1 von 1 Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Kontenregisterund Konteneinschaugesetzes (KontRegG-DV) Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung Einbringende Stelle: Vorhabensart: BMF Verordnung Laufendes Finanzjahr: 2016 Inkrafttreten/ Wirksamwerden: 2016 Vorblatt Problemanalyse Das KontRegG enthält eine Ermächtigung für den Bundesminister für Finanzen, das Verfahren der Übermittlung (§ 3) und der Auskunftserteilung (§§ 4 und 8) im Wege von FinanzOnline einschließlich der elektronischen Protokollierung der Abfragen durch die berechtigten Behörden in organisatorischer und technischer Hinsicht näher zu regeln. Ohne Erlassung einer entsprechenden Verordnung wäre die technische und organisatorische Umsetzung der Übermittlung und der Auskunftserteilung zur einfachen und schnellen Erlangung von Kontoinformationen im abgabenrechtlichen Verfahren zur Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung nicht möglich. Ziele Einfache und schnelle Erlangung von Kontoinformationen im abgabenrechtlichen Verfahren zur Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung Inhalt Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahme: Regelung zur elektronischen Übertragung von Daten, den Teilnehmern sowie Auskunftserteilung aus dem Kontenregister. Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel. Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen sowie die Auswirkungen für Unternehmen, die durch die gesetzliche Regelung zur Einführung eines Kontenregisters entstehen, wurden bereits in der WFA zum Bankenpaket (BGBl. I Nr. 116/2015) geschätzt. Die genauen Erläuterungen dazu finden sich unter Maßnahme 1 und 2. Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.2 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1936553735).
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