„Ich weiß noch genau, wie sich das angefühlt hat, als meine Bank mir übel mitgespielt hat.“ Wolfgang Benedikt-Jansen Finanztest stellt Menschen vor, die hartnäckig großen Unternehmen oder Behörden die Stirn bieten und dadurch die Rechte von Verbrauchern stärken. Zum Auftakt: Wolfgang Benedikt-Jansen, Rechtsanwalt aus Frankenberg in Hessen. Im Namen der Bankkunden A FOTO: STEFAN KORTE m Anfang stand der Ärger mit der eigenen Bank. Rechtsanwalt Wolfgang BenediktJansen zog im Jahr 1999 mit seiner Kanzlei vom oberschwäbischen Laupheim nach Frankenberg in Hessen und wurde Kunde der Volksbank Marburg. Zunächst lief es gut. Die Bank erhöhte wie gewünscht die Kreditlinie, um den Neustart der Kanzlei zu finanzieren. Dann war von einem Tag auf den anderen alles anders und die Bank kürzte die Kreditlinie wieder. Die Folge: Wichtige Überweisungen blieben liegen. Die Bank blieb hart, als Benedikt-Jansen protestierte. „Das hat mich zutiefst gekränkt“, schildert der 53-jährige Jurist. „So kann man mit Menschen nicht umgehen“, findet er. Benedikt-Jansen wechselte die Bank. Doch der Ärger mit der Volksbank beschäftigte ihn weiter. Inzwischen wusste er: Die Bank, die es heute nicht mehr gibt, war in Schwierigkeiten geraten und Kunden wie er mussten das ausbaden. So etwas wie eine Gewerkschaft der Bankkunden müsste es geben, dachte Benedikt-Jansen. Ein Gegenwicht zur wirtschaftlichen Macht der Geldinstitute. Jemand, der einer Bank die Stirn bieten kann, wenn sie sich kundenfeindlich verhält. Er schloss sich der Schutzgemeinschaft für Bankkunden im bayerischen Rednitzhembach an. Rund 500 Mitglieder hat der Verein. Erste Ohrfeigen für Sparkassen Bald ist Benedikt-Jansen nicht nur Mitglied, sondern auch Anwalt der Schutzgemeinschaft. Er spezialisiert sich aufs Geldanlage- und Bankrecht. Die Schutzgemeinschaft beantragt die Zulassung als Verbraucherschutzverband und wird 2004 in die amtliche Liste eingetragen. Jetzt hat sie das Recht, Banken und Sparkassen mit rechtswidrigen Praktiken abzumahnen und sie zu verklagen, wenn die Geldinstitute nicht einlenken. Bald feiert die Schutzgemeinschaft erste Erfolge. Sie kippt Klauseln, mit denen Sparkassen ausgerechnet für Pfändungsschutzkonten besonders hohe Gebühren festsetzen. Sie erreicht, dass bayerischen Sparkassen verboten wird, missliebigen Kunden zu kündigen. Im Jahr 2008 beginnt die Schutzgemeinschaft ihren Kampf gegen Kreditbearbeitungsgebühren. Banken und Sparkassen kassieren diese Gebühren zusätzlich zu den Zinsen. Sie behalten meist 2 bis 3,5 Prozent des Kreditbetrags bei Auszahlung des Darlehens ein. Das sind 200 bis 350 Euro für einen Ratenkredit über 10 000 Euro. Für einzelne Immobilienkredite kassierten die Banken bis zu 7 500 Euro. Kreditnehmer stottern dann nicht nur den Kredit, sondern auch die Gebühren Rate für Rate ab – samt Zinsen. Hunderte von Prozessen gewonnen Das Oberlandesgericht Bamberg urteilt im August 2010: Die Gebühren sind eine „unangemessene Benachteiligung“ und damit unwirksam. Sieben weitere Oberlandesgerichte schließen sich an. Trotzdem verweigern die meisten Banken und Sparkassen die Rückzahlung. Mit juristischen Spitzfindigkeiten antworten sie auf berechtigte Forderungen ihrer Kunden. Anwälte für solche Fälle zu finden, ist schwer. Der Streitwert ist vergleichsweise gering und damit auch das Honorar. Auch Wolfgang BenediktJansens Sache sind solche Mandate nicht. Doch als die Banken einen Kunden nach dem anderen abblitzen lassen, überlegt er es sich anders. Er entwickelt ein Onlineformular für Betroffene, stellt zusätzliche Mitarbeiter ein und übernimmt nun jeden Fall. Tausende von Bankkunden melden sich bei ihm. In hunderten von Fällen reicht er Klage ein. In fast allen Fällen hat er Erfolg. Ihre Chance Erstattung. Haben Sie einen Raten- oder Immobilienkredit aufgenommen? Dann schauen Sie in den Kreditvertrag, ob die Bank von Ihnen Kreditbearbeitungsgebühren verlangt hat. Wenn ja, fordern Sie die Gebühren samt Zinsen zurück. Für 10 000 Euro Kredit kassierten Banken bis ins Jahr 2013 hinein oft 200 bis 350 Euro Gebühren und für einzelne Immobilienkredite auch schon mal mehrere tausend Euro. Verjährung. Umstritten ist noch, wann Ihre Erstattungsforderung verjährt. Sicher nicht verjährt ist die Rückforderung, wenn Sie Ihr Darlehen ab Anfang 2010 aufgenommen haben. Hilfe. Einen Mustertext, detaillierte Tipps zur Rechtslage und eine lange Liste mit Urteilen zugunsten von Verbrauchern finden Sie bei uns im Internet (www.test.de/kredit gebuehren).
© Copyright 2024 ExpyDoc