wirkungsorientierte Folgeabschätzung (pdf 80 KB)

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Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die
Straßenbahnverordnung 1999 geändert wird (1. StrabVO-Novelle)
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Einbringende Stelle:
Vorhabensart:
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
Verordnung
Laufendes Finanzjahr:
2016
Inkrafttreten/
Wirksamwerden:
2016
Vorblatt
Problemanalyse
Seit der Erlassung der Straßenbahnverordnung 1999 haben sich beim Stand der Technik und bei den
gesetzlichen Grundlagen Anpassungen ergeben. Hiedurch ist der geltende Verordnungstext teilweise
schwer verständlich, enthält obsolete Pflichten (zB über Meldungen an die Eisenbahnbehörden bzw.
technische Überwachung) und ergibt sich im technischen Bereich die Notwendigkeit von an sich
vermeidbaren Verfahren gemäß § 27 des Eisenbahngesetzes ("Erleichterungen" im Sinne von
Ausnahmegenehmigungen). Umgekehrt fehlen Bestimmungen zu Oberleitungs-Omnibussen, was zu
Rechtsunsicherheiten führt.
Ziel(e)
- Anpassung an geänderte gesetzliche Grundlagen
- Anpassung an den Stand der Technik
- Nutzung von Vereinfachungspotentialen und Deregulierung
- Aufnahme von Bestimmungen zu Oberleitungs-Omnibussen
- Berücksichtigung von bewährten Regelungen aus Verordnungen für den Vollbahnbereich sowie
internationalen Standards
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Novelle der Straßenbahnverordnung 1999, durch Anpassung von Begriffen, Vereinfachungen und
Anpassungen an den geänderten Stand der Technik, Entfall von Melde- und Überwachungspflichten
sowie Aufnahme von Bestimmungen zu Oberleitungs-Omnibussen.
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen
Union, da die Umsetzungen der Richtlinie 2004/49/EG über die Eisenbahnsicherheit und der Richtlinie
2008/57/EG über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft im Eisenbahngesetz
Straßenbahnen ausnehmen.
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Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens
Keine
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA – Tools erstellt.