Informationen zur Eintragung in das Wählerverzeichnis bei

Landtagswahl Rheinland-Pfalz
am 13. März 2016
Informationen zur Eintragung in das Wählerverzeichnis
bei Begründung oder Verlegung einer Wohnung
Sehr geehrte Mitbürgerin,
sehr geehrte Mitbürger,
Sie sind hier zugezogen oder innerhalb der Gemeinde umgezogen, Ihre Nebenwohnung ist zur
Hauptwohnung geworden oder umgekehrt - dann beachten Sie bitte für die Ausübung Ihres Wahlrechts
folgende Hinweise:
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag, dem 13. März 2016
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Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
das 18. Lebensjahr vollendet hat, also am 13.03.1998 oder früher geboren ist,
seit mindestens drei Monaten - 13.12.2015 - im Lande Rheinland-Pfalz eine Wohnung, bei mehreren
Wohnungen die Hauptwohnung, innehat oder, sofern er in der Bundesrepublik Deutschland keine
Wohnung innehat, sich sonst gewöhnlich aufhält,
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wenn Sie bis zum 07.02.2016 zugezogen sind werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis Ihrer
Zugzugsgemeinde eingetragen.
Wenn Sie nach diesem Stichtag – ab 08.02.2016 - aus einer anderen rheinland-pfälzischen Gemeinde
zugezogen sind und sich erst nach dem 21.02.2016 bei der hiesigen Meldebehörde anmelden, sind Sie im
Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde eingetragen.
Sie bleiben dort auch eingetragen, so dass Sie am Wahltag in Ihrer Fortzugsgemeinde wählen können. Auch
können Sie bei Ihrer bisherigen Gemeinde einen Wahlschein oder einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen
beantragen.
Wollen Sie dagegen in Ihrer neuen Gemeinde wählen, können Sie in der Zeit vom 08.02.2016 bis
spätestens zum 21.02.2016 zusätzlich zur Ihre Anmeldung bei der Meldebehörde schriftlich die Eintragung
in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen. Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis Ihrer
Fortzugsgemeinde gestrichen. Diese Angaben gelten auch für den Fall, dass Sie Ihrer in der Gemeinde
liegende Nebenwohnung in eine Hauptwohnung umwandeln.
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde umgezogen sind und sich erst nach dem 21.02.2016 ummelden,
bleiben Sie in jedem Fall in Ihrem alten Wählerverzeichnis eingetragen. Eine Eintragung in das neue
Wählerverzeichnis auch auf Antrag ist nicht mehr möglich. Falls Sie am Wahltag nicht in Ihrem früheren
Wahllokal wählen können, beantragen Sie bitte rechtzeitig Briefwahlunterlagen.
Als Datum des Meldevorgangs gilt das Datum der An- und Abmeldung – Tag der Vorsprache bei der
Meldebehörde – nicht das im Meldeschein von Ihnen angegebene Ein- oder Auszugsdatum.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die MitarbeiterInnen des Wahlbüros:
Telefon 0 64 32 / 501-257
Ihr Wahlteam