Landkreis Börde Öffentliche Stellenausschreibung am 04.04.2016 veröffentlicht Prüfer Technik (Bewerbungsende 24.04.2016) Der Landkreis Börde beabsichtigt schnellstmöglich eine Stelle als Prüfer Technik im Fachdienst Rechnungsprüfung unbefristet zu besetzen. Aufgabenprofil: Technische Prüfung der Jahresrechnung gemäß § 140 Abs. 1 Nr. 5 KVG-LSA Prüfung von Verwendungsnachweisen Kontrolle von Vergabeverfahren Bearbeitung von Vergabebeschwerden Durchführung von Sonderprüfungen / überörtliche Prüfungen Beratungstätigkeit Prüfung der Eröffnungsbilanzen gemäß § 114 KVG-LSA Anforderungsprofil: Fachhochschulabschluss in der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Ausübung entsprechender Tätigkeiten für die gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen erforderlich sind Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht und Vergaberecht wünschenswert Kenntnisse in den IT-Standardanwendungen Führscheinklasse B Selbstständigkeit und Eigeninitiative Kommunikationsfähigkeit Organisationskompetenz Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den tariflichen Bestimmungen des TVöD (VKA). Arbeitsort: Oschersleben Arbeitszeit: 40h/Woche Entgeltgruppe: EG 10 Kontakt: Sylvia Schulze Leiterin Fachdienst Personal Gerikestraße 104 39340 Haldensleben (vorbehaltlich einer endgültigen Stellenbewertung) Telefon: +49 3904 7240-1105 Telefax: +49 3904 7240-51104 E-Mail: [email protected] Aussagefähige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen wie tabellarischer Lebenslauf, Zeugniskopien, Führerscheinkopie und Tätigkeitsnachweise richten Sie bitte bis zum 24.04.2016 an den: Landkreis Börde Fachdienst Personal Gerikestraße 104 39340 Haldensleben Telefon: 03904 7240-1105 Telefax: 03904 7240-51104 Ebenso können Sie Ihre Bewerbungen per E-Mail an [email protected] übermitteln. Bewerber sollten aufgrund einer kurzfristigen Erreichbarkeit ihre Telefonnummer bzw. e-Mail Anschrift den Bewerbungsunterlagen beifügen. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte fügen Sie in diesem Fall einen entsprechenden Nachweis der Bewerbung bei. Unvollständige bzw. nicht aussagefähige Bewerbungsunterlagen werden in das Auswahlverfahren nicht einbezogen. Sprachliche Gleichstellung: Personen und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. Hinweis: Eingangsbestätigungen werden nicht erstellt. gez. Schulze Fachdienstleiterin Seite 2 von 2
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