HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER TH150436 Mittwoch, 2. Dezember 2015 Airport Hotel Erfurt, Binderslebener Landstr. 100, 99092 Erfurt, Telefon: 03 61 6 56 11 11 ST150538 Mittwoch, 9. Dezember 2015 InterCityHotel Magdeburg, Bahnhofstr. 69, 39104 Magdeburg, Telefon: 0391 5962-0 MV150237 Montag, 14. Dezember 2015 InterCityHotel Rostock, Herweghstraße 51, 18055 Rostock, Telefon: 03 81 49 50-0 Seminar BB160309 Montag, 25. Januar 2016 Best Western Hotel Steglitz, Albrechtstr. 2, 12165 Berlin, Telefon: 030 790050 SN160345 Dienstag, 26. Januar 2016 Hotel Elbflorenz, Rosenstraße 36, 01067 Dresden, Telefon: 0351 864000 Beginn: 09:30 Uhr · Ende: 16:00 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 295,00 € für Mitglieder des vhw, 355,00 € für Nichtmitglieder, 140,00 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis) PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE593705 01980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten- oder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Thüringen, Grassistraße 12, 04107 Leipzig Telefon: 0341 9848924, Fax: 0341 9848923, E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle Sachsen-Anhalt, Fritschestraße 27/28, 10585 Berlin Telefon: 030 390473-310, Fax: 030 390473-390, E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle Mecklenburg-Vorpommern, Fritschestraße 27/28, 10585 Berlin Telefon: 030 390473-310, Fax: 030 390473-390, E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle Berlin/Brandenburg, Fritschestraße 27/28, 10585 Berlin Telefon: 030 390473-320, Fax: 030 390473-390, E-Mail: [email protected] Kleinbauten im Außenbereich – Der rechtssichere Umgang mit Datschen, Bungalows, Wohnwagen und Jagdhütten Mittwoch 2. Dezember 2015 Erfurt Mittwoch 9. Dezember 2015 Magdeburg Montag 14. Dezember 2015 Rostock Montag 25. Januar 2016 Berlin Dienstag 26. Januar 2016 Dresden Geschäftsstelle Sachsen, Grassistraße 12, 04107 Leipzig, Telefon: 0341 984890, Fax: 0341 9848911, E-Mail: [email protected] www.vhw.de www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Kleinbauten im Außenbereich stellen die jeweiligen Vorhabenträger ebenso wie die zuständigen Behörden immer wieder vor große Probleme. Teils bestehen die Kleinbauten schon seit langer Zeit, ohne jedoch über entsprechende Genehmigungen zu verfügen. Gerade bei Datschen und Bungalows stellen sich insbesondere Fragen zum Gegenstand und Umfang des Bestandsschutzes. Vor dem Hintergrund knappen sozialen Wohnraums ist zudem ein Trend erkennbar, ursprünglich als Ferien- oder Wochenendhäuser konzipierte Baulichkeiten oder Campingwagen zu dauerhaften Wohnzwecken zu nutzen. Häufig handelt es sich hierbei nicht um Einzelfälle, sondern um eine gehäufte Erscheinung von ganz erheblichem Ausmaß. Schließlich werden viele Kleinbauten im Laufe der Zeit verändert, vergrößert oder umfunktioniert. Ein Einschreiten der Bauordnungsbehörden in diesen Fällen stößt häufig auf großes Unverständnis bei den Adressaten der Maßnahme und z. T. auch in der Bevölkerung. In diesem prekären Spannungsfeld müssen die zuständigen Ordnungsbehörden agieren. Es ist für Sie daher von entscheidender Bedeutung, die Rechtslage sicher beurteilen zu können und in die Lage versetzt zu werden, für die typischen Problemlagen praxistaugliche Handlungsoptionen an die Hand zu bekommen. Hier setzt das Seminar an und zeigt zahlreiche Lösungsmöglichkeiten auf, rechtmäßige Zustände unter größtmöglicher Akzeptanz herzustellen. Dabei wird selbstverständlich die gesamte aktuelle ober- und höchstrichterliche Rechtsprechung berücksichtigt und eingearbeitet. Vorhabenträgern und Eigentümern sowie deren Beratern kann das Seminar dazu dienen, den Handlungsrahmen der Behörden zu verstehen und auf dieser Basis in Problemfällen mit konstruktiven Lösungsvorschlägen auf die Behörden zuzugehen. Bitte bringen Sie zum Seminar eine Textsammlung zum BauGB und „Ihre“ Landesbauordnung mit. IHRE REFERENTEN Dr. Werner Klinge Stadtplaner und Bauassessor, Gesellschafter des Büros Plan und Praxis mit den Schwerpunkten Bauleitplanung und rechtliche Fragen Frank Reitzig Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Berlin; Tätigkeitsschwerpunkte: Bau-, Planungs- und Umweltrecht, Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin, Mitglied der Akademie für Raumforschung und Landesplanung 02.12.15 / 09.12.15 / 14.12.15 / 25.01.16 / 26.01.16 Kleinbauten im Außenbereich – Der rechtssichere Umgang mit Datschen, Bungalows, Wohnwagen und Jagdhütten 09:30 Uhr • Begriffliche Eingrenzung der Kleinbauten • Identifizierung der typischen Problemlagen • Planungsrechtliche Zulässigkeit der verschiedenen Kleinbauten • Privilegierung von Kleinbauten • Die natürliche Eigenart der Landschaft und die Verunstaltung des Landschaftsbildes Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den für Planung und Baugenehmigung zuständigen Fachbereichen der Städte, Kreise und Gemeinden, deren Justiziare sowie im Bau- und Planungsrecht tätige Rechtsanwälte, Planer und Ingenieure. Kleinbauten im Außenbereich – Der rechtssichere Umgang mit Datschen, Bungalows, Wohnwagen und Jagdhütten 씲 TH150436, Mittwoch, 2. Dezember 2015, Erfurt 씲 ST150538, Mittwoch, 9. Dezember 2015, Magdeburg 씲 MV150237, Montag, 14. Dezember 2015, Rostock Name, Vorname 씲 BB160309, Montag, 25. Januar 2016, Berlin Dienstbezeichnung 씲 SN160345, Dienstag, 26. Januar 2016, Dresden Amt / Abteilung Telefon E-Mail • Splittersiedlung und Bebauungszusammenhang • Bestandschutzfragen unter besonderer Berücksichtigung von „DDR-Genehmigungen“ bei Datschen Name, Vorname Dienstbezeichnung • Brandschutz, Verunstaltungsverbot und sonstige bauordnungsrechtliche Aspekte Amt / Abteilung • Einflüsse des Melderechts Telefon • Bedeutung des brandenburgischen Wochenendhauserlasses für die Verwaltungspraxis Name, Vorname • Bauleitplanerische Möglichkeiten zur Beseitigung von Missständen • Vereinbarungen/Einschreiten/Haftung – Handlungsoptionen für die Bauordnungsbehörden E-Mail Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail • Störerauswahl, Ermessen, Duldung – rechtssicheres Vorgehen der Behörden in der Praxis Rechnungsadresse • Der fehlerfreie Erlass und Vollzug von Ordnungsverfügungen • Kooperation und Kommunikation mit anderen Fachbehörden • Diskussion, Erfahrungsaustausch, Ausblick 16:00 Uhr AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Beginn der Veranstaltung HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Seminarende 11:00 und 14:45 Uhr 12:30 bis 13:30 Uhr Kaffeepausen Mittagspause Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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