Aufruf: Sonstige Medienpädagogische Projekte II/2015

Förderung
von Medienkompetenzprojekten
durch die Sächsische Landesanstalt für
privaten Rundfunk und neue Medien (SLM)
 sonstige Medienpädagogische Projekte II/2015
Anliegen:
Die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien
(SLM) fördert mit vielfältigen Initiativen, Projekten und Weiterbildungsangeboten die nachhaltige Entwicklung einer kritischen und selbstbestimmten Medienaneignung von sächsischen Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen
und
Multiplikatoren.
Dafür
stellt
sie
sächsischen
Vereinen
und
Einrichtungen für die Realisierung ihrer Projekte jährlich Fördermittel zur
Verfügung. Diese sind zum einen inhaltlich und thematisch gebunden und
werden einmal jährlich ausgeschrieben. Zum anderen stellt die SLM
finanzielle Mittel für kurzfristige kreative Projektumsetzungen zur
Medienkompetenzförderung zielgruppenübergreifend bereit.
Für Zweitgenanntes gilt der folgende aktuelle Aufruf:
Die SLM stellt zweimal jährlich nicht-themengebundene finanzielle Mittel
für die Durchführung von Projekten zur Förderung von Medienkompetenz
zur Verfügung.
Antragsteller:
Bewerben können sich sächsische Vereine, Initiativen und Einrichtungen.
Ausgenommen sind Einzelpersonen und Betreiber von Sächsischen
Ausbildungs- und Erprobungskanälen.
Seite 2 zum Aufruf: sonstige Medienpädagogische Projekte II/2015
Inhaltliche Anforderungen:
Im Zentrum des Projektes soll eine Förderung von Medienkompetenz bei
der im Projekt intendierten Zielgruppe stehen. Es werden daher vorrangig
Projekte berücksichtigt, die den Prozess der Medienkompetenzförderung
schlüssig und nachvollziehbar darlegen. Gefordert wird neben der klaren
medienpädagogischen Zielstellung eine ausführliche Projektbeschreibung
einschließlich eines Zeitplanes sowie eines Kosten- und Finanzierungsplanes mit Ausweisung des beantragten Förderanteils der SLM.
Fristen:
Interessierte sind ab sofort aufgerufen, ihre Projektanträge
bis Freitag, 24. April 2015, 24 Uhr (Nachtbriefkasten)
an die
Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM)
Stichwort: Medienkompetenzförderung II/2015
Ferdinand-Lassalle-Straße 21
04109 Leipzig
zu richten.
Die beantragten Projekte sollten im Zeitraum von Juli bis Dezember 2015
durchgeführt werden und dürfen noch nicht begonnen haben. Eine
konzeptionelle Vorarbeit ist möglich. Die Kosten für das beantragte Projekt
dürfen zudem noch nicht verausgabt sein. Sowohl für die Antragstellung als
auch für die Durchführung und Auswertung des Projektes gilt die
Förderrichtlinie der SLM. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Bei Rückfragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an:
Herrn Kersten Ihne, Bereichsleiter Programm und Medienkompetenz
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0341 2259 130