Offener-Brief-Deutsch - Verein

L I Q U I K O N
Hilfe für Banken- und Sparkassengeschädigte e.V.
Staatlich anerkannter gemeinnütziger Verbraucherschutzverein
Hauptsitz des Verein:
LIQUIKON
Halterbergsfeld 9
49086 Osnabrück
Tel: 05406 - 675 91 97
Fax: 05406 - 675 91 96
E-Mail: [email protected]
Web: www.liquikon.de
LIQUIKON, Halterbergsfeld 9, 49086 Osnabrück
Bundestag Ausschuss für Recht und
Verbraucherschutz
Vereinsregister:
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VR 200 596
Steuernummer
66/270/12859
1. Vorsitzende: Bettina Rackowitz
2. Vorsitzender: Bernhard Bomkamp
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IBAN: DE43430609674033400500
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Datum
05406 - 675 91 97
Bettina Rackowitz
24.01.2016
Systemisches Risiko für die Bankwirtschaft in
Deutschland durch Sparkassen, Volks- und
Raiffeisenbanken
Ein offener Brief an die europäische Bankenaufsicht.
Inhalt
12345-
Anschreiben
Fehlerhafte Zinsberechnungen bei deutschen Banken und Sparkassen
Bankfehlern haben System
Bankenaufsicht verweigert die Kontrolle
Entstehung eines systemischen Risikos
Schlussbemerkung
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LIQUIKON
Hilfe für Banken- und Sparkassengeschädigte e.V.
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken aus der Aufsicht
durch die europäische Bankenaufsicht entlassen wurden, gab es in den
vergangenen Monaten Pressemeldungen, dass diese Kreditinstitute weitere
Erleichterungen von der europäischen Einlagensicherung erwarten dürfen1.
Ungeachtet der Tatsache, dass die andauernde Niedrigzinsphase gerade Sparkassen
und Volks- und Raiffeisenbanken in finanzielle Bedrängnis bringt. Das erfüllt uns
mit großer Sorge. Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass gerade
Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken in Deutschland ein besonderes Risiko
für das Bankensystem darstellen.
Wir möchten uns zunächst mit knappen Worten vorstellen. Die „Liquikon, Hilfe
für Banken- und Sparkassengeschädigte e.V.“ entstand aus der persönlichen
Erfahrung, dass die Sparkasse Osnabrück sich nicht an die gesetzlichen Regeln
hielt. Wir mussten erleben, dass es keine gesellschaftliche Kraft gab, die die
Sparkasse zur Einhaltung der Gesetze zwang. Unsere Erfahrungen aus der
Auseinandersetzung mit dieser Sparkasse stellten wir anderen
Sparkassengeschädigten zur Verfügung. Über die große Nachfrage nach Solidarität
in der gemeinsamen Abwehr gegen unberechtigte Ansprüche von Banken und
Sparkassen waren wir überrascht. Daraufhin gründeten wir mit anderen
Bankgeschädigten diesen Verein und innerhalb von 6 Jahren fanden sich mehr als
500 Bank- und Sparkassengeschädigte unter unserem Dach zusammen.
Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass es ein probates Mittel gegen
ungerechtfertigte Forderungen von Banken ist, wenn man ihnen eigene Fehler
entgegenstellen kann. Deshalb lassen wir in vielen Fällen von Sachverständigen
Gutachten über die Kreditabrechnungen der Geldhäuser anfertigen. Erschreckend
häufig zeigen diese Expertisen erhebliche Fehler bei den Kreditabrechnungen auf –
in der Regel zu Gunsten der Banken.
Nach Vorlage dieser Gutachten zahlen Kreditinstitute durchaus erhebliche Beträge
an ihre Kunden zurück. Das ermöglicht es uns in vielen Fällen, das Haus oder gar
den Familienbetrieb unserer Mitglieder vor der Zerschlagung durch die Geldhäuser
zu retten. Keine Bank gibt Geld wieder heraus, wenn sie nicht sehr genau weiß,
dass sie sich zuvor mit der Falschberechnung von Zinsen ungerechtfertigt
bereichert hatte.
1
„Streit um europaweiten Schutz von Sparguthaben“, Sueddeutsche.de, vom 24.11.2015
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Hilfe für Banken- und Sparkassengeschädigte e.V.
Von Kreditsachverständigen und Rechtsanwälten wissen wir, seit der Bankenkrise
2008 verurteilen zunehmend auch die Zivilgerichte Sparkassen, Volks- und
Raiffeisenbanken zu Rückzahlungen von durch Falschrechnung erlangten Geldern.
Dabei handelt es sich um durchaus nennenswerte Beträge zwischen 50.000 und
300.000 Euro je Kunde. Derzeit streiten einige Bankkunden auch um
Rückzahlungen von mehr als eine Million Euro. Das sind Beträge, wenn sie von
mehreren Bankkunden zurück gefordert würden, kleine Banken, wie Sparkasse,
Volks- und Raiffeisenbanken in existenzielle Schwierigkeiten bringen können.
Und genau darin besteht die systemische Gefahr: Zinsrückforderungen in
zunehmender Zahl können vor allem Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken
in ihrer Existenz gefährden. Doch die Verantwortlichen in Deutschland leugnen
diesen Sachverhalt aus - wie wir meinen - ideologischen Gründen.
Wir möchten Sie zunächst mit einigen der typischen Falschrechnungen von
Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken bekannt machen. Anschließend hoffen
wir, Sie davon zu überzeugen, dass dies keine Einzelfälle sind. Es gibt einen guten
Grund, aus dem Falschrechnungen von Kreditzinsen in Deutschland möglich
wurden. Diesen Grund versuchen wir anhand von Dokumenten der Bankenaufsicht
BaFin Ihnen deutlich zu machen.
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Hilfe für Banken- und Sparkassengeschädigte e.V.
1. Fehlerhafte Zinsberechnungen bei deutschen Banken
In Deutschland heißt es, Banken rechneten richtig, Banken seien ehrlich und
Banken hielten sich an die Gesetze. Doch die Wirklichkeit sieht in diesem Lande
anders aus.
Legt man mehrere Gutachten unterschiedlicher Betroffener neben einander, dann
findet man erstaunliche Ähnlichkeiten zwischen den Falschrechnungen
unterschiedlicher Banken. Einige dieser wiederkehrenden „Fehler“ möchten wir
Ihnen an dieser Stelle dokumentieren:
Zu viele Zinstage berechnet
Vielfach werden die Zinszahlungen aus dem Zinssatz und einer Zahl von Zinstagen
errechnet. Kaum ein Kunde ist darin geübt, die Zinstage in den unterschiedlichen
von den Banken verwendeten Zinsberechnungsmethoden zu ermitteln. Deshalb
scheint es für Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken ungefährlich, an dieser
Stelle mehr Zinstage zu berechnen, als zulässig ist.
In diesem Beispiel gibt die Sparkasse vor, die Zinsen bis zum 27. April berechnet
zu haben. Tatsächlich kommt man aber auf den eingezogenen Zinsbetrag nur dann,
wenn man die Zinsen zwei Tage länger, also bis zum 29. April, rechnet.
Zwei Zinstage mehr, das sind 6,36 Euro an ungerechtfertigter Bereicherung durch
die Sparkasse, wie es die Juristen ausdrücken. Das ist bei jeder einzelnen
Zinsrechnung nicht viel. Aber diese kleinen Beträge muss man mit 100.000 oder
250.000 Bankkonten multiplizieren und das für 12 Monate im Jahr. Dann erkennt
man den wirtschaftlichen Nutzen solcher vermeint „geringen“ Veruntreuungen.
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Falsche Zinsberechnungen
Fehlerhafte Berechnungen der Zinsen können vielfältige Ursachen haben.
Manchmal werden Zinssätze erfunden, die Zeitperioden verlängert, die Limite
heimlich verschoben oder es werden Zinssätze manipuliert, wie in diesem Fall:
Diese Genossenschaftsbank gibt vor, 7,25 % Zinsen zu berechnen, tatsächlich
entspricht der vom Konto eingezogene Betrag einem Zinssatz von 21,75 %. Jeder
zweite Kreditsachverständige dürfte Fälle dieser Art aufgedeckt haben.
Falsche Zinsanpassungen
Anders als in vielen europäischen Staaten werden in Deutschland an die
Bankkonten quasi automatisch Kreditverträge angehängt, ohne dass es den meisten
Kunden bewusst ist. Rutscht das Bankkonto ins Minus, tritt automatisch ein
Kreditvertrag in Kraft, der sogenannte Dispokredit (Kontokorrent). Eine
strukturelle Eigenschaft dieses Kontokorrents ist es, dass der einmal vereinbarte
Zinssatz regelmäßig an einen Marktzinssatz angepasst werden muss.
Genau dies tun die meisten Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken in
Deutschland nicht. Steigt der Marktzinssatz, dann erhöhen sie den Zinssatz, fällt
aber der Marktzinssatz, dann passen sie vielfach ihre Zinssätze nicht nach unten
an.
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Diese Sparkasse berechnet 12,5 % für den auf dem Girokonto ins Minus
gerutschten Betrag. Hätte diese öffentlich-rechtliche Bank ihre Zinsen regelmäßig
an einen Marktzinssatz angepasst, dann hätte sie nur rund ca. 9,1 % Zinsen
berechnen dürfen. Auch diese 11,62 Euro unberechtigter Einnahmen müssen mit
hunderttausenden Konten multipliziert werden, um deren finanzielle Relevanz zu
erkennen.
Gerade nach dem Einritt der Bankenkrise 2008 senkte die Europäische Zentralbank
die Zinssätze um ca. 4 % nach unten. Kaum eine Bank folgte der rechtlichen
Forderung nach Anpassung der Zinssätze. Alleine in den ersten Monaten nach
dieser Zinssenkung zogen der Durchschnitt der deutschen Banken mehr als eine
Milliarde Euro unberechtigt von ihren Kunden an Zinsen ein, berechnete die
Verbraucherzentrale Bremen2. Dies belegt ein Vergleich von Zinssätzen der
Deutschen Bundesbank.
Weitere Falschrechnungen
Ausgewählt haben wir drei einfache und leichtverständliche Beispiele. Aber es gibt
noch mehr Falschrechnungsmethoden. Die erste Studie über Falschrechnungen von
Banken in Deutschland stellte im Jahre 2013 der Journalist Olaf Kumpfert in
seinem Buch „Zinsklau – Wie uns Banken ausrauben“ zusammen. Darin
untersucht der Autor 170 Kreditgutachten und isolierte 15 voneinander
verschiedene Falschrechnungsmethoden die Banken in Deutschland gleichermaßen
verwendeten.
2
ZDF, Frontal21, vom 13.4.2010
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2. Bankfehler haben System
Das politisch korrekte Denken in Deutschland schreibt vor, Fehler von Banken
seien grundsätzlich als Einzelfälle zu betrachten. Wird der Fehler einer Bank
offensichtlich, dann ist es der Fehler eines einzelnen Mitarbeiters, eines schwarzen
Schafes. Gleichgültig wie viele hundert Falschrechnungen der gleichen Art zuvor
schon geschahen.
Damit will man behaupten, dass das Bankensystem korrekt arbeite, und
Falschrechnungen immer nur auf das Versagen einzelner Mitarbeiter zurück zu
führen sei. Auch wenn man längst weiß, wie es Prof. Udo Reifner, vom Institut für
Finanzdienstleistungen in Hamburg, formulierte: In dem komplexen Computer
einer Bank lassen sich keine Einzelfälle mehr programmieren“. Dennoch,
Einzelfälle als Ursache für Falschrechnungen sind in Deutschland nicht das
Ergebnis einer polizeilichen oder bankinternen Untersuchung, sondern die
Voraussetzung für eine solche Ermittlung. Politiker, Staatsanwälte, Richter und
sogar die Medien halten sich an diese Denkvorgabe.
Die Wirklichkeit sieht in Deutschland aber anders aus. Als Beispiel greife ich nur
eine Bank heraus, die Deutsche Ärzte- und Apotheker Bank eG, eine
Genossenschaftsbank. Seit 2001 forderten 291 Kunden die Neuberechung ihrer
Konten. 186 dieser „Einzelfälle“ erstattete die Bank bis 2011 Beträge von bis zu
30.000 Euro je Kunde3. Rund zehn Jahre lang gab die Bank hunderten von Kunden
zu viel abgerechnete Zinsen zurück. Ausgehend von dieser Praxis muss man
zwingend annehmen, dass auch die Geschäftsführung Kenntnis von ihren
Falschrechnungen hat.
Zumal das Oberlandesgericht Düsseldorf bereits in mehreren Urteilen die Bank zu
erheblichen Erstattungen von fehlerhaften Zinsanpassungen verurteilte.
Gerichtsverfahren sind in jeder Bank Angelegenheit des Vorstandes. In einem
dieser Urteile hält das Gericht fest,
die Zinsberechnung des Kreditsachverständigen Härtl, „(...) die auch die
Beklagte (ApoBank- d. Verf.) als in sich stimmig bezeichnet habe (...)“4 seien
richtig und die ApoBank hätte sich bei ihrer Berechnung „(...) nicht an die für
vergleichbare Kredite maßgeblichen Marktzinssätze gehalten (...)“5.
3
Kumpfert: Zinsklau – Wie Banken uns ausrauben. Berlin, 2013. S. 175ff
Oberlandesgericht Düsseldorf, I-6 U 7/11, S.4
5
Oberlandesgericht Düsseldorf, I-6 U 7/11, S.5
4
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Die ApoBank gab vor Gericht zu, der Sachverständige rechnete richtig und die
Bank hatte falsch gerechnet. Ohne aber anschließend diese Praxis aufzugeben. In
dem Zeittraum 2006 bis 2013 erstellte der Kreditsachverständige Rainer Härtl 82
Gutachten über 1.034 Kreditabrechnungen der Deutschen Ärzte- und Apotheker
Bank. Alleine bei 439 Kontokorrenten war ein Schaden von 3,4 Mio.6 Euro durch
falsche Anpassungen an den Marktzinssatz (siehe oben) entstanden. Insgesamt
stellte der Zinsexperte 16,6 Mio. Euro an unberechtigter Bereicherung durch die
Bank fest.
In diesem Fall kann man kaum noch von Pleiten, Pech und Pannen oder gar von
Einzelfällen sprechen, wie es die politische Öffentlichkeit in Deutschland fordert.
Hier muss man, aus unserer Sicht, ein System der Falschabrechnung von Krediten
unterstellen.
Nicht nur bei dieser einen Bank, die wir als Beispiel auswählten, sondern auch bei
anderen Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken darf man ein System von
Falschrechnungen vermuten. Mit den immer gleichen „Fehlern“, wie falsche
Zinstage, falsche Zinsanpassungen, falsche Verzugszinsen etc. schädigen sie ihre
Kunden. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Zinsklau“. Rund drei Viertel der
170 fehlerhaften Kreditabrechnungen entfielen auf Sparkassen und
Genossenschaftsbanken7.
Falschberechnete Zinsen sind keine einzelnen Fehler bei einzelnen Banken, die
durch „Schwarze Schafe“ unter den Mitarbeitern verursacht werden.
Falschabrechnungen bei Banken haben System, das bestätigen auch
Verbraucherschützer8 in Deutschland.
3. Bankenaufsicht verweigert die Kontrolle
Sie fragen sich, wie ist so etwas möglich – ausgerechnet in Deutschland? Die
Antwort ist ganz einfach: Die Behörden schauen genau so weg, wie sie beim
Autohersteller Volkswagen und seinen Manipulationen der Abgaswerte der
Dieselmotoren wegsahen. Prüf-, Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden und das
zuständige Ministerium wussten von den Manipulationen und schritten nicht
gegen Volkswagen ein.
6
Siehe Anlage
Kumpfert: Zinsklau – Wie uns Banken ausrauben. Berlin, 2013. S. 228
8
ARD, Monitor, 9.1.2014
7
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Genau so bleiben die deutschen Behörden in Sachen Falschrechnungen der Banken
und Sparkassen untätig: Die deutsche Bankenaufsicht weigert sich, das BankKunden-Verhältnis in ihre Bankaufsicht mit einzubeziehen.
In Deutschland legt das Kreditwesengesetz die Aufgaben der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fest. Darin heißt es in § 6:
„Die Bundesanstalt hat Missständen im Kredit- und Finanzdienstleistungswesen entgegenzuwirken, welche die Sicherheit der den Instituten
anvertrauten Vermögenswerte gefährden, die ordnungsmäßige
Durchführung der Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen
beeinträchtigen (...) können.“
Die Aufgabe der Bankenaufsicht besteht nicht nur darin, Gesetzesvergehen zu
ahnden, oder Rechtsverstöße zu sanktionieren sondern darüber hinaus auch alle
anderen „Missstände“ zu beseitigen, die den Instituten anvertrauten
Vermögenswerte gefährden könnten. Soweit die Vorgabe durch das Gesetz.
Wie aber reagiert die Bankenaufsicht, wenn sie von Bankkunden erfährt, dass
dessen Geldhaus gegen Gesetz oder Recht verstoßen hatte? Lassen Sie uns zwei
Beispiele anführen:
In dem ersten Fall beschwerte sich eine Unternehmerin aus dem Südosten
Deutschlands. Sie hatte ihre Kreditkonten bei einer Raiffeisenbank durch einen
Kreditsachverständigen prüfen lassen. In einem Schreiben an die Bankenaufsicht
BaFin beschwerte sich die Betriebleiterin, dass die Raiffeisenbank ihre Konten mit
„überhöhten Sollzinsen belastet“ und Buchungen „falsch Wert gestellt hat“.
Falsche Wertstellungen sind Gesetzesverstöße (BGB § 675) und überhöhte
Zinsberechnungen wenigstens ungerechtfertigte Bereicherung (BGB 812) oder gar
Untreue (StGB 266).
Doch nicht nur die fränkische Unternehmerin, sondern jeder Bankkunde der sich
über Falschrechnungen seiner Bank beschwert, erhält von der Bankenaufsicht
BaFin diese oder eine längere Fassung der immer gleichen Ablehnung:
„Ich bin nicht befugt, zugunsten eines einzelnen Kunden auf die
privatrechtlichen Geschäftsbeziehungen zwischen diesem und dem Institut
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Einfluss zu nehmen. Im Streitfall können nur die allein zuständigen
Zivilgerichte eine rechtsverbindliche Entscheidung herbeiführen.“9
Die Bankenaufsicht erklärt, dass sie nicht zuständig sei, gegen die
Gesetzesvergehen der Banken vorzugehen. Dabei stellt sie auch nicht die Frage, ob
noch weitere Kunden von den Falschrechnungen der Raiffeisenbank betroffen sein
könnten? Die Bankenaufsicht weigert sich regelmäßig Gesetzesverstöße durch
Banken zu Lasten von Kunden zu untersuchen.
Im zweiten Fall hatte Wolfgang S. ein Holzverarbeitendes Unternehmen in den
neuen Bundesländern übernommen. Ein Gutachter stellte auch bei den
Kreditabrechnungen seiner Sparkasse zahlreiche Falschrechnungen fest.
Mittlerweile fanden sich fünf Kunden dieser Sparkasse zusammen, in deren
Gutachten sich übereinstimmende Falschrechnungen fanden. Wolfgang S.
beschwerte sich bei der BaFin über falsche Zinsanpassungen – ein Rechtsverstoß –
, falsche Wertstellungen – ein Gesetzverstoß. Darauf antwortete die
Bankenaufsicht BaFin am 27.1.2014:
„Insbesondere darf die BaFin auch nicht in ein laufendes Verfahren
eingreifen. Sofern das Institut bei Gericht unterliegt, bitte ich Sie, mir das
Urteil zukommen zu lassen. Soweit sich dann aus Ihrer Eingabe bzw. dem
Urteil aufsichtlich relevante Sachverhalte ergeben sollten, werden wir diese
bei der laufenden Aufsicht über das Kreditinstitut berücksichtigen.“
In der Konsequenz wälzt die BaFin die Aufgabe der Rechtsaufsicht auf die
Bankkunden ab. Die Kunden sollen die Rechtsverstöße der Banken aufdecken,
kostspielige Gutachten bezahlen, die die Vergehen der Geldhäuser beweisen.
Anschließend sollen die Kunden das teure Gerichtsverfahren führen, um
rechtsverbindlich das Fehlverhalten der Banken festzustellen. Erst wenn ein
Gericht das Fehlverhalten eines Geldhauses festgestellt hat, will die BaFin mit
diesem Beweismaterial gegen die Banken vorgehen. Praktisch stellt die BaFin
unser Rechtssystem auf den Kopf. Die Bankenaufsicht weigert sich,
Rechtsvergehen von Banken festzustellen. Statt dessen sollen dies die Kunden für
den Staat erledigen. Ganz so, als wenn Menschen, denen Räuber die Geldbörse
entwendet haben, selber die Täter fangen müssten.
Damit erklärt die Bankenaufsicht auch, dass sie intellektuell gar nicht in der Lage
ist oder sein will, zu entscheiden, was rechtmäßig ist oder nicht. Was ist eine
9
Schreiben der Bankenaufsicht BaFin an eine Beschwerdeführerin vom 9.11.2006
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Aufsicht für ein Land wert, wenn sie gar nicht zwischen Recht und Unrecht
entscheiden will?
Nun könnte man vermuten, dass die Bankenaufsicht ihre Sanktionen gegen Banken
nicht in die Öffentlichkeit tragen will, um das Ansehen dieser Banken nicht zu
beschädigen. 2012 fragten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages Schick,
Maisch, Andrea von der Fraktion Bündnis 90/Grünen die Bundesregierung, wie
viele Beschwerden über falsche Zinsabrechnungen bei der BaFin eingegangen
seien. In ihrer Antwort schreibt die Bankenaufsicht, innerhalb von 5 Jahren hätten
sie mehr als 800 Beschwerden erreicht. Auf die Frage, was die BaFin nach den
Hinweisen auf Gesetzesverstöße unternommen hätte, antwortete sie:
„Die BaFin führte keine Maßnahmen wegen systematischer Zins- und/oder
Gebührenberechnungen durch.“10
Aus dem Kontext geht hervor, dass die BaFin „falsche“ systematische
Zinsabrechnungen meint, denn Beschwerden über korrekte Zinsabrechnungen
werden kaum gemeint sein. Unsere Bankenaufsicht gesteht öffentlich, dass sie auf
Gesetzes- und Rechtsverstöße, auf die sie von Bankkunden hingewiesen wurde,
nicht reagiert hatte. Und dies bleibt in Deutschland ohne Konsequenzen.
Das Verhalten der BaFin zeigt stark ideologische Züge: Die Voraussetzung mit der
die Bankenaufsicht an ihre Arbeit heran geht lautet, Banken rechnen richtig. Sie
will gar nicht wissen, ob die Kreditinstitute tatsächlich richtig rechnen. Sie hält die
Illusion von korrekt rechnenden Banken aufrecht und weigert sich festzustellen, ob
diese Illusion der Realität entspricht.
Der Journalist Olaf Kumpfert schildert in seinem Buch „Zinsklau“ einen Fall von
Falschrechnung einer großen Bank, die zu viele Zinstage abrechnete. Er bat die
Bankenaufsicht um eine Stellungnahme. Zu diesem Fall erklärte die BaFin:
„geringfügige Fehler können (...) hingenommen werden“.11
Banken dürfen also nach Ansicht der Bankenaufsicht falsch rechnen. Mehr noch,
die BaFin verteidigt deren Fehlverhalten. Ganz offen weigert sich die
Bankenaufsicht, die von ihr beaufsichtigten Geldhäuser zu einem
10
Kleine Anfrage der Abgeordneten Schick u.a. an die Bundesregierung der Bundesrepublik
Deutschland, Bundestagsdrucksache 17/8647, S.6
11
Kumpfert: Zinsklau – Wie Banken uns ausrauben. Berlin, 2013. S. 288
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gesetzeskonformen Verhalten anzuhalten. Weiter kann sich eine Bankenaufsicht
nicht von ihrem gesetzlichen Auftrag entfernen.
4. Entstehung eines systemischen Risikos
Politiker, Staatsanwälte, Richter und auch die Journalisten in Deutschland glauben,
die Bankenaufsicht würde die Banken in ihrem Verhältnis zu ihren Kunden
beaufsichtigen und Gesetzesverstöße ahnden. Weil die Bafin aber keine Banken
zur Rechenschaft zieht, so die Schlussfolgerung der Öffentlichkeit, rechneten die
Banken richtig. Das Ignorieren der Wirklichkeit führt zu einem
ordnungspolitischen Vakuum.
Die Bankwirtschaft kann sich seit Jahren sicher sein, dass sie ihre Kunden nach
belieben übers Ohr hauen darf, ohne ernsthafte Sanktionen befürchten zu müssen.
Öffentlich erklärte der Finanzminister des Bundeslandes Bayern, in seinem Land
verstehe sich die Politik:
„(...) als Lordsiegelbewahrer von Sparkassen und Genossenschaftsbanken“. 12
Die Politik beschützt Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken. Deshalb
konnten sich die Kreditinstitute bislang sicher sein, für Fehlverhalten von der
Rechtspflege nicht zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Aber Banken stehen im Wettbewerb miteinander. Diejenigen, die durch
Kundenbetrug Einnahmen ohne Kosten und ohne Risiko erzielen, haben einen
erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber jenen Kreditinstituten, die die Zinsen
ihrer Kunden ehrlich berechnen.
Aus unserer Sicht hat sich die Bankwirtschaft in Deutschland systemwidrig
entwickelt: Wer seine Kunden betrügt, der hat im Wettbewerb Erfolg, wer ehrlich
bleibt, gehört zu den Verlierern. Wer im Wettbewerb bestehen will, kann dies also
nur erreichen, wenn er, wie viele andere Kreditinstitute auch, die Zinsen seiner
Kunden falsch berechnet.
Der Bundesverband der Kreditsachverständigen beziffert das Ausmaß der
Falschrechnungen von deutschen Banken auf rund 15 Mrd. Euro jedes Jahr13.
12
13
„Söder fordert Schonung kleinerer Banken“, Handelsblatt.de vom 22.7.2014
Kumpfert: Zinsklau – Wie uns die Banken ausrauben. Berlin, 2013. S. 225.
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Damit könnten die Bankkunden heute bereits über Rückforderungsansprüche von
100 Mrd. Euro und mehr verfügen.
Bislang wird das von Bankkunden noch kaum wahrgenommen. Aber die Chancen
vor Gericht werden mit jedem Urteil gegen eine Bank besser und die
Rückforderungen für gewerbliche Kunden sind erheblich. Um einige Beispiele
rechtskräftiger Urteile und deren Rückzahlungen zu nennen:
Landgericht Gießen 9 O 311/10
Oberlandesgericht Düsseldorf I-6 U 7/11
Landgericht Stuttgart 8 O 1/13
345.000 Euro
51.000 Euro
292.000 Euro
Einen vollständigen Überblick über die Gerichtsurteile gegen Banken dürfte
derzeit kaum jemand haben. Im Focus stehen vor allem Sparkassen und
Genossenschaftsbanken. Je mehr Bankkunden Geld zurück erhalten, um so mehr
spricht sich deren Erfolg herum. Und noch mehr Kunden werden falsch berechnete
Zinsen von ihren Banken zurück verlangen. Gehäufte Rückforderungen von
relevanten Beträgen über 250.000 Euro je Kunde kann sich kaum eine Sparkasse
oder Volks- und Raiffeisenbank leisten.
Darüber hinaus leiden diese Kreditinstitute unter den niedrigen Zinssätzen. Um
ihre Einkünfte zu decken vergreifen sich diese Geldhäuser offensichtlich immer
weiter an Kundengelder. Das unten stehende Beispiel zeigt, wie eine Sparkasse 5
Kontoauszüge verschickte, dafür aber 6 Mal das Porto in Rechnung stellte.
Einmal Porto zu viel zu berechnen, praktizierte dieses Institut über mehrere
Monate. Das Beispiel zeigt vor allem, wie verzweifelt diese Kreditinstitute sind,
und sie sich deshalb immer dreister an Kundengelder vergreifen. Im Einzelfall ist
die Falschberechnung immer nur ein Bagatell-Betrag, wie in diesem Fall geht es
nur um 0,62 Euro. Aber den Betrag muss man mit vielleicht hundert-tausenden von
Kundenkonten multiplizieren, um den Schaden zu erfassen. Daraus entstehen
weitere Rückzahlungsansprüche der Kunden, was letztlich in eine Spirale
zunehmend verdeckter Verschuldung dieser Kreditinstitute führt.
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Unsere Befürchtung besteht darin, dass sich daraus früher oder später ein akutes
systemisches Risiko für die deutsche Bankwirtschaft entwickeln könnte.
5. Schlussbemerkung
Wir wenden uns mit der großen Sorge an Sie, dass gerade der Erfolg unseres
Vereins sich für Sparkassen oder Genossenschaftsbanken zu einem Problem
entwickeln kann. Alleine unser Verein erstellt jährlich rund 50 Kreditgutachten mit
Rückforderungen von 20 bis 40 Millionen Euro - jedes Jahr.
Wir sind nicht alleine tätig. Derzeit beraten noch drei andere Vereine
Bankgeschädigte, gut ein Dutzend Kreditsachverständige leben davon, den Banken
ihre Fehler nachzuweisen und ebenso viel Rechtsanwälte klagen im Auftrag von
Bankkunden vor den Gerichten. Alleine der Bankrechtsanwalt Martin Ivenz aus
Leipzig vertritt derzeit fast 200 Geschädigte. Und es werden jeden Monat mehr.
Das gefährliche an dieser Situation ist in unseren Augen, dass Politik und
Bankenaufsicht sich vehement dagegen wehren, dieses systemische Risiko
wahrzunehmen, auf das der Journalist Olaf Kumpfert14 bereits 2013 aufmerksam
gemacht hat. Vielleicht besteht dieses systemische Risiko gar nicht, wir und der
Journalist können uns irren. Doch dies müsste durch unabhängige Stellen geprüft
werden. Aber die werden in Deutschland nicht tätig.
Statt dessen werden jede Woche vier neue Gutachten fertig, im Jahr sind es rund
300 Expertisen, die den Banken Falschrechnungen nachweisen und neuen Kunden
Rückzahlungsansprüche gegen Banken an die Hand geben.
Der Grund aus dem wir uns an Sie wenden:
Innerhalb Deutschlands sehen wir derzeit keine gesellschaftliche Kraft, die die
Sparkassen und Genossenschaftsbanken dazu bewegen könnte, sich an Gesetz und
Recht zu halten. Ja, es besteht nicht einmal eine Bereitschaft den von uns
befürchteten Sachverhalt offiziell untersuchen zu lassen.
Ohne einen Impuls von außerhalb, wie im Falle der manipulierten Diesel-motoren
des Herstellers Volkswagen, werden die bestehenden Risiken bei Banken,
14
Kumpfert: Zinsklau – Wie Banken uns ausrauben. Berlin 2013. S. 298ff
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insbesondere bei Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken, nicht objektiv
untersucht.
Ein Risiko für die deutsche Bankwirtschaft zieht ein Risiko für europäische
Banken nach sich. Aus diesem Grunde wünschen wir uns, dass die europäische
Bankenaufsicht einen kontrollierenden Blick auf das systemische Risiko durch
Sparkassen und Genossenschaftsbanken in Deutschland wirft.
Unsere Bitte ist, wirken Sie in Deutschland darauf hin:
- dass unabhängige Untersuchungen einen objektiven Status über die
Falschrechnungen von Sparkassen und Banken erstellen.
- Für den Fall, dass die von uns angefertigten Gutachten bestätigt werden, das
Ausmaß der falsch rechnenden Banken ermittelt wird.
- Und ein Verfahren entwickelt wird, das die Rückzahlungen an die Kunden
regelt, ohne das Bankensystem zu beschädigen, z.B. wie es der Buchautor
Olaf Kumpfert vorgeschlagen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Rackowitz
Anlage:
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