PKV-Info Private Studentische Krankenversicherung (PSKV) Merkblatt für Ärztinnen und Ärzte PSKV – Merkblatt für Ärztinnen und Ärzte Private Studentische Krankenversicherung (PSKV) Merkblatt für Ärztinnen und Ärzte Einige Unternehmen der Privaten Krankenversicherung bieten den PSKV-Tarif, einen speziellen Studenten-Tarif, mit den folgenden Eigenschaften an: • Die Leistungen sind bei allen beteiligten Unternehmen gleich. • Es gibt keine Wartezeiten. • Durch eine solide Grundsicherung ohne besondere Leistungen wird ein günstiger Beitrag ermöglicht. 1. Abrechnungsverfahren Wenn der Versicherte zustimmt, kann der behandelnde Arzt seine Rechnung direkt an dessen private Krankenversicherung übermitteln, sofern er sie im Rahmen der unten genannten Gebührensätze erstellt. Das direkte Abrechnungsverfahren zwischen Ärzten und Krankenversicherungsunternehmen vermeidet die Vorleistungspflicht der Studierenden und Honorarausfälle durch ausbleibende Zahlungen. 1.1 Der Arzt stellt die Rechnung auf den Namen des PSKV-versicherten Studenten oder seines mitversicherten Angehörigen aus, sendet sie aber nicht an diesen, sondern unmittelbar an das Krankenversicherungsunternehmen (nicht an den Verband der Privaten Krankenversicherung). Zu diesem Zweck händigen die Versicherten dem Arzt einen mit der Anschrift des Krankenversicherungsunternehmens versehenen Briefumschlag aus, den sie von ihrem Krankenversicherer erhalten haben. Ein bestimmter Zeitraum für die Abrechnung ist nicht vorgesehen. 1.2Dieses Abrechnungsverfahren gilt nur für Rechnungen im Rahmen der unter 2. genannten Gebührensätze. Anderenfalls ist die Rechnung an den Studenten als Selbstzahler zu richten, der sie seinem Krankenversicherer zur Erstattung der tariflichen Sätze einreicht. 1.3 Der Student weist sich gegenüber dem Arzt durch Vorzeigen des Behandlungsausweises und des Studentenausweises aus. Er geht von der Einhaltung der für den PSKV-Tarif festgelegten Gebührensätze aus, wenn der Arzt ihm vor Behandlungsbeginn nichts anderes mitteilt. Im Behandlungsausweis sind auch die mitversicherten Angehörigen des Studenten aufgeführt. Für jedes Semester erhält der Student eine auf den Behandlungsausweis zu klebende Beitragsmarke. Fehlt für den Behandlungszeitraum die Beitragsmarke, besteht kein Versicherungsschutz. 2 PSKV – Merkblatt für Ärztinnen und Ärzte 2. Leistungen im Rahmen des Abrechnungsverfahrens Folgende Leistungen kann der Arzt direkt mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen abrechnen: 2.1 Ambulante ärztliche Behandlung 2.1.1 Ärztliche Leistungen: bis zum 1,7fachen Satz der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) bzw. bis zum 1,3fachen bei medizinisch-technischen Leistungen und bis zum 1,1fachen bei Laboratoriumsuntersuchungen. (Entziehungsmaßnahmen sind nicht mitversichert.) 2.1.2 Psychotherapie durch einen approbierten und niedergelassenen Arzt, soweit sie medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit ist, bis zu zehn Sitzungen je Person und Versorgungsabschnitt (Semester): bis zum 1,7fachen Satz der GOÄ. 2.1.3 Wegegebühren des Arztes einschließlich der Kosten für die Zeitversäumnis, wenn am Wohnort des Versicherten kein Arzt praktiziert: nach GOÄ. 2.1.4 Gezielte Vorsorgeuntersuchungen (ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und Schwangerschaftsuntersuchung): siehe 2.1. 2.1.5 Ambulante und Haus-Entbindung: siehe 2.1. 2.2 Stationäre ärztliche Behandlung 2.2.1 Behandlung durch Belegärzte: bis zum 1,7fachen Satz der GOÄ bzw. bis zum 1,3fachen bei medizinisch-technischen Leistungen und bis zum 1,1fachen bei Laboratoriumsuntersuchungen. (Stationäre privatärztliche Behandlung ist nicht mitversichert.) 3. Leistungen außerhalb des Abrechnungsverfahrens Für die folgenden Leistungen muss der Arzt dem Patienten eine Rechnung stellen. Dieser erhält die Beträge im genannten Rahmen erstattet: 3.1 Ambulante Behandlung 3.1.1 Arzneimittel (auch Verbandsmaterial): 100 % vom Rechnungsbetrag. Als Arzneimittel gelten nicht Nährmittel und Stärkungspräparate, Mittel, die vorbeugend oder gewohnheitsmäßig genommen werden, sowie kosmetische Präparate. 3.1.2 Hilfsmittel (Brillengläser, Haftschalen, Hörgeräte und Sprechgeräte – elektronischer Kehlkopf-, Geh- und Stützapparate, Kunstglieder, aus 3 PSKV – Merkblatt für Ärztinnen und Ärzte medizinischen Fachgeschäften bezogene Bruchbänder, Leibbinden, Gummistrümpfe und Einlagen): 100 % für das einzelne Hilfsmittel bis zu einem Rechnungsbetrag von 51,13 Euro, vom Mehrbetrag 50 %; für Brillengestelle bis zu 25,56 Euro innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Semestern. 3.1.3 Heilmittel (physikalische Behandlungen, Anwendung des elektrischen Stromes, Inhalationen, Bäder und medizinische Packungen): bis zum 1,3fachen Satz der GOÄ. Beim Bezug von Arznei-, Hilfs- und Heilmitteln sind die nach dem Tarif PSKV versicherten Studenten Selbstzahler. 3.1.4 Ambulante und Haus-Entbindung: siehe 2.5 sowie die Kosten für die freiberuflich tätige Hebamme. 3.2 Stationäre Behandlung 3.2.1 Allgemeine Krankenhausleistungen: 100 %. Behandlungsausweis rivate Studentische Krankenversicherung 3.2.2 Krankenhausentbindung: bei Inanspruchnahme Pder allgemeinen Krankenhausleistungen 100 %. 3.2.3 Krankentransport (medizinisch notwendiger Transport zum und vom nächstgelegenen Krankenhaus bis zu einer Entfernung von 100 km): in Höhe der entstandenen Aufwendungen. Versicherungs-Nr. Bitte hier immer Beitragsmarke einkleben für Wintersemester Bitte hier immer Beitragsmarke einkleben für Sommersemester Vor- und Zuname Der Versicherer rechnet die tariflichen Leistungen mit der Ärztin/dem Arzt oder der Zahnärztin/dem Zahnarzt direkt ab. Die Höhe der Erstattungssätze ergibt sich aus dem Merkblatt des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V., Postfach 51 10 40, 50946 Köln. Falls es der Ärztin/dem Arzt oder der Zahnärztin/dem Zahnarzt nicht vorliegt, kann es angefordert werden bei diesem Verband oder bei dem Versicherer der Studentin/des Studenten oder bei dieser/diesem selbst. Die Behandler/innen werden gebeten, ihre Liquidationen dem Versicherer unter Angabe der Versicherungsnummer einzusenden. Behandlungsausweis Behandlungsausweis Behandlungsausweis Private Studentische Krankenversicherung Private Studentische Krankenversicherung Versicherungs-Nr. Bitte hier immer Beitragsmarke einkleben für Wintersemester Bitte hier immer Beitragsmarke einkleben für Sommersemester Vor- und Zuname Versicherungsnehmer Versicherte Familienangehörige Versicherungs-Nr. Vorname Geburtstag Vor- und Zuname Vorname Geburtstag Straße, Nr., PLZ, Wohnort Vorname Geburtstag Geburtsdatum Vorname Geburtstag Dieser Ausweis ist gültig mit der Beitragsmarke für das laufende Semester. Der Versicherer rechnet die tariflichen Leistungen mit der Ärztin/dem Arzt oder der Zahnärztin/dem Zahnarzt direkt ab. Die Höhe der Erstattungssätze ergibt sich aus dem Merkblatt des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V., Postfach 51 10 40, 50946 Köln. Falls es der Ärztin/dem Arzt oder der Zahnärztin/dem Zahnarzt nicht vorliegt, kann es angefordert werden bei diesem Verband oder bei dem Versicherer der Studentin/des Studenten oder bei dieser/diesem selbst. Die Behandler/innen werden gebeten, ihre Liquidationen dem Versicherer unter Angabe der Versicherungsnummer einzusenden. Ort, Datum Der abgebildete Behandlungsausweis hat im Original das Format DIN A 6 und besteht aus Ausweispapier. Er enthält die Personalangaben des bei dem aufgedruckten Unternehmen der PSKV versicherten Studenten und seiner mitversicherten Familienangehörigen. Behandlungsausweis P r i v a t e S t u d e n t i s c h e K r a n k e n vbesteht e r s i c h e r u n g nur, wenn für das betreffende Semester eine BeiVersicherungsschutz Versicherungsnehmer Versicherte Familienangehörige tragsmarke auf den Behandlungsausweis geklebt ist. Versicherungs-Nr. Vorname Geburtstag Vor- und Zuname Vorname Geburtstag Straße, Nr., PLZ, Wohnort Vorname Geburtstag Geburtsdatum Vorname Geburtstag Dieser Ausweis ist gültig mit der Beitragsmarke für das laufende Semester. 4 PSKV – Merkblatt für Ärztinnen und Ärzte Weitere Informationen zur Privaten Studentischen Krankenversicherung finden Sie in den Broschüren „PKV im Studium“ unter www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher und „Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Private Studentische Krankenversicherung (PSKV)“ unter www.pkv.de/service/broschueren/musterbedingungen Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit verkürzten Leistungsbezeichnungen finden Sie unter www.pkv.de/service/broschueren/rechtsquellen Stand: Juni 2015 Bestell-Nr. 11-010715-22 Bildnachweis: Titel: Andresr/shutterstock Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. Gustav-Heinemann-Ufer 74c · 50968 Köln Telefon (0221) 99 87 - 0 · Telefax (0221) 99 87 - 39 50 Glinkastraße 40 · 10117 Berlin Telefon (030) 20 45 89 - 0 · Telefax (030) 20 45 89 - 33 www.pkv.de · [email protected] 5
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