Hochschulwahlen im Sommersemester 2016

Beim Wahlvorstand eingegangen am:
Hochschulwahlen im Sommersemester 2016
VORSCHLAGSLISTE für die Wahl zur UNIVERSITÄTSVERSAMMLUNG
Statusgruppe II - Studierende
Kennwort der Liste:
Vertrauensperson:
Name, Vorname
FB Nr./SB.
Semesteranschrift
E-Mail
Telefon
Als Bewerber/innen werden vorgeschlagen:
lfd.
Nr.
Zuname, Vorname
Geburtsjahr
FB Nr./
SB
MatrikelNr.
ggf. polit.
Partei/Gruppe
Vermerke
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Wichtige Anmerkung zur Aufstellung des Wahlvorschlags:
Wählbar sind alle wahlberechtigten Mitglieder der jeweiligen Statusgruppe. Ein/e Bewerber/in darf nur auf einer Vorschlagsliste benannt
werden. Mit der Vorschlagsliste ist die schriftliche Einverständniserklärung jedes Kandidaten/jeder Kandidatin der Liste vorzulegen. Die
Vorschlagsliste wird nur zugelassen, wenn sie mindestens fünf Bewerber/innen umfasst oder von mindestens fünf Personen unterstützt wird.
Anlagen:
Einverständniserklärungen
Der Wahlvorschlag enthält
Kandidaten/Kandidatinnen.
Darmstadt, den
Unterschrift der Vertrauensperson
Beim Wahlvorstand eingegangen am:
VORSCHLAGSLISTE für die Wahl zur UNIVERSITÄTSVERSAMMLUNG
Statusgruppe II - Studierende
Seite 2
Kennwort der Liste:
Als Bewerber/innen werden vorgeschlagen:
lfd.
Nr.
Zuname, Vorname
Geburtsjahr
FB Nr./
SB
MatrikelNr.
ggf. polit.
Partei/Gruppe
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Darmstadt, den
Unterschrift der Vertrauensperson
Vermerke
Anlage zur Vorschlagsliste
Kennwort:
Bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen sollen Frauen und Männer entsprechend ihrem
jeweiligen Anteil in der jeweiligen Statusgruppe angemessen berücksichtigt werden. Für die
Gruppe der wissenschaftlichen Mitglieder sollen zusätzlich unbefristet und befristet
Beschäftigte entsprechend ihrem Anteil in der Gruppe angemessen berücksichtigt werden.
Eine entsprechende Erklärung, dass diese Anforderungen erfüllt sind oder eine Begründung
für die Abweichung ist schriftlich dem Wahlvorschlag beizufügen (§ 16 Abs. 2 WahlO). Die
Erklärung wird bei Zulassung des Wahlvorschlages mit der Bekanntmachung der Zulassung
veröffentlicht (§ 18 Abs. 10 WahlO).
Erklärung(en) gemäß § 16 Abs. 2 WahlO
für alle Statusgruppen:
 Bei der Aufstellung des Wahlvorschlages wurden Frauen und Männer entsprechend ihrem
jeweiligen Anteil in der Statusgruppe angemessen berücksichtigt.
 Bei der Aufstellung des Wahlvorschlages wurden Frauen und Männer nicht entsprechend
ihrem jeweiligen Anteil in der Statusgruppe angemessen berücksichtigt. Begründung:
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nur für die Statusgruppe der Wissenschaftlichen Mitglieder:
 Bei der Aufstellung des Wahlvorschlages wurden unbefristet und befristet Beschäftigte
Wissenschaftliche Mitglieder entsprechend ihrem Anteil in der Gruppe angemessen
berücksichtigt.
 Bei der Aufstellung des Wahlvorschlages wurden unbefristet und befristet Beschäftigte
Wissenschaftliche Mitglieder entsprechend ihrem Anteil in der Gruppe nicht angemessen
berücksichtigt. Begründung:
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Darmstadt, den
Unterschrift der Vertrauensperson