INFORMATION Gebührenänderung - Außenhandelsdokumente Die Vollversammlung der IHK Nürnberg für Mittelfranken hat am 15. Dezember 2015 beschlossen, die Gebühren für Außenhandelsdokumente zu ändern. Die Satzung im Bereich Beitrags- und Gebührenordnung wurde entsprechend angepasst. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie genehmigte die Änderung am 3. Februar 2016. Die neuen Gebühren für die Bescheinigungen von Außenhandelsdokumente wurden mit Wirkung ab 23. März 2016 wie folgt festgesetzt: a) Ausstellung von Ursprungszeugnissen und sonstigen Bescheinigungen jede Kopie € 7,00 € 1,60 b) Sonstige Beglaubigungen jede Kopie € 7,00 € 1,60 März 2016
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