! ! ! ! ! Waltrud Froese! Ernährungsmed. Beraterin/DGE Diätassistentin – VDD zertifiziert RICHTIG ESSEN-Beraternetz ! Theresienstr. 6 82319 Starnberg Ernährungs- und Diätberatung: Wie bekomme ich einen Termin ! ! T 08151-971 44 88 M 0172-548 79 99 [email protected] ess-klasse-info.de Sie interessieren sich für ein Gespräch oder haben ein ganz konkretes diätetisches Problem? Für den ersten Kontakt rufen Sie mich einfach an. Gern führe ich mit Ihnen ein unverbindliches Gespräch vorab. Sie erreichen mich telefonisch direkt oder Sie hinterlassen mir bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, ich rufe Sie gerne zurück. Wir klären dann gemeinsam, wie ihre Beratung verlaufen darf u.a. können folgende Fragen abklären: ❒ die voraussichtliche Anzahl der Termine ❒ Einzelgespräche, Beratung in der Kleingruppe oder Teilnahme an einem Kurs ❒ die zu erwartenden Kosten ❒ Möglichkeit einer Bezuschussung durch Ihre Krankenversicherung. Im zweiten Schritt klären Sie bei ihrer Krankenversicherung, ob und wie Sie Zuschüsse bekommen. Bei Bedarf erhalten Sie von mir einen Kostenvoranschlag. Gegebenenfalls besorgen Sie sich eine ärztliche Bescheinigung, die Sie zur ersten Beratung bitte mitbringen. Danach nehmen Sie wieder Kontakt mit mir auf und legen ganz konkret den Termin zur Beratung fest oder Sie melden sich verbindlich zu einem Kurs an. Beim unserem Termin geht es nur um Ihr Anliegen und Sie bekommen meine Unterstützung. Als Diätassistentin unterliege ich der Schweigepflicht! Meine Beratungen sind Leistungen, die ich mit Ihnen direkt abrechne. Die Kosten der Ernährungsberatung begleichen Sie jeweils am Ende der Stunde direkt in bar bei mir und erhalten dafür eine Quittung. Bei telefonischen Beratungen erhalten Sie von mir eine Rechnung in Papier oder elektronischer Form. Beratungen die ausschließlich telefonisch erfolgen, beginnen erst nach vorheriger Zusendung eines ausgefüllten Anmeldeformulars. Bei persönlichen Beratungen stimme ich individuell den Ort mit Ihnen ab. Nach Abschluss der Gespräche erhalten Sie von mir Ihre ärztliche Zuweisung zurück und eine Aufstellung der von mir erhaltenen Leistungen, beides zusammen ist zur Vorlage bei ihrer Krankenversicherung bestimmt. Nur so können Ihnen ihre Zuschüsse gewährt werden. Ich freue mich auf die Beratung mit Ihnen ! Stand Juni 2015
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