Prinzip 1: Einhaltung der Gesetze Prinzip 2: Arbeitnehmerrechte und Prinzip 4: Beziehungen zu Gemein1.1 FB ist rechtlich existent und registriert Arbeitsbedingungen den* 1.2 FB bewirtschaftet Flächen rechtmäßig 2.1.Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen 4.1.FB kennt die Gemeinden und deren Rechte 1.3 FB hält sich an alle Gesetze 2.2. Gleichstellung der Geschlechter 4.2.Nutzungsrechte sind bekannt und werden respektiert 1.4 Keine unrechtmäßigen Nutzungen durch 2.3. Arbeits- und Gesundheitsschutz den FB 2.4. Tariftreue und Mindestlöhne 1.5 FB hält sich an alle Gesetze und Kon2.5. Qualifikation des Personals, Weiterbildunventionen in Zusammenhang mit Inverkehrgen bringung von Forstprodukten 2.6. Unfallfolgen und Berufskrankheiten 1.6 Konflikte und Konfliktlösung 4.3 Leistungen für lokale Bevölkerung 4.4 Beitrag zur lokalen sozialen bzw. wirtschaftlichen Entwicklung 4.5 FB vermeidet negative Auswirkungen der Bewirtschaftung auf die Gemeinden 1.7 FB ist nicht korrupt und in Korrpution nicht verwickelt 4.6 FB hat geeignete Verfahren zur Streitschlichtung und Entschädigung 1.8 Öffentliches „commitment“ zu FSC 4.7 Schutz besonderer Stätten 4.8 Schutz traditionellen Wissens und geistigen Eigentums (keine Indikatoren) Prinzip 5: Leistungen des Waldes Prinzip 6: Ökologische Werte* und Prinzip 7: Management 7.1 FB formuliert Leitbild, Betriebsziele 5.1.Waldprodukte u. Ökosystemleistungen Auswirkungen auf die Umwelt (Kenntnis und Nutzung) 5.2.(naturale) Nachhaltigkeit der Nutzung 5.3 Wirkungen auf „außerhalb“ im Bewirtschaftungsplan 5.4 Lokale Wirtschaftsförderung u. Wertschöpfung 5.5 Nachweis langfristiger wirtschaftlicher Tragfähigkeit 6.1. Ökologische Werte sind bekannt 7.2 FB hat Bewirtschaftungsplan 6.2. Auswirkungen von Bewirtschaftung auf ökologische Werte werden ermittelt und bewertet 7.3 Bewirtschaftungsplan mit messbaren Größen zur Zielerreichung 7.4 Regelmäßige Aktualisierung des B.-Plans mit Monitoringergebnissen (s. 8.3) 6.3. Maßnahmen zur Vermeidung und Abschwächung negativer Auswirkungen auf Um- 7.5 FB macht Bewirtschaftungsplan öffentlich weltgüter sind identifiziert verfügbar 6.4. Schutz von Arten und Habitaten 7.6 Beteiligung von Interessensvertretern bei der 6.5. Schutz und Wiederherstellung repräsenta- Betriebsplanung tiver Beispiele -> Lernflächen / NWE / Referenzflächen 6.6. Erhaltung von Arten und Genotypen / Regulierung von Jagd und Fischerei etc. -> Kahlschlagsregelung (Größe, Anlass) -> Bekämpfung invasiver Arten 6.7. Schutz von Gewässern 6.8. Pflege des Landschaftsbildes 6.9. Umwandlungsverbot in Plantagen (mit drei Ausnahmen) 6.10. Keine Zertifizierung von Plantagen Prinzip 8: Monitoring und Bewertung Prinzip 9: Besonders schützenswerte Gebiete Prinzip 10: Umsetzung von Bewirtschaftungsmaßnahmen 8.1 Soll-Ist-Vergleich, Evaluierung der Umset- 9.1 FB identifiziert und bewertet HCVs (mit zung von P7 Stakeholdern) 10.0 Orientierung an natürlicher Waldgesellschaft 8.2 Kontrolle sozialer und Umweltauswirkung 9.2 FB entwickelt Maßnahmen zu Erhalt / Ver(Parameter) besserung (mit Stakeholdern) --> Annex G 9.3 Umsetzung der Maßnahmen 8.3 FB lässt Monitopringergebnisse in Pla9.4 Monitoring von HCVs, Anpassung der Benung einfliessen (s. 7.4) wirtschaftung (mit Stakeholdern) 10.2. Baumartenwahl, Wahl der Verjüngung 8.4 FB macht Monitoringergebnisse öffentlich verfügbar 8.5 Rückverfolgung, Warenflusssystem für FSC-Produkte 10.1 Verjüngung / Wiederbewaldung 10.3 Einsatz von Gastbaumarten, Kontrolle von Invasivität 10.4 Kein Einsatz von genetisch modifizierten Organismen 10.5 standortsangepasste Waldbaukonzepte 10.6 Düngereinsatz 10.7 Einsatz von Bekämpfungsmitteln 10.8 Einsatz von biologischen Bekämfpungsmitteln (ohne Indikatoren) 10.9 Bewertung des Risikos durch Naturgefahren 10.10 Schutz von Umweltgütern • Grundsätze und Wegebau • Feinerschließung • Bodenbearbeitung 10.11 Schonende Holzernte FSC Deutschland, Verein für verantwortungsvolle Waldwirtschaft, Postfach 5810, 79026 Freiburg i. Br. www.fsc-deutschland.de FSC® F000213 10.12 Umweltverträgliche Abfallentsorgung
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