Förderung von nicht-themengebundenen Medienkompetenzprojekten

Az.: 364-100-002-2016
Förderung von Medienkompetenzprojekten durch die
Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue
Medien (SLM)
 sonstige Medienpädagogische Projekte II/2016
nicht-themengebundene
Medienkompetenzförderung
Start der Ausschreibung: 01.03.2016
Bewerbungsfrist: 01.04.2016
Aufruf:
Die sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien
(SLM) stellt für die Realisierung von nicht-themengebundenen Medienkompetenzprojekten zweimal jährlich Fördermittel bereit.
Sächsische Vereine und Einrichtungen sind ab sofort aufgerufen, mit
inhaltlich und methodisch überzeugenden, kreativen Projektumsetzungen
zur
Stärkung
der
Medienkompetenz
von
Kindern,
Jugendlichen,
Erwachsenen oder Multiplikatoren eine Förderung bei der SLM zu
beantragen.
Antragsteller:
Bewerben können sich sächsische Vereine, Initiativen und Einrichtungen.
Ausgenommen sind Einzelpersonen und Betreiber von Sächsischen
Ausbildungs- und Erprobungskanälen. Im Zentrum des Projektes soll eine
Förderung von Medienkompetenz bei der im Projekt intendierten Zielgruppe
stehen. Es werden daher vorrangig Projekte berücksichtigt, die den Prozess
der Medienkompetenzförderung schlüssig und nachvollziehbar darlegen.
Gefordert wird neben der klaren medienpädagogischen Zielstellung eine
ausführliche Projektbeschreibung einschließlich eines Zeitplanes sowie
eines Kosten- und Finanzierungsplanes mit Ausweisung des beantragten
Förderanteils der SLM. Bei mehrjährigen Projekten ist der auf jedes
Kalenderjahr entfallende Zuwendungsbedarf auszuweisen.
Seite 2 zum Aufruf: nicht-themengebundene Medienkompetenzförderung II/2016
Förderumfang:
Für nicht-themengebundene Medienkompetenzprojekte stehen jährlich
10.000,00 Euro zur Verfügung, pro Halbjahr jeweils 5.000,00 Euro. Der
bei der SLM beantragte Förderanteil sollte einen Umfang von 2.500,00
Euro nicht überschreiten.
Fristen:
Interessierte sind ab sofort aufgerufen, ihre Projektanträge
bis Freitag, 1. April 2016, 24:00 Uhr (Nachtbriefkasten)
an die
Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk
und neue Medien (SLM)
Stichwort:
nicht-themengebundene Medienkompetenzförderung II/2016
Ferdinand-Lassalle-Straße 21, 04109 Leipzig,
zu richten.
Die beantragten Projekte müssen im Zeitraum von Juli bis Dezember
2016 durchgeführt werden und dürfen noch nicht begonnen haben. Eine
konzeptionelle Vorarbeit ist möglich. Die Kosten für das beantragte Projekt
dürfen noch nicht verausgabt sein.
Förderrichtlinie:
Sowohl für die Antragstellung als auch für die Durchführung und
Auswertung des Projektes gilt die Förderrichtlinie der SLM. Es besteht kein
Rechtsanspruch auf Förderung. Eine Zuwendung kann nur für förderfähige
Kosten gemäß § 5 FörderRiLSLM gewährt werden. Die Gesamtheit der
nichtförderfähigen Kosten wird in § 5 Absatz 1 und 5 FörderRiLSLM
dargestellt.
1. Insbesondere ist zu beachten, dass eine Förderung nicht für Eigenleistungen des Zuwendungsempfängers verwendet werden darf.
2. Nicht förderfähig sind zudem u.a. der unternehmerische Gewinn, Kosten
von festangestellten Mitarbeitern und allgemeine nicht projektbezogene
Bürokosten (z.B. Büromaterial, Telefon) des Zuwendungsempfängers,
Seite 3 zum Aufruf: nicht-themengebundene Medienkompetenzförderung II/2016
pauschalierte Kosten (z.B. Verwaltungskostenpauschale) sowie Verpflegungskosten.
3. Die Anschaffungskosten für Technik sind nur für geringwertige
Wirtschaftsgüter (bis zu 430,00 Euro) oder nach der AfA-Tabelle bezogen
auf den Nutzungszeitraum für das Projekt förderfähig.
4. Personalkosten sind ausschließlich als Honorarkosten bis maximal
30,00 Euro je Zeitstunde förderfähig.
5. Nicht förderfähig sind Reise- und Übernachtungskosten, die dem
SächsRKG widersprechen. Förderfähige Reise- und Übernachtungskosten
sind ausschließlich Fahrtkosten gemäß § 5 SächsRKG, Wegstreckenentschädigung gemäß § 6 Absätze 1 und 6 SächsRKG und Übernachtungskosten gemäß § 9 SächsRKG.
Bei Rückfragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an:
Heidi von Schmidsfeld
Sächsische Landesanstalt für
privaten Rundfunk und neue Medien (SLM)
Bereich Medienkompetenz
Telefon: 0341 2259 132
E-Mail: [email protected]