Prüfer Technik beim Fachdienst

Landkreis Börde
Öffentliche Stellenausschreibung
am 04.04.2016 veröffentlicht
Prüfer Technik
(Bewerbungsende 24.04.2016)
Der Landkreis Börde beabsichtigt schnellstmöglich eine Stelle als Prüfer Technik im Fachdienst
Rechnungsprüfung unbefristet zu besetzen.
Aufgabenprofil:
 Technische Prüfung der Jahresrechnung gemäß § 140 Abs. 1 Nr. 5 KVG-LSA
 Prüfung von Verwendungsnachweisen
 Kontrolle von Vergabeverfahren
 Bearbeitung von Vergabebeschwerden
 Durchführung von Sonderprüfungen / überörtliche Prüfungen
 Beratungstätigkeit
 Prüfung der Eröffnungsbilanzen gemäß § 114 KVG-LSA
Anforderungsprofil:
 Fachhochschulabschluss in der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Ausübung
entsprechender Tätigkeiten für die gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen erforderlich
sind
 Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht und Vergaberecht wünschenswert
 Kenntnisse in den IT-Standardanwendungen
 Führscheinklasse B



Selbstständigkeit und Eigeninitiative
Kommunikationsfähigkeit
Organisationskompetenz
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den tariflichen Bestimmungen des TVöD (VKA).
Arbeitsort:
Oschersleben
Arbeitszeit:
40h/Woche
Entgeltgruppe:
EG 10
Kontakt:
Sylvia Schulze
Leiterin Fachdienst Personal
Gerikestraße 104
39340 Haldensleben
(vorbehaltlich einer endgültigen Stellenbewertung)
Telefon: +49 3904 7240-1105
Telefax: +49 3904 7240-51104
E-Mail: [email protected]
Aussagefähige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen wie tabellarischer Lebenslauf,
Zeugniskopien, Führerscheinkopie und Tätigkeitsnachweise richten Sie bitte bis zum 24.04.2016
an den:
Landkreis Börde
Fachdienst Personal
Gerikestraße 104
39340 Haldensleben
Telefon:
03904 7240-1105
Telefax:
03904 7240-51104
Ebenso können Sie Ihre Bewerbungen per E-Mail an [email protected] übermitteln.
Bewerber sollten aufgrund einer kurzfristigen Erreichbarkeit ihre Telefonnummer bzw. e-Mail
Anschrift den Bewerbungsunterlagen beifügen.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte fügen Sie in diesem Fall einen entsprechenden Nachweis der Bewerbung bei.
Unvollständige bzw. nicht aussagefähige Bewerbungsunterlagen werden in das Auswahlverfahren
nicht einbezogen.
Sprachliche Gleichstellung: Personen und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher
und männlicher Form.
Hinweis:
Eingangsbestätigungen werden nicht erstellt.
gez. Schulze
Fachdienstleiterin
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