L I Q U I K O N Hilfe für Banken- und Sparkassengeschädigte e.V. Staatlich anerkannter gemeinnütziger Verbraucherschutzverein Hauptsitz des Verein: LIQUIKON Halterbergsfeld 9 49086 Osnabrück Tel: 05406 - 675 91 97 Fax: 05406 - 675 91 96 E-Mail: [email protected] Web: www.liquikon.de LIQUIKON, Halterbergsfeld 9, 49086 Osnabrück Bundestag Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Vereinsregister: Amtsgericht Osnabrück VR 200 596 Steuernummer 66/270/12859 1. Vorsitzende: Bettina Rackowitz 2. Vorsitzender: Bernhard Bomkamp Bankverbindung: Inh. Bettina Rackowitz GLS Bank BLZ: 430 609 67 Kto. Nr. 403 340 0500 IBAN: DE43430609674033400500 BIC: GENODEM1GLS (Bochum) Ihr Zeichen, Ihre Nachricht Unser Zeichen, Unsere Nachricht Telefon, Name Datum 05406 - 675 91 97 Bettina Rackowitz 24.01.2016 Systemisches Risiko für die Bankwirtschaft in Deutschland durch Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken Ein offener Brief an die europäische Bankenaufsicht. Inhalt 12345- Anschreiben Fehlerhafte Zinsberechnungen bei deutschen Banken und Sparkassen Bankfehlern haben System Bankenaufsicht verweigert die Kontrolle Entstehung eines systemischen Risikos Schlussbemerkung Seite 1 von 16 LIQUIKON Hilfe für Banken- und Sparkassengeschädigte e.V. Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken aus der Aufsicht durch die europäische Bankenaufsicht entlassen wurden, gab es in den vergangenen Monaten Pressemeldungen, dass diese Kreditinstitute weitere Erleichterungen von der europäischen Einlagensicherung erwarten dürfen1. Ungeachtet der Tatsache, dass die andauernde Niedrigzinsphase gerade Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken in finanzielle Bedrängnis bringt. Das erfüllt uns mit großer Sorge. Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass gerade Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken in Deutschland ein besonderes Risiko für das Bankensystem darstellen. Wir möchten uns zunächst mit knappen Worten vorstellen. Die „Liquikon, Hilfe für Banken- und Sparkassengeschädigte e.V.“ entstand aus der persönlichen Erfahrung, dass die Sparkasse Osnabrück sich nicht an die gesetzlichen Regeln hielt. Wir mussten erleben, dass es keine gesellschaftliche Kraft gab, die die Sparkasse zur Einhaltung der Gesetze zwang. Unsere Erfahrungen aus der Auseinandersetzung mit dieser Sparkasse stellten wir anderen Sparkassengeschädigten zur Verfügung. Über die große Nachfrage nach Solidarität in der gemeinsamen Abwehr gegen unberechtigte Ansprüche von Banken und Sparkassen waren wir überrascht. Daraufhin gründeten wir mit anderen Bankgeschädigten diesen Verein und innerhalb von 6 Jahren fanden sich mehr als 500 Bank- und Sparkassengeschädigte unter unserem Dach zusammen. Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass es ein probates Mittel gegen ungerechtfertigte Forderungen von Banken ist, wenn man ihnen eigene Fehler entgegenstellen kann. Deshalb lassen wir in vielen Fällen von Sachverständigen Gutachten über die Kreditabrechnungen der Geldhäuser anfertigen. Erschreckend häufig zeigen diese Expertisen erhebliche Fehler bei den Kreditabrechnungen auf – in der Regel zu Gunsten der Banken. Nach Vorlage dieser Gutachten zahlen Kreditinstitute durchaus erhebliche Beträge an ihre Kunden zurück. Das ermöglicht es uns in vielen Fällen, das Haus oder gar den Familienbetrieb unserer Mitglieder vor der Zerschlagung durch die Geldhäuser zu retten. Keine Bank gibt Geld wieder heraus, wenn sie nicht sehr genau weiß, dass sie sich zuvor mit der Falschberechnung von Zinsen ungerechtfertigt bereichert hatte. 1 „Streit um europaweiten Schutz von Sparguthaben“, Sueddeutsche.de, vom 24.11.2015 Seite 2 von 16 LIQUIKON Hilfe für Banken- und Sparkassengeschädigte e.V. Von Kreditsachverständigen und Rechtsanwälten wissen wir, seit der Bankenkrise 2008 verurteilen zunehmend auch die Zivilgerichte Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken zu Rückzahlungen von durch Falschrechnung erlangten Geldern. Dabei handelt es sich um durchaus nennenswerte Beträge zwischen 50.000 und 300.000 Euro je Kunde. Derzeit streiten einige Bankkunden auch um Rückzahlungen von mehr als eine Million Euro. Das sind Beträge, wenn sie von mehreren Bankkunden zurück gefordert würden, kleine Banken, wie Sparkasse, Volks- und Raiffeisenbanken in existenzielle Schwierigkeiten bringen können. Und genau darin besteht die systemische Gefahr: Zinsrückforderungen in zunehmender Zahl können vor allem Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken in ihrer Existenz gefährden. Doch die Verantwortlichen in Deutschland leugnen diesen Sachverhalt aus - wie wir meinen - ideologischen Gründen. Wir möchten Sie zunächst mit einigen der typischen Falschrechnungen von Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken bekannt machen. Anschließend hoffen wir, Sie davon zu überzeugen, dass dies keine Einzelfälle sind. Es gibt einen guten Grund, aus dem Falschrechnungen von Kreditzinsen in Deutschland möglich wurden. Diesen Grund versuchen wir anhand von Dokumenten der Bankenaufsicht BaFin Ihnen deutlich zu machen. Seite 3 von 16 LIQUIKON Hilfe für Banken- und Sparkassengeschädigte e.V. 1. Fehlerhafte Zinsberechnungen bei deutschen Banken In Deutschland heißt es, Banken rechneten richtig, Banken seien ehrlich und Banken hielten sich an die Gesetze. Doch die Wirklichkeit sieht in diesem Lande anders aus. Legt man mehrere Gutachten unterschiedlicher Betroffener neben einander, dann findet man erstaunliche Ähnlichkeiten zwischen den Falschrechnungen unterschiedlicher Banken. Einige dieser wiederkehrenden „Fehler“ möchten wir Ihnen an dieser Stelle dokumentieren: Zu viele Zinstage berechnet Vielfach werden die Zinszahlungen aus dem Zinssatz und einer Zahl von Zinstagen errechnet. Kaum ein Kunde ist darin geübt, die Zinstage in den unterschiedlichen von den Banken verwendeten Zinsberechnungsmethoden zu ermitteln. Deshalb scheint es für Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken ungefährlich, an dieser Stelle mehr Zinstage zu berechnen, als zulässig ist. In diesem Beispiel gibt die Sparkasse vor, die Zinsen bis zum 27. April berechnet zu haben. Tatsächlich kommt man aber auf den eingezogenen Zinsbetrag nur dann, wenn man die Zinsen zwei Tage länger, also bis zum 29. April, rechnet. Zwei Zinstage mehr, das sind 6,36 Euro an ungerechtfertigter Bereicherung durch die Sparkasse, wie es die Juristen ausdrücken. Das ist bei jeder einzelnen Zinsrechnung nicht viel. Aber diese kleinen Beträge muss man mit 100.000 oder 250.000 Bankkonten multiplizieren und das für 12 Monate im Jahr. Dann erkennt man den wirtschaftlichen Nutzen solcher vermeint „geringen“ Veruntreuungen. Seite 4 von 16 LIQUIKON Hilfe für Banken- und Sparkassengeschädigte e.V. Falsche Zinsberechnungen Fehlerhafte Berechnungen der Zinsen können vielfältige Ursachen haben. Manchmal werden Zinssätze erfunden, die Zeitperioden verlängert, die Limite heimlich verschoben oder es werden Zinssätze manipuliert, wie in diesem Fall: Diese Genossenschaftsbank gibt vor, 7,25 % Zinsen zu berechnen, tatsächlich entspricht der vom Konto eingezogene Betrag einem Zinssatz von 21,75 %. Jeder zweite Kreditsachverständige dürfte Fälle dieser Art aufgedeckt haben. Falsche Zinsanpassungen Anders als in vielen europäischen Staaten werden in Deutschland an die Bankkonten quasi automatisch Kreditverträge angehängt, ohne dass es den meisten Kunden bewusst ist. Rutscht das Bankkonto ins Minus, tritt automatisch ein Kreditvertrag in Kraft, der sogenannte Dispokredit (Kontokorrent). Eine strukturelle Eigenschaft dieses Kontokorrents ist es, dass der einmal vereinbarte Zinssatz regelmäßig an einen Marktzinssatz angepasst werden muss. Genau dies tun die meisten Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken in Deutschland nicht. Steigt der Marktzinssatz, dann erhöhen sie den Zinssatz, fällt aber der Marktzinssatz, dann passen sie vielfach ihre Zinssätze nicht nach unten an. Seite 5 von 16 LIQUIKON Hilfe für Banken- und Sparkassengeschädigte e.V. Diese Sparkasse berechnet 12,5 % für den auf dem Girokonto ins Minus gerutschten Betrag. Hätte diese öffentlich-rechtliche Bank ihre Zinsen regelmäßig an einen Marktzinssatz angepasst, dann hätte sie nur rund ca. 9,1 % Zinsen berechnen dürfen. Auch diese 11,62 Euro unberechtigter Einnahmen müssen mit hunderttausenden Konten multipliziert werden, um deren finanzielle Relevanz zu erkennen. Gerade nach dem Einritt der Bankenkrise 2008 senkte die Europäische Zentralbank die Zinssätze um ca. 4 % nach unten. Kaum eine Bank folgte der rechtlichen Forderung nach Anpassung der Zinssätze. Alleine in den ersten Monaten nach dieser Zinssenkung zogen der Durchschnitt der deutschen Banken mehr als eine Milliarde Euro unberechtigt von ihren Kunden an Zinsen ein, berechnete die Verbraucherzentrale Bremen2. Dies belegt ein Vergleich von Zinssätzen der Deutschen Bundesbank. Weitere Falschrechnungen Ausgewählt haben wir drei einfache und leichtverständliche Beispiele. Aber es gibt noch mehr Falschrechnungsmethoden. Die erste Studie über Falschrechnungen von Banken in Deutschland stellte im Jahre 2013 der Journalist Olaf Kumpfert in seinem Buch „Zinsklau – Wie uns Banken ausrauben“ zusammen. Darin untersucht der Autor 170 Kreditgutachten und isolierte 15 voneinander verschiedene Falschrechnungsmethoden die Banken in Deutschland gleichermaßen verwendeten. 2 ZDF, Frontal21, vom 13.4.2010 Seite 6 von 16 LIQUIKON Hilfe für Banken- und Sparkassengeschädigte e.V. 2. Bankfehler haben System Das politisch korrekte Denken in Deutschland schreibt vor, Fehler von Banken seien grundsätzlich als Einzelfälle zu betrachten. Wird der Fehler einer Bank offensichtlich, dann ist es der Fehler eines einzelnen Mitarbeiters, eines schwarzen Schafes. Gleichgültig wie viele hundert Falschrechnungen der gleichen Art zuvor schon geschahen. Damit will man behaupten, dass das Bankensystem korrekt arbeite, und Falschrechnungen immer nur auf das Versagen einzelner Mitarbeiter zurück zu führen sei. Auch wenn man längst weiß, wie es Prof. Udo Reifner, vom Institut für Finanzdienstleistungen in Hamburg, formulierte: In dem komplexen Computer einer Bank lassen sich keine Einzelfälle mehr programmieren“. Dennoch, Einzelfälle als Ursache für Falschrechnungen sind in Deutschland nicht das Ergebnis einer polizeilichen oder bankinternen Untersuchung, sondern die Voraussetzung für eine solche Ermittlung. Politiker, Staatsanwälte, Richter und sogar die Medien halten sich an diese Denkvorgabe. Die Wirklichkeit sieht in Deutschland aber anders aus. Als Beispiel greife ich nur eine Bank heraus, die Deutsche Ärzte- und Apotheker Bank eG, eine Genossenschaftsbank. Seit 2001 forderten 291 Kunden die Neuberechung ihrer Konten. 186 dieser „Einzelfälle“ erstattete die Bank bis 2011 Beträge von bis zu 30.000 Euro je Kunde3. Rund zehn Jahre lang gab die Bank hunderten von Kunden zu viel abgerechnete Zinsen zurück. Ausgehend von dieser Praxis muss man zwingend annehmen, dass auch die Geschäftsführung Kenntnis von ihren Falschrechnungen hat. Zumal das Oberlandesgericht Düsseldorf bereits in mehreren Urteilen die Bank zu erheblichen Erstattungen von fehlerhaften Zinsanpassungen verurteilte. Gerichtsverfahren sind in jeder Bank Angelegenheit des Vorstandes. In einem dieser Urteile hält das Gericht fest, die Zinsberechnung des Kreditsachverständigen Härtl, „(...) die auch die Beklagte (ApoBank- d. Verf.) als in sich stimmig bezeichnet habe (...)“4 seien richtig und die ApoBank hätte sich bei ihrer Berechnung „(...) nicht an die für vergleichbare Kredite maßgeblichen Marktzinssätze gehalten (...)“5. 3 Kumpfert: Zinsklau – Wie Banken uns ausrauben. Berlin, 2013. S. 175ff Oberlandesgericht Düsseldorf, I-6 U 7/11, S.4 5 Oberlandesgericht Düsseldorf, I-6 U 7/11, S.5 4 Seite 7 von 16 LIQUIKON Hilfe für Banken- und Sparkassengeschädigte e.V. Die ApoBank gab vor Gericht zu, der Sachverständige rechnete richtig und die Bank hatte falsch gerechnet. Ohne aber anschließend diese Praxis aufzugeben. In dem Zeittraum 2006 bis 2013 erstellte der Kreditsachverständige Rainer Härtl 82 Gutachten über 1.034 Kreditabrechnungen der Deutschen Ärzte- und Apotheker Bank. Alleine bei 439 Kontokorrenten war ein Schaden von 3,4 Mio.6 Euro durch falsche Anpassungen an den Marktzinssatz (siehe oben) entstanden. Insgesamt stellte der Zinsexperte 16,6 Mio. Euro an unberechtigter Bereicherung durch die Bank fest. In diesem Fall kann man kaum noch von Pleiten, Pech und Pannen oder gar von Einzelfällen sprechen, wie es die politische Öffentlichkeit in Deutschland fordert. Hier muss man, aus unserer Sicht, ein System der Falschabrechnung von Krediten unterstellen. Nicht nur bei dieser einen Bank, die wir als Beispiel auswählten, sondern auch bei anderen Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken darf man ein System von Falschrechnungen vermuten. Mit den immer gleichen „Fehlern“, wie falsche Zinstage, falsche Zinsanpassungen, falsche Verzugszinsen etc. schädigen sie ihre Kunden. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Zinsklau“. Rund drei Viertel der 170 fehlerhaften Kreditabrechnungen entfielen auf Sparkassen und Genossenschaftsbanken7. Falschberechnete Zinsen sind keine einzelnen Fehler bei einzelnen Banken, die durch „Schwarze Schafe“ unter den Mitarbeitern verursacht werden. Falschabrechnungen bei Banken haben System, das bestätigen auch Verbraucherschützer8 in Deutschland. 3. Bankenaufsicht verweigert die Kontrolle Sie fragen sich, wie ist so etwas möglich – ausgerechnet in Deutschland? Die Antwort ist ganz einfach: Die Behörden schauen genau so weg, wie sie beim Autohersteller Volkswagen und seinen Manipulationen der Abgaswerte der Dieselmotoren wegsahen. Prüf-, Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden und das zuständige Ministerium wussten von den Manipulationen und schritten nicht gegen Volkswagen ein. 6 Siehe Anlage Kumpfert: Zinsklau – Wie uns Banken ausrauben. Berlin, 2013. S. 228 8 ARD, Monitor, 9.1.2014 7 Seite 8 von 16 LIQUIKON Hilfe für Banken- und Sparkassengeschädigte e.V. Genau so bleiben die deutschen Behörden in Sachen Falschrechnungen der Banken und Sparkassen untätig: Die deutsche Bankenaufsicht weigert sich, das BankKunden-Verhältnis in ihre Bankaufsicht mit einzubeziehen. In Deutschland legt das Kreditwesengesetz die Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fest. Darin heißt es in § 6: „Die Bundesanstalt hat Missständen im Kredit- und Finanzdienstleistungswesen entgegenzuwirken, welche die Sicherheit der den Instituten anvertrauten Vermögenswerte gefährden, die ordnungsmäßige Durchführung der Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen beeinträchtigen (...) können.“ Die Aufgabe der Bankenaufsicht besteht nicht nur darin, Gesetzesvergehen zu ahnden, oder Rechtsverstöße zu sanktionieren sondern darüber hinaus auch alle anderen „Missstände“ zu beseitigen, die den Instituten anvertrauten Vermögenswerte gefährden könnten. Soweit die Vorgabe durch das Gesetz. Wie aber reagiert die Bankenaufsicht, wenn sie von Bankkunden erfährt, dass dessen Geldhaus gegen Gesetz oder Recht verstoßen hatte? Lassen Sie uns zwei Beispiele anführen: In dem ersten Fall beschwerte sich eine Unternehmerin aus dem Südosten Deutschlands. Sie hatte ihre Kreditkonten bei einer Raiffeisenbank durch einen Kreditsachverständigen prüfen lassen. In einem Schreiben an die Bankenaufsicht BaFin beschwerte sich die Betriebleiterin, dass die Raiffeisenbank ihre Konten mit „überhöhten Sollzinsen belastet“ und Buchungen „falsch Wert gestellt hat“. Falsche Wertstellungen sind Gesetzesverstöße (BGB § 675) und überhöhte Zinsberechnungen wenigstens ungerechtfertigte Bereicherung (BGB 812) oder gar Untreue (StGB 266). Doch nicht nur die fränkische Unternehmerin, sondern jeder Bankkunde der sich über Falschrechnungen seiner Bank beschwert, erhält von der Bankenaufsicht BaFin diese oder eine längere Fassung der immer gleichen Ablehnung: „Ich bin nicht befugt, zugunsten eines einzelnen Kunden auf die privatrechtlichen Geschäftsbeziehungen zwischen diesem und dem Institut Seite 9 von 16 LIQUIKON Hilfe für Banken- und Sparkassengeschädigte e.V. Einfluss zu nehmen. Im Streitfall können nur die allein zuständigen Zivilgerichte eine rechtsverbindliche Entscheidung herbeiführen.“9 Die Bankenaufsicht erklärt, dass sie nicht zuständig sei, gegen die Gesetzesvergehen der Banken vorzugehen. Dabei stellt sie auch nicht die Frage, ob noch weitere Kunden von den Falschrechnungen der Raiffeisenbank betroffen sein könnten? Die Bankenaufsicht weigert sich regelmäßig Gesetzesverstöße durch Banken zu Lasten von Kunden zu untersuchen. Im zweiten Fall hatte Wolfgang S. ein Holzverarbeitendes Unternehmen in den neuen Bundesländern übernommen. Ein Gutachter stellte auch bei den Kreditabrechnungen seiner Sparkasse zahlreiche Falschrechnungen fest. Mittlerweile fanden sich fünf Kunden dieser Sparkasse zusammen, in deren Gutachten sich übereinstimmende Falschrechnungen fanden. Wolfgang S. beschwerte sich bei der BaFin über falsche Zinsanpassungen – ein Rechtsverstoß – , falsche Wertstellungen – ein Gesetzverstoß. Darauf antwortete die Bankenaufsicht BaFin am 27.1.2014: „Insbesondere darf die BaFin auch nicht in ein laufendes Verfahren eingreifen. Sofern das Institut bei Gericht unterliegt, bitte ich Sie, mir das Urteil zukommen zu lassen. Soweit sich dann aus Ihrer Eingabe bzw. dem Urteil aufsichtlich relevante Sachverhalte ergeben sollten, werden wir diese bei der laufenden Aufsicht über das Kreditinstitut berücksichtigen.“ In der Konsequenz wälzt die BaFin die Aufgabe der Rechtsaufsicht auf die Bankkunden ab. Die Kunden sollen die Rechtsverstöße der Banken aufdecken, kostspielige Gutachten bezahlen, die die Vergehen der Geldhäuser beweisen. Anschließend sollen die Kunden das teure Gerichtsverfahren führen, um rechtsverbindlich das Fehlverhalten der Banken festzustellen. Erst wenn ein Gericht das Fehlverhalten eines Geldhauses festgestellt hat, will die BaFin mit diesem Beweismaterial gegen die Banken vorgehen. Praktisch stellt die BaFin unser Rechtssystem auf den Kopf. Die Bankenaufsicht weigert sich, Rechtsvergehen von Banken festzustellen. Statt dessen sollen dies die Kunden für den Staat erledigen. Ganz so, als wenn Menschen, denen Räuber die Geldbörse entwendet haben, selber die Täter fangen müssten. Damit erklärt die Bankenaufsicht auch, dass sie intellektuell gar nicht in der Lage ist oder sein will, zu entscheiden, was rechtmäßig ist oder nicht. Was ist eine 9 Schreiben der Bankenaufsicht BaFin an eine Beschwerdeführerin vom 9.11.2006 Seite 10 von 16 LIQUIKON Hilfe für Banken- und Sparkassengeschädigte e.V. Aufsicht für ein Land wert, wenn sie gar nicht zwischen Recht und Unrecht entscheiden will? Nun könnte man vermuten, dass die Bankenaufsicht ihre Sanktionen gegen Banken nicht in die Öffentlichkeit tragen will, um das Ansehen dieser Banken nicht zu beschädigen. 2012 fragten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages Schick, Maisch, Andrea von der Fraktion Bündnis 90/Grünen die Bundesregierung, wie viele Beschwerden über falsche Zinsabrechnungen bei der BaFin eingegangen seien. In ihrer Antwort schreibt die Bankenaufsicht, innerhalb von 5 Jahren hätten sie mehr als 800 Beschwerden erreicht. Auf die Frage, was die BaFin nach den Hinweisen auf Gesetzesverstöße unternommen hätte, antwortete sie: „Die BaFin führte keine Maßnahmen wegen systematischer Zins- und/oder Gebührenberechnungen durch.“10 Aus dem Kontext geht hervor, dass die BaFin „falsche“ systematische Zinsabrechnungen meint, denn Beschwerden über korrekte Zinsabrechnungen werden kaum gemeint sein. Unsere Bankenaufsicht gesteht öffentlich, dass sie auf Gesetzes- und Rechtsverstöße, auf die sie von Bankkunden hingewiesen wurde, nicht reagiert hatte. Und dies bleibt in Deutschland ohne Konsequenzen. Das Verhalten der BaFin zeigt stark ideologische Züge: Die Voraussetzung mit der die Bankenaufsicht an ihre Arbeit heran geht lautet, Banken rechnen richtig. Sie will gar nicht wissen, ob die Kreditinstitute tatsächlich richtig rechnen. Sie hält die Illusion von korrekt rechnenden Banken aufrecht und weigert sich festzustellen, ob diese Illusion der Realität entspricht. Der Journalist Olaf Kumpfert schildert in seinem Buch „Zinsklau“ einen Fall von Falschrechnung einer großen Bank, die zu viele Zinstage abrechnete. Er bat die Bankenaufsicht um eine Stellungnahme. Zu diesem Fall erklärte die BaFin: „geringfügige Fehler können (...) hingenommen werden“.11 Banken dürfen also nach Ansicht der Bankenaufsicht falsch rechnen. Mehr noch, die BaFin verteidigt deren Fehlverhalten. Ganz offen weigert sich die Bankenaufsicht, die von ihr beaufsichtigten Geldhäuser zu einem 10 Kleine Anfrage der Abgeordneten Schick u.a. an die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland, Bundestagsdrucksache 17/8647, S.6 11 Kumpfert: Zinsklau – Wie Banken uns ausrauben. Berlin, 2013. S. 288 Seite 11 von 16 LIQUIKON Hilfe für Banken- und Sparkassengeschädigte e.V. gesetzeskonformen Verhalten anzuhalten. Weiter kann sich eine Bankenaufsicht nicht von ihrem gesetzlichen Auftrag entfernen. 4. Entstehung eines systemischen Risikos Politiker, Staatsanwälte, Richter und auch die Journalisten in Deutschland glauben, die Bankenaufsicht würde die Banken in ihrem Verhältnis zu ihren Kunden beaufsichtigen und Gesetzesverstöße ahnden. Weil die Bafin aber keine Banken zur Rechenschaft zieht, so die Schlussfolgerung der Öffentlichkeit, rechneten die Banken richtig. Das Ignorieren der Wirklichkeit führt zu einem ordnungspolitischen Vakuum. Die Bankwirtschaft kann sich seit Jahren sicher sein, dass sie ihre Kunden nach belieben übers Ohr hauen darf, ohne ernsthafte Sanktionen befürchten zu müssen. Öffentlich erklärte der Finanzminister des Bundeslandes Bayern, in seinem Land verstehe sich die Politik: „(...) als Lordsiegelbewahrer von Sparkassen und Genossenschaftsbanken“. 12 Die Politik beschützt Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken. Deshalb konnten sich die Kreditinstitute bislang sicher sein, für Fehlverhalten von der Rechtspflege nicht zur Rechenschaft gezogen zu werden. Aber Banken stehen im Wettbewerb miteinander. Diejenigen, die durch Kundenbetrug Einnahmen ohne Kosten und ohne Risiko erzielen, haben einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber jenen Kreditinstituten, die die Zinsen ihrer Kunden ehrlich berechnen. Aus unserer Sicht hat sich die Bankwirtschaft in Deutschland systemwidrig entwickelt: Wer seine Kunden betrügt, der hat im Wettbewerb Erfolg, wer ehrlich bleibt, gehört zu den Verlierern. Wer im Wettbewerb bestehen will, kann dies also nur erreichen, wenn er, wie viele andere Kreditinstitute auch, die Zinsen seiner Kunden falsch berechnet. Der Bundesverband der Kreditsachverständigen beziffert das Ausmaß der Falschrechnungen von deutschen Banken auf rund 15 Mrd. Euro jedes Jahr13. 12 13 „Söder fordert Schonung kleinerer Banken“, Handelsblatt.de vom 22.7.2014 Kumpfert: Zinsklau – Wie uns die Banken ausrauben. Berlin, 2013. S. 225. Seite 12 von 16 LIQUIKON Hilfe für Banken- und Sparkassengeschädigte e.V. Damit könnten die Bankkunden heute bereits über Rückforderungsansprüche von 100 Mrd. Euro und mehr verfügen. Bislang wird das von Bankkunden noch kaum wahrgenommen. Aber die Chancen vor Gericht werden mit jedem Urteil gegen eine Bank besser und die Rückforderungen für gewerbliche Kunden sind erheblich. Um einige Beispiele rechtskräftiger Urteile und deren Rückzahlungen zu nennen: Landgericht Gießen 9 O 311/10 Oberlandesgericht Düsseldorf I-6 U 7/11 Landgericht Stuttgart 8 O 1/13 345.000 Euro 51.000 Euro 292.000 Euro Einen vollständigen Überblick über die Gerichtsurteile gegen Banken dürfte derzeit kaum jemand haben. Im Focus stehen vor allem Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Je mehr Bankkunden Geld zurück erhalten, um so mehr spricht sich deren Erfolg herum. Und noch mehr Kunden werden falsch berechnete Zinsen von ihren Banken zurück verlangen. Gehäufte Rückforderungen von relevanten Beträgen über 250.000 Euro je Kunde kann sich kaum eine Sparkasse oder Volks- und Raiffeisenbank leisten. Darüber hinaus leiden diese Kreditinstitute unter den niedrigen Zinssätzen. Um ihre Einkünfte zu decken vergreifen sich diese Geldhäuser offensichtlich immer weiter an Kundengelder. Das unten stehende Beispiel zeigt, wie eine Sparkasse 5 Kontoauszüge verschickte, dafür aber 6 Mal das Porto in Rechnung stellte. Einmal Porto zu viel zu berechnen, praktizierte dieses Institut über mehrere Monate. Das Beispiel zeigt vor allem, wie verzweifelt diese Kreditinstitute sind, und sie sich deshalb immer dreister an Kundengelder vergreifen. Im Einzelfall ist die Falschberechnung immer nur ein Bagatell-Betrag, wie in diesem Fall geht es nur um 0,62 Euro. Aber den Betrag muss man mit vielleicht hundert-tausenden von Kundenkonten multiplizieren, um den Schaden zu erfassen. Daraus entstehen weitere Rückzahlungsansprüche der Kunden, was letztlich in eine Spirale zunehmend verdeckter Verschuldung dieser Kreditinstitute führt. Seite 13 von 16 LIQUIKON Hilfe für Banken- und Sparkassengeschädigte e.V. Unsere Befürchtung besteht darin, dass sich daraus früher oder später ein akutes systemisches Risiko für die deutsche Bankwirtschaft entwickeln könnte. 5. Schlussbemerkung Wir wenden uns mit der großen Sorge an Sie, dass gerade der Erfolg unseres Vereins sich für Sparkassen oder Genossenschaftsbanken zu einem Problem entwickeln kann. Alleine unser Verein erstellt jährlich rund 50 Kreditgutachten mit Rückforderungen von 20 bis 40 Millionen Euro - jedes Jahr. Wir sind nicht alleine tätig. Derzeit beraten noch drei andere Vereine Bankgeschädigte, gut ein Dutzend Kreditsachverständige leben davon, den Banken ihre Fehler nachzuweisen und ebenso viel Rechtsanwälte klagen im Auftrag von Bankkunden vor den Gerichten. Alleine der Bankrechtsanwalt Martin Ivenz aus Leipzig vertritt derzeit fast 200 Geschädigte. Und es werden jeden Monat mehr. Das gefährliche an dieser Situation ist in unseren Augen, dass Politik und Bankenaufsicht sich vehement dagegen wehren, dieses systemische Risiko wahrzunehmen, auf das der Journalist Olaf Kumpfert14 bereits 2013 aufmerksam gemacht hat. Vielleicht besteht dieses systemische Risiko gar nicht, wir und der Journalist können uns irren. Doch dies müsste durch unabhängige Stellen geprüft werden. Aber die werden in Deutschland nicht tätig. Statt dessen werden jede Woche vier neue Gutachten fertig, im Jahr sind es rund 300 Expertisen, die den Banken Falschrechnungen nachweisen und neuen Kunden Rückzahlungsansprüche gegen Banken an die Hand geben. Der Grund aus dem wir uns an Sie wenden: Innerhalb Deutschlands sehen wir derzeit keine gesellschaftliche Kraft, die die Sparkassen und Genossenschaftsbanken dazu bewegen könnte, sich an Gesetz und Recht zu halten. Ja, es besteht nicht einmal eine Bereitschaft den von uns befürchteten Sachverhalt offiziell untersuchen zu lassen. Ohne einen Impuls von außerhalb, wie im Falle der manipulierten Diesel-motoren des Herstellers Volkswagen, werden die bestehenden Risiken bei Banken, 14 Kumpfert: Zinsklau – Wie Banken uns ausrauben. Berlin 2013. S. 298ff Seite 14 von 16 LIQUIKON Hilfe für Banken- und Sparkassengeschädigte e.V. insbesondere bei Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken, nicht objektiv untersucht. Ein Risiko für die deutsche Bankwirtschaft zieht ein Risiko für europäische Banken nach sich. Aus diesem Grunde wünschen wir uns, dass die europäische Bankenaufsicht einen kontrollierenden Blick auf das systemische Risiko durch Sparkassen und Genossenschaftsbanken in Deutschland wirft. Unsere Bitte ist, wirken Sie in Deutschland darauf hin: - dass unabhängige Untersuchungen einen objektiven Status über die Falschrechnungen von Sparkassen und Banken erstellen. - Für den Fall, dass die von uns angefertigten Gutachten bestätigt werden, das Ausmaß der falsch rechnenden Banken ermittelt wird. - Und ein Verfahren entwickelt wird, das die Rückzahlungen an die Kunden regelt, ohne das Bankensystem zu beschädigen, z.B. wie es der Buchautor Olaf Kumpfert vorgeschlagen hat. Mit freundlichen Grüßen Bettina Rackowitz Anlage: Seite 15 von 16 LIQUIKON Hilfe für Banken- und Sparkassengeschädigte e.V. Seite 16 von 16
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