Hochschulwahlen im Sommersemester 2016

Beim Wahlvorstand eingegangen am:
Hochschulwahlen im Sommersemester 2016
VORSCHLAGSLISTE der Statusgruppe II - Studierende
für die Wahl zum FACHBEREICHSRAT im Fachbereich:
für die Wahl zur GEMEINSAMEN KOMMISSION des Studienbereichs:
Kennwort der Liste:
Vertrauensperson:
Name, Vorname
FB Nr./SB
Matrikelnummer
Anschrift
E-Mail
Telefon
lfd.
Nr.
Zuname, Vorname
Geburtsjahr
FB Nr./
SB
MatrikelNr.
Vermerke
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Wichtige Anmerkung zur Aufstellung des Wahlvorschlags:
Wählbar sind alle wahlberechtigten studentischen Mitglieder des Fach-/Studienbereichs. Ein/e Bewerber/in darf nur auf einer Vorschlagsliste
benannt werden. Mit der Vorschlagsliste ist die schriftliche Einverständniserklärung jedes Kandidaten/jeder Kandidatin der Liste vorzulegen.
Für die Wahl zum Fachbereichsrat/zur gemeinsamen Kommission des Studienbereichs kann jede Liste beliebig viele Bewerber/innen
enthalten; sie bedarf keiner Unterstützung.
Anlagen:
Einverständniserklärungen
Der Wahlvorschlag enthält
Kandidaten/Kandidatinnen.
Darmstadt, den
Unterschrift der Vertrauensperson
Anlage zur Vorschlagsliste
Kennwort:
Bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen sollen Frauen und Männer entsprechend ihrem
jeweiligen Anteil in der jeweiligen Statusgruppe angemessen berücksichtigt werden. Für die
Gruppe der wissenschaftlichen Mitglieder sollen zusätzlich unbefristet und befristet
Beschäftigte entsprechend ihrem Anteil in der Gruppe angemessen berücksichtigt werden.
Eine entsprechende Erklärung, dass diese Anforderungen erfüllt sind oder eine Begründung
für die Abweichung ist schriftlich dem Wahlvorschlag beizufügen (§ 16 Abs. 2 WahlO). Die
Erklärung wird bei Zulassung des Wahlvorschlages mit der Bekanntmachung der Zulassung
veröffentlicht (§ 18 Abs. 10 WahlO).
Erklärung(en) gemäß § 16 Abs. 2 WahlO
für alle Statusgruppen:
 Bei der Aufstellung des Wahlvorschlages wurden Frauen und Männer entsprechend ihrem
jeweiligen Anteil in der Statusgruppe angemessen berücksichtigt.
 Bei der Aufstellung des Wahlvorschlages wurden Frauen und Männer nicht entsprechend
ihrem jeweiligen Anteil in der Statusgruppe angemessen berücksichtigt. Begründung:
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nur für die Statusgruppe der Wissenschaftlichen Mitglieder:
 Bei der Aufstellung des Wahlvorschlages wurden unbefristet und befristet Beschäftigte
Wissenschaftliche Mitglieder entsprechend ihrem Anteil in der Gruppe angemessen
berücksichtigt.
 Bei der Aufstellung des Wahlvorschlages wurden unbefristet und befristet Beschäftigte
Wissenschaftliche Mitglieder entsprechend ihrem Anteil in der Gruppe nicht angemessen
berücksichtigt. Begründung:
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Darmstadt, den
Unterschrift der Vertrauensperson