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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
TH150436 Mittwoch, 2. Dezember 2015
Airport Hotel Erfurt, Binderslebener Landstr. 100, 99092 Erfurt, Telefon: 03 61 6 56 11 11
ST150538 Mittwoch, 9. Dezember 2015
InterCityHotel Magdeburg, Bahnhofstr. 69, 39104 Magdeburg, Telefon: 0391 5962-0
MV150237 Montag, 14. Dezember 2015
InterCityHotel Rostock, Herweghstraße 51, 18055 Rostock, Telefon: 03 81 49 50-0
Seminar
BB160309 Montag, 25. Januar 2016
Best Western Hotel Steglitz, Albrechtstr. 2, 12165 Berlin, Telefon: 030 790050
SN160345 Dienstag, 26. Januar 2016
Hotel Elbflorenz, Rosenstraße 36, 01067 Dresden, Telefon: 0351 864000
Beginn: 09:30 Uhr · Ende: 16:00 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
295,00 € für Mitglieder des vhw, 355,00 € für Nichtmitglieder, 140,00 € für Studenten
(bis 27 Jahre mit Nachweis)
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug
auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE593705 01980001209816, BIC:
COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen.
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V.,
Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars
zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche
Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung,
Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme
ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor
Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein
kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten- oder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir
bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen.
Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Thüringen, Grassistraße 12, 04107 Leipzig
Telefon: 0341 9848924, Fax: 0341 9848923, E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Sachsen-Anhalt, Fritschestraße 27/28, 10585 Berlin
Telefon: 030 390473-310, Fax: 030 390473-390, E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Mecklenburg-Vorpommern, Fritschestraße 27/28, 10585 Berlin
Telefon: 030 390473-310, Fax: 030 390473-390, E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Berlin/Brandenburg, Fritschestraße 27/28, 10585 Berlin
Telefon: 030 390473-320, Fax: 030 390473-390, E-Mail: [email protected]
Kleinbauten im Außenbereich – Der rechtssichere
Umgang mit Datschen,
Bungalows, Wohnwagen
und Jagdhütten
Mittwoch
2. Dezember 2015
Erfurt
Mittwoch
9. Dezember 2015
Magdeburg
Montag
14. Dezember 2015
Rostock
Montag
25. Januar 2016
Berlin
Dienstag
26. Januar 2016
Dresden
Geschäftsstelle Sachsen, Grassistraße 12, 04107 Leipzig,
Telefon: 0341 984890, Fax: 0341 9848911, E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Kleinbauten im Außenbereich stellen die jeweiligen Vorhabenträger ebenso
wie die zuständigen Behörden immer wieder vor große Probleme. Teils bestehen die Kleinbauten schon seit langer Zeit, ohne jedoch über entsprechende Genehmigungen zu verfügen. Gerade bei Datschen und Bungalows
stellen sich insbesondere Fragen zum Gegenstand und Umfang des Bestandsschutzes.
Vor dem Hintergrund knappen sozialen Wohnraums ist zudem ein Trend erkennbar, ursprünglich als Ferien- oder Wochenendhäuser konzipierte Baulichkeiten oder Campingwagen zu dauerhaften Wohnzwecken zu nutzen.
Häufig handelt es sich hierbei nicht um Einzelfälle, sondern um eine gehäufte
Erscheinung von ganz erheblichem Ausmaß. Schließlich werden viele Kleinbauten im Laufe der Zeit verändert, vergrößert oder umfunktioniert.
Ein Einschreiten der Bauordnungsbehörden in diesen Fällen stößt häufig auf
großes Unverständnis bei den Adressaten der Maßnahme und z. T. auch in
der Bevölkerung. In diesem prekären Spannungsfeld müssen die zuständigen
Ordnungsbehörden agieren. Es ist für Sie daher von entscheidender Bedeutung, die Rechtslage sicher beurteilen zu können und in die Lage versetzt zu
werden, für die typischen Problemlagen praxistaugliche Handlungsoptionen
an die Hand zu bekommen.
Hier setzt das Seminar an und zeigt zahlreiche Lösungsmöglichkeiten auf,
rechtmäßige Zustände unter größtmöglicher Akzeptanz herzustellen. Dabei
wird selbstverständlich die gesamte aktuelle ober- und höchstrichterliche
Rechtsprechung berücksichtigt und eingearbeitet. Vorhabenträgern und Eigentümern sowie deren Beratern kann das Seminar dazu dienen, den Handlungsrahmen der Behörden zu verstehen und auf dieser Basis in Problemfällen
mit konstruktiven Lösungsvorschlägen auf die Behörden zuzugehen.
Bitte bringen Sie zum Seminar eine Textsammlung zum BauGB und
„Ihre“ Landesbauordnung mit.
IHRE REFERENTEN
Dr. Werner Klinge
Stadtplaner und Bauassessor, Gesellschafter des Büros Plan und Praxis mit
den Schwerpunkten Bauleitplanung und rechtliche Fragen
Frank Reitzig
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Berlin; Tätigkeitsschwerpunkte: Bau-, Planungs- und Umweltrecht, Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin, Mitglied der Akademie für
Raumforschung und Landesplanung
02.12.15 / 09.12.15 / 14.12.15 / 25.01.16 / 26.01.16
Kleinbauten im Außenbereich – Der rechtssichere Umgang mit
Datschen, Bungalows, Wohnwagen und Jagdhütten
09:30 Uhr
• Begriffliche Eingrenzung der Kleinbauten
• Identifizierung der typischen Problemlagen
• Planungsrechtliche Zulässigkeit der verschiedenen
Kleinbauten
• Privilegierung von Kleinbauten
• Die natürliche Eigenart der Landschaft und die Verunstaltung
des Landschaftsbildes
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den für Planung und Baugenehmigung
zuständigen Fachbereichen der Städte, Kreise und Gemeinden, deren Justiziare sowie im Bau- und Planungsrecht tätige Rechtsanwälte, Planer und Ingenieure.
Kleinbauten im Außenbereich – Der rechtssichere
Umgang mit Datschen, Bungalows, Wohnwagen
und Jagdhütten
씲 TH150436, Mittwoch, 2. Dezember 2015, Erfurt
씲 ST150538, Mittwoch, 9. Dezember 2015, Magdeburg
씲 MV150237, Montag, 14. Dezember 2015, Rostock
Name, Vorname
씲 BB160309, Montag, 25. Januar 2016, Berlin
Dienstbezeichnung
씲 SN160345, Dienstag, 26. Januar 2016, Dresden
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
• Splittersiedlung und Bebauungszusammenhang
• Bestandschutzfragen unter besonderer Berücksichtigung von
„DDR-Genehmigungen“ bei Datschen
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
• Brandschutz, Verunstaltungsverbot und sonstige bauordnungsrechtliche Aspekte
Amt / Abteilung
• Einflüsse des Melderechts
Telefon
• Bedeutung des brandenburgischen Wochenendhauserlasses für
die Verwaltungspraxis
Name, Vorname
• Bauleitplanerische Möglichkeiten zur Beseitigung von
Missständen
• Vereinbarungen/Einschreiten/Haftung – Handlungsoptionen für
die Bauordnungsbehörden
E-Mail
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
• Störerauswahl, Ermessen, Duldung – rechtssicheres Vorgehen
der Behörden in der Praxis
Rechnungsadresse
• Der fehlerfreie Erlass und Vollzug von Ordnungsverfügungen
• Kooperation und Kommunikation mit anderen Fachbehörden
• Diskussion, Erfahrungsaustausch, Ausblick
16:00 Uhr
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Beginn der Veranstaltung
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Seminarende
11:00 und 14:45 Uhr
12:30 bis 13:30 Uhr
Kaffeepausen
Mittagspause
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de