1 von 1 Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der die Pauschalsätze der Entschädigung des Rechtsschutzbeauftragten und seiner Stellvertreter festgelegt werden (Rechtsschutzbeauftragten-Entschädigungsverordnung - RSB-EntschädigungsV) Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung Einbringende Stelle: Vorhabensart: Bundesministerium für Inneres Verordnung Laufendes Finanzjahr: 2016 Inkrafttreten/ Wirksamwerden: 2016 Vorblatt Problemanalyse Durch die Erlassung des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes (PStSG), BGBl. I Nr. 5/2016, das mit 1. Juli 2016 in Kraft treten wird, finden sich die Aufgaben des Rechtsschutzbeauftragten und seinen Stellvertretern beim Bundesminister für Inneres neben dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) auch im PStSG. Zudem sind im Bereich des polizeilichen Staatsschutzes die Stellvertreter des Rechtsschutzbeauftragten nicht mehr ausschließlich im Fall seiner Vertretung tätig. Ziel(e) - Erweiterung der Entschädigung des Rechtsschutzbeauftragten und seiner Stellvertreter auf das PStSG Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n): - Neuerlassung der Rechtsschutzbeauftragten-Entschädigungsverordnung Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Aufrechterhaltung des hohen Niveaus der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich, insbesondere durch bedarfsorientierte polizeiliche Präsenz, Verkehrsüberwachung, Schutz kritischer Infrastrukturen und internationale Kooperation." der Untergliederung 11 Inneres im Bundesvoranschlag des Jahres 2016 bei. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union. Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens Keine. Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.2 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 580050762).
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