Datum: 24 - Wasser in Not

WWA
Pressemitteilung 06. April 2016
Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V.
Bewirtschaftungsplan Salz für die Flussgebietseinheit We­
ser
Werra-Weser-Versalzung bleibt im Visier der EUKommission
Die Hessische Umweltministerin hat Abgeordnete und die Öffentlichkeit falsch informiert. Das
Vertragsverletzungsverfahren wegen der Versalzung von Werra und Weser war nicht ausge­
setzt, sondern es ist vielmehr weitergeführt worden. Damit ist auch der kürzlich beschlossene
"Detaillierte Bewirtschaftungsplan 2015-2021" für die Flussgebietseinheit Weser im Visier der
EU-Kommission und es droht eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof.
Die EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Bewirtschaf­
tungsplänen für die Flussgebietseinheiten zu planen und zu dokumentieren. Die Umweltminister der
Werra-Weser-Anrainerländer hatten im April 2015 einen Entwurf für die Planungsphase 2015-2021
vorgelegt, der von der EU-Kommission fundamental kritisiert worden war.
Im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens rügte die Kommission im Oktober 2015, dass in die­
sem Entwurf der "gute ökologische Zustand" als Ziel der Wasserrahmenrichtlinie nicht angestrebt wird,
obwohl die notwendigen Voraussetzungen für Ausnahmen nicht vorliegen. Aber selbst das Erreichen
der herabgestuften Ziele sei fraglich, weil die Umweltminister diese Möglichkeit nicht nachgewiesen
hätten. Die Kommission stellte fest, dass die Bundesrepublik bei der Umsetzung der Wasserrahmen­
richtlinie grundlegende rechtliche Anforderungen versäumt hat und deshalb ihren Verpflichtungen
nicht nachgekommen sei. Die Kommission droht, die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichts­
hof zu verklagen.
In dem im März 2016 beschlossenen "Detaillierten Bewirtschaftsplan 2015-2021" sind die Rügen der
Kommission nicht berücksichtigt worden. Auch in diesem Plan wird der "gute ökologische Zustand" in
Werra und Weser nicht erreicht. Anders lautende Behauptungen im Bewirtschaftungsplan entpuppen
sich schon bei oberflächlicher Prüfung als falsch. Auch diesmal werden Machbarkeit und Wirksamkeit
der Maßnahmen nicht nachgewiesen und noch nicht einmal plausibel gemacht.
Das hat man den zuständigen Landtagsabgeordneten in den Anrainerländern und der dortigen Öffent­
lichkeit jedoch verschwiegen.Vielmehr behauptet die Hessische Umweltministerin Priska Hinz
(B'90/Die Grünen) am 12.11.2015 gegenüber Landtagsabgeordneten in einer Sitzung des Umweltaus­
schusses, das Vertragsverletzungsverfahren sei ausgesetzt. Und ihre Thüringer Kollegin und Partei­
freundin Anja Siegesmund behauptet gegenüber der Tagezeitung Freies Wort: "Die Europäische
Kommission hat den Masterplan (...) positiv aufgenommen." (10.12.2015) Damit haben sie den Ein­
druck erweckt, mit einer Einigung auf einen gemeinsamen Bewirtschaftungsplan könne eine Klage vor
dem EuGH abgewendet werden.
Die Werra-Weser-Klägergermeinschaft ist Verfahrensbeteiligte in dem schon genannten Vertragsver­
letzungsverfahren. Deren Rechtsvertreter, der Kölner Rechtsanwalt Prof. Dr. Rüdiger Breuer, hat we­
gen der Aussagen der Ministerinnen bei der Generaldirektion Umwelt in Brüssel nachgefragt. Er hat
die Auskunft erhalten, dass das Verfahren nicht ausgesetzt gewesen sei und somit weiter geführt wird.
Der "Masterplan Salzreduzierung" und der daraus entwickelte Detaillierte Bewirtschaftungsplan kön­
nen also von der Kommission kaum "positiv aufgenommen" worden sein.
Aber auch in anderer Hinsicht sollten Abgeordnete und Öffentlichkeit offenbar getäuscht werden. In ih­
rer Pressemitteilung zur Verbschiedung des Bewirtschaftungsplans sagt Priska Hinz "Die drei vorge­
sehenen Maßnahmen sind intensiv mit dem Unternehmen K+S abgestimmt worden". Diese Behaup­
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Pressemitteilung 06. April 2016
Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V.
tung hatte eine besonders kurze Halbwertszeit, denn schon Minuten später stellt K+S klar: "... der jetzt
verabschiedete Masterplan Salzreduzierung (...) (stützt) sich auf Annahmen, deren Realisierbarkeit in
den kommenden Jahren noch intensiv untersucht und geprüft werden muss." K+S stützt sich damit auf
die Kritik der EU-Kommission. In der Pressemitteilung lehnt das Unternehmen Verpflichtungen aus
dem Bewirtschaftungsplan ab und droht mit einer Klage. Dies bezieht sich ausdrücklich auf die von
der K+S Kali GmbH angestrebte Möglichkeit, jährlich bis zu 5,5 Mio. cbm Abwässer in die Oberweser
zu verklappen ("Oberweserpipeline").
"Unter diesen Voraussetzungen wird man den "Detaillierten Bewirtschaftungsplan" noch nicht einmal
als beratungsfähig bezeichnen können. Es lohnt sich, der Frage nachzugehen, warum sich die Um­
weltminister trotzdem auf diesen Plan geeinigt haben", so Dr. Walter Hölzel, Vorsitzender der WerraWeser-Anrainerkonferenz.
Dr. Walter Hölzel
Vorsitzender Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V.
05545-95 01 08
[email protected]
Informieren Sie sich auf
www.wasser-in-not.de
Das Informationsportal zur Kali- und Salz-Problematik
Die Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V. ist ein Zusammenschluss von
Kommunen, Verbänden, Vereinen und Wirtschaftsunternehmen, die als
Anrainer von Werra und Weser von der Versalzung der Flüsse durch die
Abwässer der Kali-Industrie betroffen sind.
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