Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen

Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen
Errichtung von Clearingstellen zur Sicherstellung des regelhaften Zugangs
zum Gesundheitsversorgungssystem
Hintergrund
Nordrhein-Westfalen wird von Vielfalt und Einwanderung geprägt: Bereits rund ein
Viertel der Bevölkerung hat eine Migrationsgeschichte. Ein Teil der Zuwanderung
erfolgt im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Nicht alle
zuwandernden Menschen sind mit den Bedingungen des Zugangs zur
gesundheitlichen
Versorgung
und
hier
insbesondere
den
(rechtlichen)
Voraussetzungen für eine Absicherung im Krankheitsfall vertraut. Damit diese
Menschen Unterstützung erfahren und die Kommunen, die von der Zuwanderung
in stärkerem Umfang betroffen sind, diese notwendige Unterstützung leisten
können, sind ergänzende Hilfestrukturen erforderlich. Insbesondere die Klärung
der Bedingungen für den Zugang in das regelhafte Gesundheitssystem gehört zu
Grundbedürfnissen
der
eingewanderten
Menschen.
Eine
ausreichende
Gesundheitsversorgung ist Teil des präventiven Ansatzes zur Bekämpfung von
Armut und sozialer Ausgrenzung und trägt mittelfristig zur Beschäftigungsfähigkeit
bei.
Zusammenfassung
Der Aufruf soll dazu anregen, Projektvorschläge für den Aufbau kommunaler
Projekte bzw. kommunaler Kooperationsprojekte mit weiteren Trägerinnen und
Trägern
(Wohlfahrtsverbände,
Krankenkassen
etc.)
im
Bereich
der
gesundheitlichen Versorgung einzureichen. Die Maßnahmen sollen dazu
beitragen, bessere Bedingungen für die gesundheitliche Versorgung von
Zugewanderten
mithilfe
von
modellhaft
einzurichtenden
Clearingstellen/
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Beratungsstrukturen zu erreichen. Ziel ist es, den Zugang zu den sozialen
Sicherungssystemen, insbesondere zum Krankenversicherungs-system, für
zugewanderte Menschen zu klären und zu ermöglichen. Dadurch soll eine soziale
Ausgrenzung vermieden und die Beschäftigungsmöglichkeiten erhöht werden.
1. Hinweise
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bekämpft soziale Ausgrenzung, die
daraus resultiert, dass Menschen aus anderen Ländern Europas zu uns kommen.
Durch präventive Maßnahmen in der Gesundheitsversorgung soll soziale
Ausgrenzung vermieden und Chancengleichheit erreicht werden.
2. Ausgangslage und Zielsetzung
Für manche Menschen, die aus anderen EU-Ländern, insbesondere aus
Südosteuropa, aber auch aus Drittstaaten einreisen, ergeben sich aufgrund
ungeklärter Fragen des Status oder der sozialen Absicherung Probleme bei der
medizinischen Versorgung durch das Regelsystem. Ein Grund ist häufig der
fehlende
bzw.
eingeschränkte
oder
schwer
zu
aktivierende
Krankenversicherungsschutz. Die komplexen Fragen, die im Zusammenhang mit
der Klärung eines eventuell vorhandenen Versicherungsschutzes im Heimatland
oder
dem
Zugang
zur
hiesigen
–
gesetzlichen
oder
privaten
-
Krankenversicherung entstehen, stellen die Fach- und Beratungskräfte in den
Hilfestrukturen „vor Ort“ häufig vor große Probleme. Die Fragestellungen und
Sachverhalte der sozialen Sicherungssysteme im Zusammenhang mit den
Bedarfen von Zugewanderten und Flüchtlingen sind teilweise neu, sehr komplex
und zunächst schwer zu konkretisieren.
Ziel ist es, den Zugang zum regelhaften System der Gesundheitsversorgung
durch Absicherung über eine Krankenversicherung oder Klärung der sonstigen
Kostenträgerschaft für möglichst viele unversorgte Menschen zu klären und
herbeizuführen.
Auf den Aufbau neuer Strukturen soll in diesem Zusammenhang verzichtet und
vielmehr vorhandene Anlaufstellen / Beratungsstellen genutzt werden, damit eine
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nachhaltige Implementierung ebenso möglich ist wie die Gewährleistung eines
niedrigschwelligen Zugangs für die hilfesuchenden Zugewanderten.
3. Gegenstand des Aufrufs
3.1. Grundlegendes
Gewünscht wird vor allem die Kooperation mit den Akteurinnen und Akteuren,
die verpflichtet sind, sozial- und krankenversicherungsrechtliche Statusfragen
zu
klären:
Kommunen,
Gesetzliche
Krankenkassen,
Private
Krankenversicherer, Soziale Beratungs-/Anlaufstellen.
3.2. Themen und Instrumente
Das Land Nordrhein-Westfalen und die Europäische Union (EU) gewähren
aus Mitteln des ESF-Programms 2014-20 für NRW Zuschüsse für Vorhaben
zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Der Zugang zum
regelhaften System der Gesundheitsversorgung durch Absicherung über eine
Krankenversicherung oder Klärung der sonstigen Kostenträgerschaft soll
durch Beratungsunterstützung erreicht werden.
Instrumente
Unterstützung von Betroffenen: Rat- und Hilfe suchende betroffene Menschen
sollen von der Einrichtung von
Beratungsangeboten „vor Ort“ durch
Sprechstunden
Fachkräften
von
(externen)
in
(möglichst
bereits
vorhandenen) Beratungseinrichtungen (Frontoffice) profitieren können. Ein
möglichst
zielgruppenspezifischer,
niedrigschwelliger
Zugang
muss
sichergestellt werden, damit diese Angebote von den betroffenen Menschen
genutzt werden. Im Mittelpunkt soll die Beratung und begleitende Klärung
einer
Kostenträgerschaft
als
Voraussetzung
für
den
Zugang
zur
gesundheitlichen Regelversorgung stehen.
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Weitere innovative Unterstützungsangebote können ebenfalls gefördert werden,
wie beispielsweise:

zielgruppenspezifische Informations- und Kommunikationsmaßnahmen,

Multiplikation von Good Practice – Beispielen,

Entwicklung und Begleitung von Umsetzungsmaßnahmen.
4. Teilnahme
Zuwendungsempfängerin oder -empfänger können sein:

Kommunen und interkommunale Zusammenschlüsse,

lokale wirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Akteure und Akteurinnen
(z. B. Wohlfahrtsverbände, Krankenkassen).
Soweit Trägerverbünde Projektvorschläge einreichen, sollten Art und Form der
Kooperation
dargestellt
Kooperationsverträgen
werden.
sind
den
Entsprechende
Projektvorschlägen
Entwürfe
von
beizufügen.
Die
Kooperationsverträge müssen das eindeutige Recht zum Rücktritt für den Fall der
Versagung der Zuwendung einräumen.
5. Voraussetzung für Projektvorschläge
Das jeweilige Vorhaben muss thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein
und darf mit Ausnahme von Vorplanungen noch nicht begonnen worden sein (vgl.
Bedingungen „Projektförderung“).
Die Gesamtfinanzierung muss unter Einbeziehung der Eigenbeteiligung durch
entsprechende Absichtserklärungen gesichert sein.
6. Auswahl förderungswürdiger Projekte
Auswahl und Bewertung der Projektskizzen obliegen der AG Einzelprojekte zum
ESF-Programm im MAIS. Fachliche Stellungnahmen der Fachreferate werden
regelmäßig hinzugezogen und berücksichtigt.
Es besteht kein Anspruch auf Gewährung von Zuwendungen. Die AG
Einzelprojekte entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen – unter Beachtung
der verfügbaren Haushaltsmittel sowie der allgemeinen zuwendungs- bzw.
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förderrechtlichen Regelungen – und unterliegt bei der Entscheidung den
Vorgaben der ESF-Förderrichtlinie.
Für die inhaltliche Bewertung der Projektvorschläge wird erwartet, dass diesen
Informationen zu folgenden Kriterien bzw. Antworten auf die nachfolgenden
Fragestellungen zu entnehmen sind:

Über welches Fachwissen, fachliches Know-How, insbesondere
hinsichtlich der Zielgruppe und der Zielsetzung verfügen die
Antragstellenden?

Welche Erfahrungen im Umgang und in der Beratung von Zugewanderten,
insbesondere von Menschen mit Migrationsgeschichte ohne gesicherten
oder geklärten Zugang zur Regelversorgung liegen vor?

Mit welchen bestehenden Netzwerken - z.B. ehrenamtliche Ärztinnen und
Ärzte, medizinische Anlaufstellen - oder Maßnahmen soll das Projekt
zusammenarbeiten oder verknüpft werden?

Welche Behörden, Einrichtungen und sonstige Ansprechpartner werden in
das Projekt einbezogen und wie?

Welche Kooperationspartner und welche Kooperationsformen sind
vorgesehen?

Wird die Einrichtung eines Beirates und/ oder die Einbindung von
„Unterstützenden“ geplant?

Wie wird ein niedrigschwelliger Zugang zum Beratungsangebot (Projekt)
zur Erreichbarkeit der Zielgruppen sichergestellt?

Welche Unterstützungsangebote sind geplant (z.B. Sprechstunden,
aufsuchende und/ oder begleitende Angebote, Hotlines, …)?

Wie wird der Bedarf an Unterstützungsangeboten ermittelt?

Sind besondere Formen der Ansprache von schwer erreichbaren
Zielgruppen (z.B. Frauen, Menschen mit Behinderungen u.a.) vorgesehen?
7. Formale und inhaltliche Vorgaben für die Projektauswahl
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Zur Erleichterung des Auswahlverfahrens sind die Projektvorschläge einheitlich
aufzubauen.
Die Projektvorschläge bestehen aus:

einer
tabellarischen
Übersicht
mit
Angaben
über
vorgesehene
Projektträgerinnen und - träger und ggf. von Verbundpartnern bzw.
-partnerinnen als Deckblatt,

einer Projektskizze,

einer Meilensteinplanung für die beabsichtigten Teilprojekte,

einem nach Kalenderjahren strukturierten Finanzierungsplan mit einer
verbindlichen Finanzierungszusage für den Eigenanteil,

ggf. Nachweisen über Zugänge zu regionalen Kooperationspartnerinnen und
-partnern,

Kooperationsverträgen (Entwurf), soweit Trägerverbünde Projektvorschläge
abgeben.
Die Projektskizze (DIN A 4, einseitig beschrieben, Schriftgröße 11, 1,5-zeilig)
besteht aus jeweils maximal vierseitigen Beschreibungen sowie weiteren
insgesamt vierseitigen Ausführungen zum Gesamtprojekt (Zusammenfassung,
Relevanz
hinsichtlich
der
Bewertungskriterien,
Geschlechtersensibilität,
Nachhaltigkeit, Eignung und Kompetenzen).
Es sind die nachfolgenden Gliederungspunkte zu berücksichtigen:
In der Projektskizze sind auf maximal vier Seiten die folgenden Punkte
aufzugreifen:

Ausgangslage und Problemstellung: Erläuterung der Ausgangslage für das
Vorhaben mit einer kurzen Beschreibung der regionalen Problemstellung.

Konzeption und Ziel: Kurzdarstellung der aus der beschriebenen
Problemstellung hergeleiteten Konzeption und Zielsetzung.

Themen und Instrumente: Beschreibung der geplanten Umsetzung auf der
Grundlage der gewählten Themen und Instrumente, die dabei zu
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konkretisieren sind. Auf die geplante Durchführungsdauer und die
erwarteten Ergebnisse (Meilensteine) ist einzugehen.
Der Projektskizze beizufügen ist neben einer Meilensteinplanung für die gesamte
Projektlaufzeit ein nach Kalenderjahren gegliederter Finanzierungsplan.
8. Förderempfehlung
Grundlage der Förderungen ist die ESF-Förderrichtlinie 2014-2020. Neben den o.
g. Kriterien ist eine Förderung nur möglich, wenn die Projekte einem der
folgenden Auswahlkriterien zugeordnet werden können:

Innovationsgehalt des Förderkonzepts

besonders überzeugenden Verbindung landespolitischer Ansätze mit den
Querschnittszielen Chancengleichheit, Nachhaltigkeit, Transnationalität
oder

Transfer erfolgreicher Projektansätze in eine andere Finanzierung oder

herausgehobene Relevanz des Projekts im Rahmen der Strategie des
ESF-Programms und der Landespolitik
zugeordnet werden können.
Fällt die Entscheidung der AG Einzelprojekte positiv aus, ist eine Beantragung
des Projekts möglich.
9. Verfahrensschritte und Fristen
Es können nur Projektvorschläge berücksichtigt werden, die vollständig und
rechtsverbindlich unterschrieben in schriftlicher Form bis spätestens zum
15.09.2015 im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales, des Landes
Nordrhein-Westfalen eingegangen sind:
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat II 1, Geschäftsstelle AG Einzelprojekte
Fürstenwall 25
7
40219 Düsseldorf
Mailadresse: [email protected]
Alle Stellen, welche Vorschläge eingereicht haben, werden im Nachgang über
das Ergebnis des Auswahlprozesses informiert.
Im Falle einer Förderempfehlung erklären sich die vorgesehenen Projektträger
einverstanden, dass ihre Namen und der Titel des Vorhabens, ggf. auch eine
Kurzbeschreibung, von der Landesregierung veröffentlicht werden.
10. Informationen zum Antrags- und Bewilligungsverfahren
Mit der Mitteilung der positiven Förderentscheidung an den Einreichenden fordert die
GAGE gleichzeitig zur Antragstellung auf. Der Förderantrag ist ebenfalls an die
GAGE zu richten.
Anschließend ergeht der Fördererlass zusammen mit den entsprechenden
Antragsunterlagen
an
die
zuständige
Bezirksregierung
(BR)
zur
weiteren
Bearbeitung. Der Antrag wird bei der BR erfasst und eine Eingangsbestätigung an
den Antragsteller versandt.
Die Bezirksregierung erlässt den Bewilligungsbescheid und ist Ansprechpartnerin für
alle förderrechtlichen und finanztechnischen Fragen zum Projekt.
Hinweis:
Auf das Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns wird besonders hingewiesen. Mit
der Maßnahme kann nur begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt
bzw. schriftlich eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns erteilt
wurde.
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Entsprechend der ESF-Förderrichtlinie werden die Zuwendungen pauschaliert
auf Basis von Personalausgaben und arbeitsplatzbezogenen direkten und
indirekten Sachausgaben gewährt (Ziff. 1.5.3.1 ESF-Förderrichtlinie).
Die Förderung erfolgt in Form der Anteilfinanzierung. Der Projektträger muss
daher einen Eigenanteil von mindestens 10 % einbringen. Im Projektvorschlag
ist bereits anzugeben, wie hoch der Eigenanteil ist und wie dieser erbracht
werden soll.
Gemäß VO (EU) 1303/2013 und VO (EU) 1304/2013, Art. 5 ist zu ESFProjekten eine Programmbegleitung (Monitoring) obligatorisch. Insofern besteht
die
Verpflichtung,
entsprechende
Daten
zum
Projekt
und
ggf.
zu
Teilnehmenden vollständig und fristgerecht der zuständigen Bezirksregierung
zu übermitteln.
11. Informationen / Rückfragen
Fachliche Fragen zur Einreichung von Projektvorschlägen können per Mail an
die
Email-Adresse
[email protected]
des
Ministeriums
für
Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter – Referat 215 - gerichtet werden.
Zuwendungsrechtliche Fragen können im Vorfeld mit der Geschäftsstelle der
AG Einzelprojekte beim MAIS geklärt werden.
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