Hinweise für den Antrag auf Absolvierung im

Büro für Schulpraktische Studien
Zentrum für Lehrerbildung und Schulforschung
(ZLS)
Hinweise für einen Antrag auf Absolvierung des Bildungswissenschaftlichen Blockpraktikums
im Rahmen des Moduls 05-BIWI-02 im SS 2016 im Ausland
Ein Antrag auf Absolvierung des Bildungswissenschaftlichen Blockpraktikums im Rahmen des Moduls 05-BIWI-02
bedarf in allen Fällen eine Genehmigung der zuständigen Seminarleitung.
Zusätzlich ist eine Bestätigung des Platzes in schriftlicher Form beim Büro für Schulpraktische Studien zu hinterlegen. Diese Bestätigung muss bis 24.06.2016 vorliegen.
Bei einer Absolvierung des Bildungswissenschaftlichen Blockpraktikums im Ausland muss der erforderliche Versicherungsschutz eigenverantwortlich geregelt werden.
Der Praktikumszeitraum ist von dem Antrag auf Absolvierung im Ausland unberührt. Änderungen in diesem Kontext
regeln der Antrag auf Änderung/Verkürzung des Praktikumszeitraums und die dazugehörigen Hinweise.
Bei einem stattgegebenen Antrag auf Absolvierung im Ausland ändert sich die Regelung für die Abgabe des
Portfolios wie folgt:
Die Abgabe des Portfolios darf 14 Kalendertage nach Rückkehr der Studierenden in Deutschland erfolgen. Falls
der Abgabetag dadurch auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertagfällt, gilt der nächstfolgende Werktag als
Abgabetermin.
Als Nachweis für den Zeitpunkt der Rückkehr ist dem Portfolio eine Kopie entsprechender Reisedokumente beizulegen. (Bspw. Flugticket etc.)
Eine Kopie des stattgegebenen Antrags ist innerhalb von 14 Tagen beim Büro für Schulpraktische Studien nachzureichen.
Eine weitere Kopie des stattgegebenen Antrags ist dem Portfolio beizufügen.
Universität Leipzig
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