Hinweise für den Antrag auf Änderung/Verkürzung

Büro für Schulpraktische Studien
Zentrum für Lehrerbildung und Schulforschung
(ZLS)
Hinweise für einen Antrag auf Änderung/Verkürzung des Praktikumszeitraums im Bildungswissenschaftlichen Blockpraktikum im Rahmen des Moduls 05-BIWI-02 im SS 2016
Eine Verkürzung des Praktikumszeitraums ist nur aus zwingenden Gründen möglich. Diese Gründe sind als Nachweis dem Antrag beizufügen. Der geforderte Workload muss auch bei Verkürzung in jedem Fall erbracht werden.
Eine Verkürzung des Praktikumszeitraums unter drei Wochen ist in keinem Fall möglich.
Eine Änderung des Praktikumszeitraums muss dann beantragt werden, wenn sich der Zeitraum durch die Änderung hinter den 23.09.2016 verschiebt. Dadurch würde sich dann auch der Abgabetermin des Portfolios verschieben. Dieser liegt dann 11 Kalendertage nach dem letzten Praktikumstag. Eine spätere Abgabe ist nur mit
einem genehmigten Antrag möglich. Dies kann ebenfalls mit dem Antrag auf Veränderung/Verkürzung beantragt
werden.
Im Falle einer Beendigung des Praktikums vor dem 23.09.2016 ist der Abgabetermin des Portfolios unverändert
der 04.10.2016. Informationen dazu sind im Merkblatt Portfolio zu finden, das ab Juli 2016 zur Verfügung steht.
Bei Absolvierung des Praktikums im Ausland gelten gesonderte Termine. Informationen dazu sind im Antrag auf
Absolvierung des Praktikums im Ausland zu finden.
Die Anträge auf Änderung/Verkürzung sind bei der zuständigen Seminarleitung abzugeben. Diese entscheidet
auch, ob dem Antrag stattgegeben wird.
Eine Kopie des stattgegebenen Antrags ist innerhalb von 14 Tagen beim Büro für Schulpraktische Studien nachzureichen.
Eine weitere Kopie des stattgegebenen Antrags ist dem Portfolio beizufügen.
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