%HLP:DKODXVVFKXVVHLQJHJDQJHQDP Hochschulwahlen im Sommersemester VORSCHLAGSLISTE für die Wahl zum STUDIERENDENPARLAMENT Kennwort der Liste: Vertrauensperson: Name, Vorname FB Nr./SB. Semesteranschrift E-Mail Telefon Als Bewerber/innen werden vorgeschlagen: lfd. Nr. Zuname, Vorname Geburtstag FB Nr./ SB an der TU seit ggf. polit. Partei/Gruppe Vermerke 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Wichtige Anmerkung zur Aufstellung des Wahlvorschlags: Wählbar sind alle wahlberechtigten Studierenden der Universität. Ein/e Bewerber/in darf nur auf einer Vorschlagsliste benannt werden. Mit der Vorschlagsliste ist die schriftliche Einverständniserklärung jedes Kandidaten/jeder Kandidatin der Liste vorzulegen. Listen, die nicht bereits im Studierendenparlament vertreten waren, müssen von mindestens 50 Wahlberechtigten unterstützt werden. Anlagen: Einverständniserklärungen Der Wahlvorschlag enthält Kandidaten/Kandidatinnen. Darmstadt, den Unterschrift der Vertrauensperson VORSCHLAGSLISTE für die Wahl zum STUDIERENDENPARLAMENT Seite 2 Kennwort der Liste: Als Bewerber/innen werden vorgeschlagen: lfd. Nr. Zuname, Vorname Geburtstag FB Nr./ SB an der TU seit ggf. polit. Partei/Gruppe 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 Darmstadt, den Unterschrift der Vertrauensperson Vermerke Anlage zur Vorschlagsliste Kennwort: Bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen sollen Frauen und Männer entsprechend ihrem jeweiligen Anteil in der jeweiligen Statusgruppe angemessen berücksichtigt werden. Für die Gruppe der wissenschaftlichen Mitglieder sollen zusätzlich unbefristet und befristet Beschäftigte entsprechend ihrem Anteil in der Gruppe angemessen berücksichtigt werden. Eine entsprechende Erklärung, dass diese Anforderungen erfüllt sind oder eine Begründung für die Abweichung ist schriftlich dem Wahlvorschlag beizufügen (§ 16 Abs. 2 WahlO). Die Erklärung wird bei Zulassung des Wahlvorschlages mit der Bekanntmachung der Zulassung veröffentlicht (§ 18 Abs. 10 WahlO). Erklärung(en) gemäß § 16 Abs. 2 WahlO Bei der Aufstellung des Wahlvorschlages wurden Frauen und Männer entsprechend ihrem jeweiligen Anteil in der Statusgruppe angemessen berücksichtigt. Bei der Aufstellung des Wahlvorschlages wurden Frauen und Männer nicht entsprechend ihrem jeweiligen Anteil in der Statusgruppe angemessen berücksichtigt. Begründung: ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ Bei der Aufstellung des Wahlvorschlages wurden unbefristet und befristet Beschäftigte Wissenschaftliche Mitglieder entsprechend ihrem Anteil in der Gruppe angemessen berücksichtigt. Bei der Aufstellung des Wahlvorschlages wurden unbefristet und befristet Beschäftigte Wissenschaftliche Mitglieder entsprechend ihrem Anteil in der Gruppe nicht angemessen berücksichtigt. Begründung: _____________________________________________________________________________ _____________________________________________________________________________ _____________________________________________________________________________ Darmstadt, den Unterschrift der Vertrauensperson
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