modularisierten Staatsexamens

Daniela Münch
Büro für Schulpraktische Studien
Zentrum für Lehrerbildung und Schulforschung
(ZLS)
Organisatorische Richtlinien für das Fachdidaktische Blockpraktikum (SPS IV/V) im
Rahmen des modularisierten Staatsexamens im SS 2016
1. Allgemeines
Im modularisierten Staatsexamen finden die vierwöchigen Fachdidaktischen Blockpraktika statt, in
denen die Studierenden in einer Schule die erlernten Methoden schulformspezifisch in die Praxis
umsetzen sollen.
Die Vorbereitung der Praxisphase erfolgt durch Module in den jeweiligen Fachbereichen.
Der Praktikumszeitraum umfasst 4 Wochen innerhalb der vorlesungsfreien Zeit des SS 2016
(29.08.2016 – 23.09.2016) und kann in Absprache zwischen den Praktikant_innen und der Praktikumsschule angepasst werden.
Die Anwesenheit an allen Praktikumstagen ist Pflicht.
Die Verschiebung des Praktikumszeitraumes ist nur mit einem bewilligten Antrag möglich. Die notwendigen Formulare stehen auf der Homepage als Download zur Verfügung. Die Anträge sind bis
zum 10.06.2016 über das Büro für Schulpraktische Studien sowie über den verantwortlichen Fachbereich zu stellen.
Die Nachbereitung der Praxisphase regelt die entsprechende Modulbeschreibung.
Die allgemeinen Anforderungen finden die Studierenden in ihren Studiendokumenten.
2. Vergabe der Praktikumsplätze
Die Verwaltung der Praktikumsplätze obliegt dem Büro für Schulpraktische Studien. Das Angebot an
Praktikumsplätzen wird über das Praktikumsportal Sachsen bereitgestellt.
Dieses Angebot ist über die Seite des Praktikumsportals einsehbar.
Den Ablaufplan und ein FAQ sind an dieser Stelle ebenfalls aufbereitet.
(https://praktikumsportalsachsen.uni-leipzig.de/index.php/ablauf-haeufige-fragen)
Das Portal öffnet im SS 2016 vom 18.04.2016 – 01.05.2016 für die Anmeldung sowie für die
Wunschabgabe. Die E-Mailbenachrichtigungen zum Praktikumsplatz erfolgen ab dem 04.05.2016.
Nach Zuordnung einer Schule im Praktikumsportal oder über die Selbstanfrage darf dieser Praktikumsplatz nicht getauscht werden.
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Telefon 0341 97–30484
Telefax 0341 97–30489
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Ebenfalls ist eine selbstständige Organisation des Praktikumsplatzes innerhalb sowie außerhalb von
Sachsen möglich. Die notwendigen Dokumente stehen allen Studierenden ab Mitte März 2016 zur
Verfügung.
Folgende Hinweise sind dabei unbedingt zu beachten:
 Eine selbstständige Anfrage den öffentlichen/staatlichen Schulen in Sachsen ist nicht gestattet.
 Die Absolvierung der Praxisphase an einer Schule in freier Trägerschaft ist gestattet mit Ausnahme der Schulen, die im Praktikumsportal eingetragen sind.
 Eine selbstständige Anfrage an den Schulen außerhalb von Sachsen ist gestattet.
Bei einer angestrebten Bewerbung an einer Schule in Thüringen ist im Büro für Schulpraktische Studien Einsicht in die Liste der gesperrten Schulen zu nehmen.
 Ebenfalls gestattet ist eine Bewerbung um einen Praktikumsplatz im Ausland. Dafür ist vorher
ein Antrag bei dem zuständigen Fachbereich zu stellen. Das Formular für den Antrag an einer Schule im Ausland ist ebenfalls auf der Homepage des ZLS verfügbar.
Ausnahmefall Lehramt an Grundschulen:
 Die Studierenden, die Lehramt Grundschuldidaktik studieren und sich für ein Fachdidaktisches Blockpraktikum für die SPS IV/V im Praktikumsportal einschreiben möchten, dürfen nur
das Wahlfach angeben, d.h. Werken, Sport, Musik, Ethik/Philosophie, Evangelische Religion, Sorbisch oder für Kunst.
Die Fachrichtungen Deutsch, Mathematik und Sachunterricht sind bereits bei der Registrierung automatisch voreingestellt.
Ausnahmefall Lehramt Sonderpädagogik:
Die Studierenden bewerben sich selbstständig an der gewünschten Schule mit Absprache des jeweiligen Verantwortlichen des Institutes für Förderpädagogik und erhalten von dieser Einrichtung die
dafür benötigten Formulare. Nach erfolgreicher Bewerbung ist das Formular, auf dem die Schulleitung den Praktikumsplatz bestätigt bis spätestens am 24.06.2016 an das Büro für Schulpraktische Studien zurückzugeben.
3. Vergabe der Praktikumsplätze für die externen Studierenden
Die „Externen“ Lehramtsstudierenden können sich ebenfalls über das Praktikumsportal einen Praktikumsplatz zuweisen lassen. Dazu melden sie sich im Büro für Schulpraktische Studien bei Frau
Münch an und erhalten ab dem 09.05.2016 – 25.05.2016 einen Zugang zum Praktikumsportal. Die Externen Studierenden können sofort nach Erhalt der Zugangsdaten eine verfügbare
Wunschschule direkt im Praktikumsportal buchen. Nach erfolgreicher Buchung eines Praktikumsplatzes erhalten die Studierenden auf ihre angegebene E-Mailadresse die entsprechenden Unterlagen
zugesandt. Nach erfolgreicher Bewerbung ist die Praktikumsbestätigung von der Praktikumsschule
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bezüglich des Praktikumsplatzes bis spätestens 24.06.2016 an das Büro für Schulpraktische
Studien zu übermitteln.
4. Härtefallregelungen
Aus folgenden Gründen können die Studierenden einen Härtefallantrag stellen:



Betreuungspflichtiges Kind
Pflegefall in der Familie
Schwerbehinderung
Bei einem positiven Bescheid wird den Studierenden einen Platz aus dem Angebot des Praktikumsportals reserviert.
Das kann nur erfolgen, bevor das Praktikumsportal für alle Studierenden geöffnet wird.
Ein Härtefallantrag kann für das SS 2016 ab sofort, spätestens aber bis zum 14.04.2016 gestellt
werden. Das notwendige Formular ist auf der Homepage des ZLS verfügbar.
Danach werden die anerkannten Härtefälle genauso behandelt wie alle anderen Studierenden.
5. Krankheit
Die Krankheitstage während des Praktikumszeitraumes müssen nachgeholt werden.
Ein entsprechender Nachweis der Krankschreibung muss dem Büro für Schulpraktische Studien und
dem zuständigen Fachbereich als Kopie sowie der Praktikumsschule im Original innerhalb von drei
Werktagen vorgelegt werden.
6. Sonstiges
Die Materialien sowie die inhaltliche Anleitung für die Praktika erfolgt durch den zuständigen Fachbereich. Termine von Einführungsveranstaltungen werden von den Fachbereichen festgelegt und auf
den entsprechenden Internetseiten bekannt gegeben.
gez. Frau Münch/Büro für Schulpraktische Studien/März 2016
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