Editorial BZB April 16 Kein zuverlässiger Partner Liebe Kolleginnen und Kollegen, das vorläufige Scheitern der Verhandlungen zwischen der Bundesärztekammer (BÄK) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKVVerband) über eine neue ärztliche Gebührenordnung wirft viele Fragen auf. Soweit diese die Verhandlungsführung der BÄK unter ihrem Präsidenten Prof. Dr. Ulrich Frank Montgomery betreffen, sind unsere ärztlichen Kollegen aufgerufen, darauf Antworten zu finden. Bundeszahnärztekammer und Bayerische Landeszahnärztekammer hatten seit Bekanntwerden der Eckdaten für den sogenannten „Paragrafenteil“ der neuen GOÄ davor gewarnt, Grundpfeiler des privatärztlichen Vergütungssystems ins Wanken zu bringen. Diese Kritik richtete sich insbesondere gegen die Einführung einer Gemeinsamen Kommission (GeKO) mit dem PKV-Verband, die mit erheblichen Kompetenzen ausgestattet werden sollte. Kritische Stimmen – auch aus der Ärzteschaft selbst – hatten frühzeitig gewarnt, der Preis für die erhoffte Gebührenanhebung sei zu hoch. Offenbar haben die Hoffnungen, dass der PKV-Verband zu einer deutlichen Gebührenanhebung bereit ist, getrogen. Jetzt ist zu lesen, dass ein entsprechendes Angebot – erarbeitet von der Unternehmensberatung McKinsey – völlig unzureichend war. Hätte man nicht bereits vor Beginn der Gespräche den finanziellen Rahmen abstecken müssen, in dem sich die privaten Krankenversicherungsunternehmen bewegen wollen? Angesichts des Scherbenhaufens, vor dem die BÄK nun steht, klingen die Worte von Volker Leienbach, dem Verbandsdirektor des PKV-Verbandes, wie Hohn: „Eine moderne Gebührenordnung ist DIE Garantie für die ärztliche Freiberuflichkeit schlechthin. Die Wesenselemente der privaten Krankenversicherung von der lebenslangen und unkürzbaren Leistungszusage ihrer Verträge über die Sicherstellung der ärztlichen Therapiefreiheit bis hin zum Verzicht auf Budgetierung fließen in dieses Konzept ein.“ Ist es wirklich denkbar, Elemente der privaten Krankenversicherung in das System der ärztlichen Honorierung zu integrieren? Oder wird nicht gerade auf diesem Wege die Freiberuflichkeit, zu der ohne Zweifel auch die Festsetzung eines angemessenen Honorars durch den sogenannten „Leistungserbrin- Christian Berger Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer ger“ zählt, infrage gestellt? Wie frei ist ein Freier Beruf, dem die Kostenträger vorgeben, was seine Leistung wert ist? Bleibt die Frage, ob die private Krankenversicherung ein fairer Partner sein kann, wenn sie Ärzten und Zahnärzten auch nicht annähernd jenen Einkommenszuwachs gewähren möchte, den sie sich selbst – über die laufende Anpassung ihrer Prämien – genehmigt. In den letzten knapp 20 Jahren haben sich die Beitragseinnahmen der privaten Krankenversicherung mehr als verdoppelt: von 16,3 Milliarden Euro im Jahr 1997 auf 34,3 Milliarden im Jahr 2014. Etwa 25 Milliarden Euro wandte die PKV nach eigenen Angaben 2014 allein für Versicherungsleistungen auf. Dabei wird die Erstattungspraxis gerade bei zahnärztlichen Leistungen immer mehr zu einem Ärgernis. Indirekt haben die Verhandlungsführer in Sachen GOÄ ein weiteres Argument für die von der SPD erneut ins Wort gehobene Bürgerversicherung geliefert. Nicht die Elemente einer privaten Krankenversicherung wurden in den Entwurf der GOÄ-Novelle implantiert, sondern Elemente, die aus der gesetzlichen Krankenversicherung bekannt sind. Hoffentlich wird sich das nicht irgendwann rächen! Ihr 3
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