Weiterentwicklung der Erbschaftsteuerreform Zu den Vorstellungen der Bayerischen Staatsregierung und der CSU Landesgruppe Stand: 24. März 2016 Die Reform der Erbschaftsteuer steht vor dem Abschluss. Der Regierungsentwurf hat eklatante Schwächen, auf die die vbw mehrfach hingewiesen hat. Auf Ebene der stv. Vorsitzenden der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag wurden in einem vorläufigen Konsens vom 11. Februar 2016 zielführende Verbesserungen ausgehandelt, allerdings zum Preis höherer Lasten bei großen unternehmerischen Erbschaften. vbw sieht Fortschritt und weiteren Handlungsbedarf Der vbw begrüßt die mit dem vorläufigen Konsens erreichten Fortschritte, sieht aber in wesentlichen Aspekten weiteren Handlungsbedarf. Es geht um eine angemessene Definition des begünstigten Vermögens, den Verzicht auf Diskriminierung zwischen Unternehmensformen oder zwischen Erbschaften und Schenkungen, um Vermeidung bürokratischer Lasten, darum, Gesellschafterstrukturen in Familienunternehmen nicht zu beschädigen, und um Verzicht auf eine verkappte Vermögensteuer. Bayerische Staatsregierung und CSU Landesgruppe sind zielführend unterwegs Bayerische Staatsregierung und CSU Landesgruppe im Deutschen Bundestag streben mit einem Acht-Punkte-Katalog vom 22. Februar 2016 weitere Korrekturen im Sinne von Arbeitsplatzsicherung und Mittelstand an. Dabei geht es um folgende Aspekte: Kein Rückgriff auf vorhandenes Privatvermögen der Erben Zum Rückgriff auf das Privatvermögen des Unternehmensnachfolgers sieht der Konsens keine Änderungen vor. Bayern will ihn auf das im Rahmen der Erbschaft bzw. Schenkung übertragene Privatvermögen beschränken. Begünstigtes Vermögens zielgerecht definieren Der Konsens begünstigt Verwaltungsvermögen nicht, bestimmte damit ausgegrenzte Vermögensteile dann doch: als Absatzstellen vermietete und verpachtete Immobilien, Seite 1 24.03.2016 gewerblich geprägte Wohnungsimmobilienunternehmen, besonders gegen Zugriff anderer abgesichertes Deckungsvermögen für die betriebliche Altersvorsorge sowie Verwaltungsvermögen im Verhältnis von zehn Prozent zum Betriebsvermögen. Dazu kommt nur für Erbschaften eine Investitionsklausel, über die Verwaltungsvermögen begünstigt wird, wenn es innerhalb eines Jahres in begünstigtes Vermögen investiert wird. Bayern will die Auflagen für Deckungsvermögen in der Altersvorsorge für mittelständische Unternehmen praktikabel gestalten, die bisherige Begünstigung von Auslandsvermögen, an deren Fortführung Zweifel bestehen, weiter sicherstellen und die Investitionsklausel auf drei Jahre und den Schenkungsfall ausdehnen. Schenkungsfälle nicht schlechter stellen Der Konsens sieht eine zielführend weiter gefasste Stundungsklausel vor, beschränkt sie aber auf den Todesfall. Bayern will die Anwendbarkeit auch im Schenkungsfall. Gebundene Anteile in Familienunternehmen: Auflagen angemessen halten Die mit der Anerkennung von Verfügungsbeschränkungen in Familienunternehmen verbundenen Auflagen werden durch den Konsens für die meisten Fälle anwendbar. Der Kreis, innerhalb dessen Anteile mit Abschlag weitergegeben werden dürfen, wird praxisgerecht auf Mitgesellschafter und Stiftungen erweitert. An die Stelle der bisherigen höheren Schwellenwerte tritt ein bei 30 Prozent gedeckelter Abschlag auf den Verkehrswert, der an dem zwischen den Gesellschaftern vereinbarten Abschlag anknüpft. Die zehnjährige Vor- und dreißigjährige Nachbindung soll auf zweijährige Vorund zwanzigjährige Nachbindung fast halbiert werden. Bayern schlägt hier einen pauschalen Abschlag von 30 Prozent vor, der auch für das im Unternehmen übertragene Verwaltungsvermögen gelten soll. Dazu soll eine Auffanglösung für Einzelunternehmer kommen. Schließlich verlangt Bayern, die vorgegebenen Kriterien so auszuformulieren, dass sie rechtsformneutral, also auch von Familien-Aktiengesellschaften ausgefüllt werden können. Die Nachbindung will Bayern auf zehn Jahre zurückführen. Vereinfachtes Ertragswertverfahren sachgerecht ausgestalten Das vereinfachte Ertragswertverfahren will der Konsens so ausgestalten, dass statt eines Multiplikators von ca. 18 einer von 12 resultiert. Bayern teilt diese Position. Lohnsummenauflage für Kleinstunternehmen: Bürokratie vermeiden Zur Lohnsummenausnahme für Kleinstunternehmen verzichtet der Konsens auf die Zählung vorübergehend Beschäftigter. Bayern will zudem Teilzeitbeschäftigte in Vollzeitäquivalenten zählen und die Vollausnahme für Unternehmen mit bis zu fünf (statt drei) Beschäftigten gewähren. Seite 2 24.03.2016 Teurer Kompromiss: Schlechterstellung großer unternehmerischer Erbschaften Laut Konsens wird im sogenannten Verschonungsabschlag für große Unternehmen der obere Schwellenwert von 116 auf 99 Millionen Euro heruntergesetzt. Die bisher vorgesehene Sockelverschonung geht verloren. Das heißt: Die Verschonung bei großen betrieblichen Erbschaften schmilzt schneller und weiter ab. Mehr Unternehmen als bisher werden auf die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung mit Rückgriff auf das Privatvermögen zurückgeworfen. Hierzu hat Bayern keine Korrekturen gefordert. Kurzwertung: Bayern ist auf dem richtigen Weg Die bayerische Position versteht die geordnete Übertragung von Familienunternehmen an die nächste Generation als Maßstab der Reform. Damit entspricht sie dem in der Begründung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung vorgegebenen Reformziel besser als der Regierungsentwurf selbst und der vorläufige Kompromissstand zwischen den Regierungsfraktionen. Bayern baut konsequent auf dem zwischen den Regierungsfraktionen ausgehandelten vorläufigen Konsens auf und fordert darauf abgestimmt weitere Schritte, mit denen die Reform so ausgestaltet wird, dass – die Erbschaftsteuer nicht über einen Rückgriff auf vorhandenes Vermögen des Erben zur verkappten Vermögensteuer wird, – die mit der Begünstigung verbundenen Auflagen praktisch eingehalten werden können, auch wenn die Elterngeneration noch zu Lebzeiten übergibt, – für das Unternehmen, seine Zukunft und die Arbeitnehmer eingesetztes Vermögen nicht weggesteuert wird, – keine Unternehmenstypen diskriminiert werden – und besonders bei sehr kleinen Unternehmen unnötige Bürokratie vermieden wird. Auf der Basis der bayerischen Position kann die Reform zu einem Ergebnis geführt werden, das zwar nach wie vor außerordentlich hohe Anforderungen an Unternehmenserben und Unternehmen stellt, aber die Zukunft von Familienunternehmen und unternehmerischem Mittelstand im Generationswechsel absichert. Ansprechpartner Dr. Benedikt Rüchardt Abteilung Wirtschaftspolitik Telefon 089-551 78-252 Telefax 089-551 78-249 [email protected] www.vbw-bayern.de Seite 3 24.03.2016
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