Vorblatt

1 von 1
Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des KapitalabflussMeldegesetzes (KapAbfl-DV)
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Einbringende Stelle:
Vorhabensart:
BMF
Verordnung
Laufendes Finanzjahr:
2016
Inkrafttreten/
Wirksamwerden:
2016
Vorblatt
Problemanalyse
Das Kapitalabfluss-Meldegesetz enthält eine Ermächtigung für den Bundesminister für Finanzen, das
Verfahren der Übermittlung der Meldungen im Wege von FinanzOnline nach den §§ 3 und 6 in
organisatorischer und technischer Hinsicht zu regeln. Ohne Erlassung einer entsprechenden Verordnung
wäre die technische und organisatorische Umsetzung der Übermittlung der Meldungen nicht möglich.
Ziele
Einführung einer Meldepflicht von Kreditinstituten über größere Geldbewegungen.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahme:
Regelung zur elektronischen Übertragung von Daten und den Teilnehmern
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.
Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen sowie die Auswirkungen für Unternehmen, die durch die gesetzliche
Regelung zur Meldeverpflichtung von Kreditinstituten über größere Geldbewegungen entstehen, wurden
bereits in der WFA zum Bankenpaket (BGBl. I Nr. 116/2015) geschätzt. Die genauen Erläuterungen dazu
finden sich unter Maßnahme 1 und 3.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.2 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 567505621).