LEADER-Region GießenerLand e.V. Der Weg zur Förderung durch LEADER Eine Förderung durch EU- Mittel aus dem Förderprogramm von LEADER ist nur möglich, wenn das Vorhaben dazu dient, die Ziele des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) zu erreichen. Wer entscheidet was? 1. Zuerst Entscheidung über die Förderwürdigkeit eines Projektes durch die Lenkungsgruppe des Vereins GießenerLand e.V.. 2. Anschließend Entscheidung über die Förderfähigkeit des Projektes durch den Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, Abteilung für den ländlichen Raum in Wetzlar. Der Ablauf 1. Kontaktaufnahme Zunächst wird in einem telefonischen Erstgespräch grundsätzlich geklärt, ob das Regionalbüro die richtige Anlaufstelle für Ihr Anliegen ist. 2. Erstes Beratungsgespräch Während eines Beratungsgesprächs erläutern Sie Ihre Projektidee. So können wir abschätzen, ob Ihr Projekt entsprechend unseres REK möglicherweise förderwürdig sein könnte oder ob wir Ihnen andere Ansprechpartner vermitteln. Im Anschluss erstellen Sie Ihre Projektskizze auf unserem Projektbogen. 3. Zweites Beratungsgespräch Gegebenenfalls entwickeln wir Ihre Projektskizze noch gemeinsam weiter und klären offene Fragen. 4. Grob- grundsätzliche Abschätzung der Förderfähigkeit durch die Abteilung für den ländlichen Raum (ALR) in Wetzlar Wir stellen das Projekt der Bewilligungsstelle vor und erhalten eine erste Einschätzung darüber, ob die Projektskizze entsprechend der Richtlinie auch förderfähig sein könnte. 5. Der endgültige Projektbogen liegt uns innerhalb der abgesprochenen Frist vor. 6. Entscheidung über die Förderwürdigkeit Während unseres Sitzungstermins wird das Projekt der Lenkungsgruppe vorgestellt. Das Entscheidungsgremium berät und bewertet das Projekt. Die Basis bildet dabei die Projektskizze, unser Regionales Entwicklungskonzept sowie ein Projektbewertungsbogen. Die Sitzungstermine der Lenkungsgruppe werden auf unserer Website veröffentlicht. 1 LEADER-Region GießenerLand e.V. 7. Erstellung eines Rankings Im Anschluss an die Bewertung erstellt die Lenkungsgruppe ein Ranking der förderwürdigen Projekte. Die Grundlage dafür sind die im Bewertungsbogen erreichten Punkte. 8. Antragsstellung bei der Bewilligungsstelle Nach dem Lenkungsgruppentreffen erhält der Projektträger eine schriftliche Benachrichtigung vom Verein, in dem das Ergebnis der Sitzung mitgeteilt wird. Auch das Amt für den ländlichen Raum (ALR) in Wetzlar wird entsprechend informiert. Dort kann der Projektträger nun den offiziellen Förderantrag stellen. Die notwendigen Unterlagen und die Beratung bei der Antragsstellung erhalten die Projektträger ebenfalls dort. Gerne unterstützen wir aber auch weiterhin bei den nun folgenden Schritten. Die der Region zur Verfügung stehenden LEADER-Mittel sind begrenzt. Übersteigen die beantragten Projektmittel das zur Verfügung stehende Budget, wird eine Förderung entsprechend des Rankings ausgesprochen. Die Projekte der letzten Plätze müssen dabei eventuell auf das nächste Förderjahr verschoben werden. 9. Start des Projektes erst nach der Bewilligung Erst wenn eine schriftliche Bewilligung durch das ALR vorliegt, darf mit der Maßnahme begonnen werden! Stand Jan 2016 Kontakt: Region GießenerLand e.V. Kerkrader Straße 11 35394 Gießen Tel.: (0641) 97 19 55 30 EMail: [email protected] Internet: www.giessenerland.de 2
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