Der Weg zur Förderung durch LEADER

LEADER-Region GießenerLand e.V.
Der Weg zur Förderung durch LEADER
Eine Förderung durch EU- Mittel aus dem Förderprogramm von LEADER ist nur möglich,
wenn das Vorhaben dazu dient, die Ziele des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) zu
erreichen.
Wer entscheidet was?
1. Zuerst Entscheidung über die Förderwürdigkeit eines Projektes durch die Lenkungsgruppe des Vereins GießenerLand e.V..
2. Anschließend Entscheidung über die Förderfähigkeit des Projektes durch den Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, Abteilung für den ländlichen Raum in Wetzlar.
Der Ablauf
1. Kontaktaufnahme
Zunächst wird in einem telefonischen Erstgespräch grundsätzlich geklärt, ob das Regionalbüro die richtige Anlaufstelle für Ihr Anliegen ist.
2. Erstes Beratungsgespräch
Während eines Beratungsgesprächs erläutern Sie Ihre Projektidee. So können wir abschätzen, ob Ihr Projekt entsprechend unseres REK möglicherweise förderwürdig sein könnte oder ob wir Ihnen andere Ansprechpartner vermitteln.
Im Anschluss erstellen Sie Ihre Projektskizze auf unserem Projektbogen.
3. Zweites Beratungsgespräch
Gegebenenfalls entwickeln wir Ihre Projektskizze noch gemeinsam weiter und klären offene
Fragen.
4. Grob- grundsätzliche Abschätzung der Förderfähigkeit durch die Abteilung für den
ländlichen Raum (ALR) in Wetzlar
Wir stellen das Projekt der Bewilligungsstelle vor und erhalten eine erste Einschätzung darüber, ob die Projektskizze entsprechend der Richtlinie auch förderfähig sein könnte.
5. Der endgültige Projektbogen liegt uns innerhalb der abgesprochenen Frist vor.
6. Entscheidung über die Förderwürdigkeit
Während unseres Sitzungstermins wird das Projekt der Lenkungsgruppe vorgestellt. Das
Entscheidungsgremium berät und bewertet das Projekt.
Die Basis bildet dabei die Projektskizze, unser Regionales Entwicklungskonzept sowie ein
Projektbewertungsbogen.
Die Sitzungstermine der Lenkungsgruppe werden auf unserer Website veröffentlicht.
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7. Erstellung eines Rankings
Im Anschluss an die Bewertung erstellt die Lenkungsgruppe ein Ranking der förderwürdigen
Projekte. Die Grundlage dafür sind die im Bewertungsbogen erreichten Punkte.
8. Antragsstellung bei der Bewilligungsstelle
Nach dem Lenkungsgruppentreffen erhält der Projektträger eine schriftliche Benachrichtigung vom Verein, in dem das Ergebnis der Sitzung mitgeteilt wird. Auch das Amt für den
ländlichen Raum (ALR) in Wetzlar wird entsprechend informiert. Dort kann der Projektträger
nun den offiziellen Förderantrag stellen. Die notwendigen Unterlagen und die Beratung bei
der Antragsstellung erhalten die Projektträger ebenfalls dort.
Gerne unterstützen wir aber auch weiterhin bei den nun folgenden Schritten.
Die der Region zur Verfügung stehenden LEADER-Mittel sind begrenzt. Übersteigen die beantragten Projektmittel das zur Verfügung stehende Budget, wird eine Förderung entsprechend des Rankings ausgesprochen. Die Projekte der letzten Plätze müssen dabei eventuell
auf das nächste Förderjahr verschoben werden.
9. Start des Projektes erst nach der Bewilligung
Erst wenn eine schriftliche Bewilligung durch das ALR vorliegt, darf mit der Maßnahme begonnen werden!
Stand Jan 2016
Kontakt:
Region GießenerLand e.V.
Kerkrader Straße 11
35394 Gießen
Tel.: (0641) 97 19 55 30
EMail: [email protected]
Internet: www.giessenerland.de
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