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Weiterentwicklung der Erbschaftsteuerreform
Zu den Vorstellungen der Bayerischen Staatsregierung und der CSU Landesgruppe
Stand: 24. März 2016
Die Reform der Erbschaftsteuer steht vor dem Abschluss. Der Regierungsentwurf hat
eklatante Schwächen, auf die die vbw mehrfach hingewiesen hat. Auf Ebene der stv.
Vorsitzenden der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag wurden in einem vorläufigen Konsens vom 11. Februar 2016 zielführende Verbesserungen ausgehandelt,
allerdings zum Preis höherer Lasten bei großen unternehmerischen Erbschaften.
vbw sieht Fortschritt und weiteren Handlungsbedarf
Der vbw begrüßt die mit dem vorläufigen Konsens erreichten Fortschritte, sieht aber in
wesentlichen Aspekten weiteren Handlungsbedarf. Es geht um eine angemessene
Definition des begünstigten Vermögens, den Verzicht auf Diskriminierung zwischen
Unternehmensformen oder zwischen Erbschaften und Schenkungen, um Vermeidung
bürokratischer Lasten, darum, Gesellschafterstrukturen in Familienunternehmen nicht
zu beschädigen, und um Verzicht auf eine verkappte Vermögensteuer.
Bayerische Staatsregierung und CSU Landesgruppe sind zielführend unterwegs
Bayerische Staatsregierung und CSU Landesgruppe im Deutschen Bundestag streben
mit einem Acht-Punkte-Katalog vom 22. Februar 2016 weitere Korrekturen im Sinne
von Arbeitsplatzsicherung und Mittelstand an. Dabei geht es um folgende Aspekte:
Kein Rückgriff auf vorhandenes Privatvermögen der Erben
Zum Rückgriff auf das Privatvermögen des Unternehmensnachfolgers sieht der Konsens keine Änderungen vor. Bayern will ihn auf das im Rahmen der Erbschaft bzw.
Schenkung übertragene Privatvermögen beschränken.
Begünstigtes Vermögens zielgerecht definieren
Der Konsens begünstigt Verwaltungsvermögen nicht, bestimmte damit ausgegrenzte
Vermögensteile dann doch: als Absatzstellen vermietete und verpachtete Immobilien,
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gewerblich geprägte Wohnungsimmobilienunternehmen, besonders gegen Zugriff anderer abgesichertes Deckungsvermögen für die betriebliche Altersvorsorge sowie Verwaltungsvermögen im Verhältnis von zehn Prozent zum Betriebsvermögen. Dazu
kommt nur für Erbschaften eine Investitionsklausel, über die Verwaltungsvermögen
begünstigt wird, wenn es innerhalb eines Jahres in begünstigtes Vermögen investiert
wird. Bayern will die Auflagen für Deckungsvermögen in der Altersvorsorge für mittelständische Unternehmen praktikabel gestalten, die bisherige Begünstigung von Auslandsvermögen, an deren Fortführung Zweifel bestehen, weiter sicherstellen und die
Investitionsklausel auf drei Jahre und den Schenkungsfall ausdehnen.
Schenkungsfälle nicht schlechter stellen
Der Konsens sieht eine zielführend weiter gefasste Stundungsklausel vor, beschränkt
sie aber auf den Todesfall. Bayern will die Anwendbarkeit auch im Schenkungsfall.
Gebundene Anteile in Familienunternehmen: Auflagen angemessen halten
Die mit der Anerkennung von Verfügungsbeschränkungen in Familienunternehmen
verbundenen Auflagen werden durch den Konsens für die meisten Fälle anwendbar.
Der Kreis, innerhalb dessen Anteile mit Abschlag weitergegeben werden dürfen, wird
praxisgerecht auf Mitgesellschafter und Stiftungen erweitert. An die Stelle der bisherigen höheren Schwellenwerte tritt ein bei 30 Prozent gedeckelter Abschlag auf den
Verkehrswert, der an dem zwischen den Gesellschaftern vereinbarten Abschlag anknüpft. Die zehnjährige Vor- und dreißigjährige Nachbindung soll auf zweijährige Vorund zwanzigjährige Nachbindung fast halbiert werden. Bayern schlägt hier einen pauschalen Abschlag von 30 Prozent vor, der auch für das im Unternehmen übertragene
Verwaltungsvermögen gelten soll. Dazu soll eine Auffanglösung für Einzelunternehmer
kommen. Schließlich verlangt Bayern, die vorgegebenen Kriterien so auszuformulieren,
dass sie rechtsformneutral, also auch von Familien-Aktiengesellschaften ausgefüllt
werden können. Die Nachbindung will Bayern auf zehn Jahre zurückführen.
Vereinfachtes Ertragswertverfahren sachgerecht ausgestalten
Das vereinfachte Ertragswertverfahren will der Konsens so ausgestalten, dass statt
eines Multiplikators von ca. 18 einer von 12 resultiert. Bayern teilt diese Position.
Lohnsummenauflage für Kleinstunternehmen: Bürokratie vermeiden
Zur Lohnsummenausnahme für Kleinstunternehmen verzichtet der Konsens auf die
Zählung vorübergehend Beschäftigter. Bayern will zudem Teilzeitbeschäftigte in Vollzeitäquivalenten zählen und die Vollausnahme für Unternehmen mit bis zu fünf (statt
drei) Beschäftigten gewähren.
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Teurer Kompromiss: Schlechterstellung großer unternehmerischer Erbschaften
Laut Konsens wird im sogenannten Verschonungsabschlag für große Unternehmen
der obere Schwellenwert von 116 auf 99 Millionen Euro heruntergesetzt. Die bisher
vorgesehene Sockelverschonung geht verloren. Das heißt: Die Verschonung bei großen betrieblichen Erbschaften schmilzt schneller und weiter ab. Mehr Unternehmen als
bisher werden auf die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung mit Rückgriff auf das
Privatvermögen zurückgeworfen. Hierzu hat Bayern keine Korrekturen gefordert.
Kurzwertung: Bayern ist auf dem richtigen Weg
Die bayerische Position versteht die geordnete Übertragung von Familienunternehmen
an die nächste Generation als Maßstab der Reform. Damit entspricht sie dem in der
Begründung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung vorgegebenen Reformziel
besser als der Regierungsentwurf selbst und der vorläufige Kompromissstand zwischen den Regierungsfraktionen. Bayern baut konsequent auf dem zwischen den Regierungsfraktionen ausgehandelten vorläufigen Konsens auf und fordert darauf abgestimmt weitere Schritte, mit denen die Reform so ausgestaltet wird, dass
– die Erbschaftsteuer nicht über einen Rückgriff auf vorhandenes Vermögen des Erben zur verkappten Vermögensteuer wird,
– die mit der Begünstigung verbundenen Auflagen praktisch eingehalten werden können, auch wenn die Elterngeneration noch zu Lebzeiten übergibt,
– für das Unternehmen, seine Zukunft und die Arbeitnehmer eingesetztes Vermögen
nicht weggesteuert wird,
– keine Unternehmenstypen diskriminiert werden
– und besonders bei sehr kleinen Unternehmen unnötige Bürokratie vermieden wird.
Auf der Basis der bayerischen Position kann die Reform zu einem Ergebnis geführt
werden, das zwar nach wie vor außerordentlich hohe Anforderungen an Unternehmenserben und Unternehmen stellt, aber die Zukunft von Familienunternehmen und
unternehmerischem Mittelstand im Generationswechsel absichert.
Ansprechpartner
Dr. Benedikt Rüchardt
Abteilung Wirtschaftspolitik
Telefon 089-551 78-252
Telefax 089-551 78-249
[email protected]
www.vbw-bayern.de
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