Prinzip 1: Einhaltung der Gesetze Prinzip 2: Arbeitnehmerrechte und

Prinzip 1: Einhaltung der Gesetze Prinzip 2: Arbeitnehmerrechte und Prinzip 4: Beziehungen zu Gemein1.1 FB ist rechtlich existent und registriert
Arbeitsbedingungen
den*
1.2 FB bewirtschaftet Flächen rechtmäßig
2.1.Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
4.1.FB kennt die Gemeinden und deren Rechte
1.3 FB hält sich an alle Gesetze
2.2. Gleichstellung der Geschlechter
4.2.Nutzungsrechte sind bekannt und werden
respektiert
1.4 Keine unrechtmäßigen Nutzungen durch 2.3. Arbeits- und Gesundheitsschutz
den FB
2.4. Tariftreue und Mindestlöhne
1.5 FB hält sich an alle Gesetze und Kon2.5. Qualifikation des Personals, Weiterbildunventionen in Zusammenhang mit Inverkehrgen
bringung von Forstprodukten
2.6. Unfallfolgen und Berufskrankheiten
1.6 Konflikte und Konfliktlösung
4.3 Leistungen für lokale Bevölkerung
4.4 Beitrag zur lokalen sozialen bzw. wirtschaftlichen Entwicklung
4.5 FB vermeidet negative Auswirkungen der
Bewirtschaftung auf die Gemeinden
1.7 FB ist nicht korrupt und in Korrpution
nicht verwickelt
4.6 FB hat geeignete Verfahren zur Streitschlichtung und Entschädigung
1.8 Öffentliches „commitment“ zu FSC
4.7 Schutz besonderer Stätten
4.8 Schutz traditionellen Wissens und geistigen
Eigentums (keine Indikatoren)
Prinzip 5: Leistungen des Waldes Prinzip 6: Ökologische Werte* und Prinzip 7: Management
7.1 FB formuliert Leitbild, Betriebsziele
5.1.Waldprodukte u. Ökosystemleistungen Auswirkungen auf die Umwelt
(Kenntnis und Nutzung)
5.2.(naturale) Nachhaltigkeit der Nutzung
5.3 Wirkungen auf „außerhalb“ im Bewirtschaftungsplan
5.4 Lokale Wirtschaftsförderung u. Wertschöpfung
5.5 Nachweis langfristiger wirtschaftlicher
Tragfähigkeit
6.1. Ökologische Werte sind bekannt
7.2 FB hat Bewirtschaftungsplan
6.2. Auswirkungen von Bewirtschaftung auf
ökologische Werte werden ermittelt und bewertet
7.3 Bewirtschaftungsplan mit messbaren Größen
zur Zielerreichung
7.4 Regelmäßige Aktualisierung des B.-Plans mit
Monitoringergebnissen (s. 8.3)
6.3. Maßnahmen zur Vermeidung und Abschwächung negativer Auswirkungen auf Um- 7.5 FB macht Bewirtschaftungsplan öffentlich
weltgüter sind identifiziert
verfügbar
6.4. Schutz von Arten und Habitaten
7.6 Beteiligung von Interessensvertretern bei der
6.5. Schutz und Wiederherstellung repräsenta- Betriebsplanung
tiver Beispiele
-> Lernflächen / NWE / Referenzflächen
6.6. Erhaltung von Arten und Genotypen / Regulierung von Jagd und Fischerei etc. -> Kahlschlagsregelung (Größe, Anlass)
-> Bekämpfung invasiver Arten
6.7. Schutz von Gewässern
6.8. Pflege des Landschaftsbildes
6.9. Umwandlungsverbot in Plantagen (mit
drei Ausnahmen)
6.10. Keine Zertifizierung von Plantagen
Prinzip 8: Monitoring und Bewertung
Prinzip 9: Besonders schützenswerte Gebiete
Prinzip 10: Umsetzung von Bewirtschaftungsmaßnahmen
8.1 Soll-Ist-Vergleich, Evaluierung der Umset- 9.1 FB identifiziert und bewertet HCVs (mit
zung von P7
Stakeholdern)
10.0 Orientierung an natürlicher Waldgesellschaft
8.2 Kontrolle sozialer und Umweltauswirkung 9.2 FB entwickelt Maßnahmen zu Erhalt / Ver(Parameter)
besserung (mit Stakeholdern)
--> Annex G
9.3 Umsetzung der Maßnahmen
8.3 FB lässt Monitopringergebnisse in Pla9.4 Monitoring von HCVs, Anpassung der Benung einfliessen (s. 7.4)
wirtschaftung (mit Stakeholdern)
10.2. Baumartenwahl, Wahl der Verjüngung
8.4 FB macht Monitoringergebnisse öffentlich
verfügbar
8.5 Rückverfolgung, Warenflusssystem für
FSC-Produkte
10.1 Verjüngung / Wiederbewaldung
10.3 Einsatz von Gastbaumarten, Kontrolle von
Invasivität
10.4 Kein Einsatz von genetisch modifizierten Organismen
10.5 standortsangepasste Waldbaukonzepte
10.6 Düngereinsatz
10.7 Einsatz von Bekämpfungsmitteln
10.8 Einsatz von biologischen Bekämfpungsmitteln (ohne Indikatoren)
10.9 Bewertung des Risikos durch Naturgefahren
10.10 Schutz von Umweltgütern
• Grundsätze und Wegebau
• Feinerschließung
• Bodenbearbeitung
10.11 Schonende Holzernte
FSC Deutschland, Verein für verantwortungsvolle Waldwirtschaft,
Postfach 5810, 79026 Freiburg i. Br.
www.fsc-deutschland.de
FSC® F000213
10.12 Umweltverträgliche Abfallentsorgung