Hochschulwahlen im Sommersemester

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Hochschulwahlen im Sommersemester VORSCHLAGSLISTE für die Wahl zum STUDIERENDENPARLAMENT
Kennwort der Liste:
Vertrauensperson:
Name, Vorname
FB Nr./SB.
Semesteranschrift
E-Mail
Telefon
Als Bewerber/innen werden vorgeschlagen:
lfd.
Nr.
Zuname, Vorname
Geburtstag
FB Nr./
SB
an der TU
seit
ggf. polit.
Partei/Gruppe
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Wichtige Anmerkung zur Aufstellung des Wahlvorschlags:
Wählbar sind alle wahlberechtigten Studierenden der Universität. Ein/e Bewerber/in darf nur auf einer Vorschlagsliste benannt werden. Mit der
Vorschlagsliste ist die schriftliche Einverständniserklärung jedes Kandidaten/jeder Kandidatin der Liste vorzulegen. Listen, die nicht bereits im
Studierendenparlament vertreten waren, müssen von mindestens 50 Wahlberechtigten unterstützt werden.
Anlagen:
Einverständniserklärungen
Der Wahlvorschlag enthält
Kandidaten/Kandidatinnen.
Darmstadt, den
Unterschrift der Vertrauensperson
VORSCHLAGSLISTE für die Wahl zum STUDIERENDENPARLAMENT
Seite 2
Kennwort der Liste:
Als Bewerber/innen werden vorgeschlagen:
lfd.
Nr.
Zuname, Vorname
Geburtstag
FB Nr./
SB
an der TU
seit
ggf. polit.
Partei/Gruppe
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50
Darmstadt, den
Unterschrift der Vertrauensperson
Vermerke
Anlage zur Vorschlagsliste
Kennwort:
Bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen sollen Frauen und Männer entsprechend ihrem
jeweiligen Anteil in der jeweiligen Statusgruppe angemessen berücksichtigt werden. Für die
Gruppe der wissenschaftlichen Mitglieder sollen zusätzlich unbefristet und befristet
Beschäftigte entsprechend ihrem Anteil in der Gruppe angemessen berücksichtigt werden.
Eine entsprechende Erklärung, dass diese Anforderungen erfüllt sind oder eine Begründung
für die Abweichung ist schriftlich dem Wahlvorschlag beizufügen (§ 16 Abs. 2 WahlO). Die
Erklärung wird bei Zulassung des Wahlvorschlages mit der Bekanntmachung der Zulassung
veröffentlicht (§ 18 Abs. 10 WahlO).
Erklärung(en) gemäß § 16 Abs. 2 WahlO
 Bei der Aufstellung des Wahlvorschlages wurden Frauen und Männer entsprechend ihrem
jeweiligen Anteil in der Statusgruppe angemessen berücksichtigt.
 Bei der Aufstellung des Wahlvorschlages wurden Frauen und Männer nicht entsprechend
ihrem jeweiligen Anteil in der Statusgruppe angemessen berücksichtigt. Begründung:
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 Bei der Aufstellung des Wahlvorschlages wurden unbefristet und befristet Beschäftigte
Wissenschaftliche Mitglieder entsprechend ihrem Anteil in der Gruppe angemessen
berücksichtigt.
 Bei der Aufstellung des Wahlvorschlages wurden unbefristet und befristet Beschäftigte
Wissenschaftliche Mitglieder entsprechend ihrem Anteil in der Gruppe nicht angemessen
berücksichtigt. Begründung:
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Darmstadt, den
Unterschrift der Vertrauensperson