Förderung von Medienkompetenzprojekten durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) sonstige Medienpädagogische Projekte II/2015 Anliegen: Die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) fördert mit vielfältigen Initiativen, Projekten und Weiterbildungsangeboten die nachhaltige Entwicklung einer kritischen und selbstbestimmten Medienaneignung von sächsischen Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Multiplikatoren. Dafür stellt sie sächsischen Vereinen und Einrichtungen für die Realisierung ihrer Projekte jährlich Fördermittel zur Verfügung. Diese sind zum einen inhaltlich und thematisch gebunden und werden einmal jährlich ausgeschrieben. Zum anderen stellt die SLM finanzielle Mittel für kurzfristige kreative Projektumsetzungen zur Medienkompetenzförderung zielgruppenübergreifend bereit. Für Zweitgenanntes gilt der folgende aktuelle Aufruf: Die SLM stellt zweimal jährlich nicht-themengebundene finanzielle Mittel für die Durchführung von Projekten zur Förderung von Medienkompetenz zur Verfügung. Antragsteller: Bewerben können sich sächsische Vereine, Initiativen und Einrichtungen. Ausgenommen sind Einzelpersonen und Betreiber von Sächsischen Ausbildungs- und Erprobungskanälen. Seite 2 zum Aufruf: sonstige Medienpädagogische Projekte II/2015 Inhaltliche Anforderungen: Im Zentrum des Projektes soll eine Förderung von Medienkompetenz bei der im Projekt intendierten Zielgruppe stehen. Es werden daher vorrangig Projekte berücksichtigt, die den Prozess der Medienkompetenzförderung schlüssig und nachvollziehbar darlegen. Gefordert wird neben der klaren medienpädagogischen Zielstellung eine ausführliche Projektbeschreibung einschließlich eines Zeitplanes sowie eines Kosten- und Finanzierungsplanes mit Ausweisung des beantragten Förderanteils der SLM. Fristen: Interessierte sind ab sofort aufgerufen, ihre Projektanträge bis Freitag, 24. April 2015, 24 Uhr (Nachtbriefkasten) an die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) Stichwort: Medienkompetenzförderung II/2015 Ferdinand-Lassalle-Straße 21 04109 Leipzig zu richten. Die beantragten Projekte sollten im Zeitraum von Juli bis Dezember 2015 durchgeführt werden und dürfen noch nicht begonnen haben. Eine konzeptionelle Vorarbeit ist möglich. Die Kosten für das beantragte Projekt dürfen zudem noch nicht verausgabt sein. Sowohl für die Antragstellung als auch für die Durchführung und Auswertung des Projektes gilt die Förderrichtlinie der SLM. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Bei Rückfragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an: Herrn Kersten Ihne, Bereichsleiter Programm und Medienkompetenz E-Mail: [email protected] Telefon: 0341 2259 130
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