Pressemitteilung

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Cybersicherheit: Gemeinsame EU-Regeln zum
Schutz vor Gefahren des Internets
Plenartagung [06-07-2016 - 13:14]
Firmen, die wesentliche Dienste wie zum Beispiel im Energie-, Verkehrs-, Bankenund Gesundheitsbereich anbieten, oder Internetdienste wie Suchmaschinen oder
Cloud-Dienste, werden Maßnahmen ergreifen müssen, um ihre Widerstandsfähigkeit
gegen Cyberangriffe zu verbessern. Darauf zielen die ersten EU-weiten Vorschriften
für Cybersicherheit ab, die das Parlament am Mittwoch angenommen hat.
Die Festlegung gemeinsamer Cybersicherheitsstandards und Verstärkung der
Zusammenarbeit zwischen EU-Ländern werden Unternehmen dabei unterstützen, sich zu
schützen, und ebenso dabei helfen, Angriffe auf die verknüpften Infrastrukturnetze der EUMitgliedstaaten zu vermeiden, sagen die Abgeordneten.
"Durch den Ausbau von Cybersicherheits-Kapazitäten und der Kooperation in der EU wird
die NIS-Richtlinie dazu beitragen, Cyber-Angriffe künftig zu verhindern", sagte der
Berichterstatter Andreas Schwab (EVP, DE).
"Die Richtlinie ist auch einer der ersten Rechtsrahmen, der Plattformen in seinen
Anwendungsbereich aufgenommen hat. In Einklang mit der Strategie für einen digitalen
Binnenmarkt führt die Richtlinie harmonisierte Anforderungen an Plattformen ein und legt
fest, dass Plattformen die gleichen Regeln erwarten können, ganz gleich in welchem
Mitgliedstaat der EU sie operieren. Das ist ein großer Erfolg und ein wichtiger erster
Schritt um einen umfassenden Regulierungsrahmen für Plattformen in der EU zu
schaffen", fügte er hinzu.
EU-Mitglieder müssen Anbieter "wesentlicher Dienste" bestimmen
Die neuen EU-Vorschriften legen verbindliche Sicherheitsbestimmungen und
Berichtspflichten für "Betreiber wesentlicher Dienste" im Energie-, Verkehrs-, Banken- und
Gesundheitsbereich oder bei der Trinkwasserversorgung fest. Die EU-Mitglieder müssen
diese Betreiber bzw. Dienste im Einklang mit bestimmten Kriterien feststellen, zum
Beispiel ob der betreffende Dienst für die Aufrechterhaltung kritischer gesellschaftlicher
oder wirtschaftlicher Tätigkeiten wesentlich ist, und ob ein Sicherheitsvorfall eine
erhebliche Störung seiner Bereitstellung bewirken würde.
Einige Anbieter digitaler Dienste – Online-Marktplätze, Online-Suchmaschinen und CloudComputing-Dienste – müssen ebenfalls Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit ihrer
Infrastruktur zu gewährleisten, und werden verpflichtet, größere Zwischenfälle den
nationalen Behörden zu melden. Die Sicherheits- und Berichtspflichten sind für diese
Anbieter jedoch weniger streng. Kleinst- und Kleinunternehmen sind von diesen Pflichten
ausgenommen.
Mechanismen für EU-weite Zusammenarbeit
Mit den neuen Vorschriften wird eine strategische "Kooperationsgruppe" geschaffen, um
Informationen auszutauschen und Mitgliedstaaten beim Kapazitätsaufbau im Bereich
Cybersicherheit zu unterstützen. Jedes EU-Land wird verpflichtet, eine nationale NISStrategie festzulegen.
Die EU-Länder müssen ebenfalls ein Netz von Computer-Notfallteams (CSIRT –
Computer Security Incident Response Teams) schaffen, um Sicherheitsvorfälle und risiken zu bewältigen, grenzübergreifende Sicherheitsfragen zu erörtern und gemeinsame
Antworten zu finden. Die Agentur der Europäischen Union für Netz- und
DE
Pressedienst
Direktion Medien
Direktor - Sprecher : Jaume DUCH GUILLOT
Referenz-Nr.:20160701IPR34481
Press switchboard number (32-2) 28 33000
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Informationssicherheit (ENISA) wird bei der Umsetzung dieser Richtlinie eine
Schlüsselrolle spielen, insbesondere in Bezug auf die Zusammenarbeit. Auf die
Notwendigkeit, Datenschutzvorschriften zu respektieren, wird an mehreren Stellen in der
Richtlinie hingewiesen.
Die nächsten Schritte
Die NIS-Richtlinie wird bald in Amtsblatt der EU veröffentlicht und am 20. Tag nach der
Veröffentlichung in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten müssen die Bestimmungen dann
binnen 21 Monaten in nationales Recht umsetzen. Sie haben dann sechs weitere Monate,
bis die "Betreiber wesentlicher Dienste" feststehen müssen.
Weitere Informationen
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EP-Hintergrundinformationen - Thema Cybersicherheit:
http://www.europarl.europa.eu/thinktank/de/search.html?page=0&word=Cybersecurity
Eurobarometer-Umfrage zu Cybersicherheit aus dem Jahr 2015:
http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_423_en.pdf?utm_source=webcomm&utm_medium=e
mail&utm_campaign=ep_media_network
Der angenommene Text : http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5581-2016-REV-1/de/pdf
Video der Debatte (unter folgendem Datum: 05.07.2016): http://www.europarl.europa.eu/eplive/de/plenary/search-by-date
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