthaus 4, Hinrich-Schmalfedt-Straße Anträge und Bescheinigungen über die Mitgliedschaft im Verein und die Höhe der monatlichen Mitgliedsbeiträge, zwecks Vorlage beim Jobcenter/Sozialamt, können beim Geschäftsführer Uwe Komorowski Tel. 0471-29 03 39 angefordert werden. Erhält der Antragsteller einen Gutschein muss dieser umgehend beim Verein eingereicht werden.
© Copyright 2024 ExpyDoc