1 von 1 Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des KapitalabflussMeldegesetzes (KapAbfl-DV) Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung Einbringende Stelle: Vorhabensart: BMF Verordnung Laufendes Finanzjahr: 2016 Inkrafttreten/ Wirksamwerden: 2016 Vorblatt Problemanalyse Das Kapitalabfluss-Meldegesetz enthält eine Ermächtigung für den Bundesminister für Finanzen, das Verfahren der Übermittlung der Meldungen im Wege von FinanzOnline nach den §§ 3 und 6 in organisatorischer und technischer Hinsicht zu regeln. Ohne Erlassung einer entsprechenden Verordnung wäre die technische und organisatorische Umsetzung der Übermittlung der Meldungen nicht möglich. Ziele Einführung einer Meldepflicht von Kreditinstituten über größere Geldbewegungen. Inhalt Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahme: Regelung zur elektronischen Übertragung von Daten und den Teilnehmern Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel. Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen sowie die Auswirkungen für Unternehmen, die durch die gesetzliche Regelung zur Meldeverpflichtung von Kreditinstituten über größere Geldbewegungen entstehen, wurden bereits in der WFA zum Bankenpaket (BGBl. I Nr. 116/2015) geschätzt. Die genauen Erläuterungen dazu finden sich unter Maßnahme 1 und 3. Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.2 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 567505621).
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