Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der die Pauschalsätze der
Entschädigung des Rechtsschutzbeauftragten und seiner Stellvertreter festgelegt werden
(Rechtsschutzbeauftragten-Entschädigungsverordnung - RSB-EntschädigungsV)
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Einbringende Stelle:
Vorhabensart:
Bundesministerium für Inneres
Verordnung
Laufendes Finanzjahr:
2016
Inkrafttreten/
Wirksamwerden:
2016
Vorblatt
Problemanalyse
Durch die Erlassung des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes (PStSG), BGBl. I Nr. 5/2016, das mit 1. Juli
2016 in Kraft treten wird, finden sich die Aufgaben des Rechtsschutzbeauftragten und seinen
Stellvertretern beim Bundesminister für Inneres neben dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) auch im
PStSG. Zudem sind im Bereich des polizeilichen Staatsschutzes die Stellvertreter des
Rechtsschutzbeauftragten nicht mehr ausschließlich im Fall seiner Vertretung tätig.
Ziel(e)
- Erweiterung der Entschädigung des Rechtsschutzbeauftragten und seiner Stellvertreter auf das PStSG
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Neuerlassung der Rechtsschutzbeauftragten-Entschädigungsverordnung
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Aufrechterhaltung des hohen Niveaus der öffentlichen Ruhe,
Ordnung und Sicherheit in Österreich, insbesondere durch bedarfsorientierte polizeiliche Präsenz,
Verkehrsüberwachung, Schutz kritischer Infrastrukturen und internationale Kooperation." der
Untergliederung 11 Inneres im Bundesvoranschlag des Jahres 2016 bei.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen
Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens
Keine.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.2 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 580050762).