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Editorial
BZB April 16
Kein zuverlässiger Partner
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das vorläufige Scheitern der Verhandlungen zwischen der Bundesärztekammer (BÄK) und dem
Verband der Privaten Krankenversicherung (PKVVerband) über eine neue ärztliche Gebührenordnung wirft viele Fragen auf. Soweit diese die Verhandlungsführung der BÄK unter ihrem Präsidenten Prof. Dr. Ulrich Frank Montgomery betreffen,
sind unsere ärztlichen Kollegen aufgerufen, darauf
Antworten zu finden. Bundeszahnärztekammer
und Bayerische Landeszahnärztekammer hatten
seit Bekanntwerden der Eckdaten für den sogenannten „Paragrafenteil“ der neuen GOÄ davor
gewarnt, Grundpfeiler des privatärztlichen Vergütungssystems ins Wanken zu bringen.
Diese Kritik richtete sich insbesondere gegen die Einführung einer Gemeinsamen Kommission (GeKO)
mit dem PKV-Verband, die mit erheblichen Kompetenzen ausgestattet werden sollte. Kritische Stimmen – auch aus der Ärzteschaft selbst – hatten frühzeitig gewarnt, der Preis für die erhoffte Gebührenanhebung sei zu hoch. Offenbar haben die Hoffnungen, dass der PKV-Verband zu einer deutlichen
Gebührenanhebung bereit ist, getrogen. Jetzt ist zu
lesen, dass ein entsprechendes Angebot – erarbeitet von der Unternehmensberatung McKinsey – völlig unzureichend war.
Hätte man nicht bereits vor Beginn der Gespräche
den finanziellen Rahmen abstecken müssen, in
dem sich die privaten Krankenversicherungsunternehmen bewegen wollen? Angesichts des Scherbenhaufens, vor dem die BÄK nun steht, klingen
die Worte von Volker Leienbach, dem Verbandsdirektor des PKV-Verbandes, wie Hohn: „Eine moderne Gebührenordnung ist DIE Garantie für die
ärztliche Freiberuflichkeit schlechthin. Die Wesenselemente der privaten Krankenversicherung von
der lebenslangen und unkürzbaren Leistungszusage
ihrer Verträge über die Sicherstellung der ärztlichen
Therapiefreiheit bis hin zum Verzicht auf Budgetierung fließen in dieses Konzept ein.“
Ist es wirklich denkbar, Elemente der privaten Krankenversicherung in das System der ärztlichen Honorierung zu integrieren? Oder wird nicht gerade auf
diesem Wege die Freiberuflichkeit, zu der ohne
Zweifel auch die Festsetzung eines angemessenen
Honorars durch den sogenannten „Leistungserbrin-
Christian Berger
Präsident der Bayerischen
Landeszahnärztekammer
ger“ zählt, infrage gestellt? Wie frei ist ein Freier
Beruf, dem die Kostenträger vorgeben, was seine
Leistung wert ist?
Bleibt die Frage, ob die private Krankenversicherung ein fairer Partner sein kann, wenn sie Ärzten
und Zahnärzten auch nicht annähernd jenen Einkommenszuwachs gewähren möchte, den sie sich
selbst – über die laufende Anpassung ihrer Prämien – genehmigt. In den letzten knapp 20 Jahren
haben sich die Beitragseinnahmen der privaten
Krankenversicherung mehr als verdoppelt: von
16,3 Milliarden Euro im Jahr 1997 auf 34,3 Milliarden im Jahr 2014. Etwa 25 Milliarden Euro
wandte die PKV nach eigenen Angaben 2014 allein für Versicherungsleistungen auf. Dabei wird
die Erstattungspraxis gerade bei zahnärztlichen
Leistungen immer mehr zu einem Ärgernis.
Indirekt haben die Verhandlungsführer in Sachen
GOÄ ein weiteres Argument für die von der SPD
erneut ins Wort gehobene Bürgerversicherung geliefert. Nicht die Elemente einer privaten Krankenversicherung wurden in den Entwurf der GOÄ-Novelle implantiert, sondern Elemente, die aus der
gesetzlichen Krankenversicherung bekannt sind.
Hoffentlich wird sich das nicht irgendwann rächen!
Ihr
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