Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen Errichtung von Clearingstellen zur Sicherstellung des regelhaften Zugangs zum Gesundheitsversorgungssystem Hintergrund Nordrhein-Westfalen wird von Vielfalt und Einwanderung geprägt: Bereits rund ein Viertel der Bevölkerung hat eine Migrationsgeschichte. Ein Teil der Zuwanderung erfolgt im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Nicht alle zuwandernden Menschen sind mit den Bedingungen des Zugangs zur gesundheitlichen Versorgung und hier insbesondere den (rechtlichen) Voraussetzungen für eine Absicherung im Krankheitsfall vertraut. Damit diese Menschen Unterstützung erfahren und die Kommunen, die von der Zuwanderung in stärkerem Umfang betroffen sind, diese notwendige Unterstützung leisten können, sind ergänzende Hilfestrukturen erforderlich. Insbesondere die Klärung der Bedingungen für den Zugang in das regelhafte Gesundheitssystem gehört zu Grundbedürfnissen der eingewanderten Menschen. Eine ausreichende Gesundheitsversorgung ist Teil des präventiven Ansatzes zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung und trägt mittelfristig zur Beschäftigungsfähigkeit bei. Zusammenfassung Der Aufruf soll dazu anregen, Projektvorschläge für den Aufbau kommunaler Projekte bzw. kommunaler Kooperationsprojekte mit weiteren Trägerinnen und Trägern (Wohlfahrtsverbände, Krankenkassen etc.) im Bereich der gesundheitlichen Versorgung einzureichen. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, bessere Bedingungen für die gesundheitliche Versorgung von Zugewanderten mithilfe von modellhaft einzurichtenden Clearingstellen/ 1 Beratungsstrukturen zu erreichen. Ziel ist es, den Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen, insbesondere zum Krankenversicherungs-system, für zugewanderte Menschen zu klären und zu ermöglichen. Dadurch soll eine soziale Ausgrenzung vermieden und die Beschäftigungsmöglichkeiten erhöht werden. 1. Hinweise Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bekämpft soziale Ausgrenzung, die daraus resultiert, dass Menschen aus anderen Ländern Europas zu uns kommen. Durch präventive Maßnahmen in der Gesundheitsversorgung soll soziale Ausgrenzung vermieden und Chancengleichheit erreicht werden. 2. Ausgangslage und Zielsetzung Für manche Menschen, die aus anderen EU-Ländern, insbesondere aus Südosteuropa, aber auch aus Drittstaaten einreisen, ergeben sich aufgrund ungeklärter Fragen des Status oder der sozialen Absicherung Probleme bei der medizinischen Versorgung durch das Regelsystem. Ein Grund ist häufig der fehlende bzw. eingeschränkte oder schwer zu aktivierende Krankenversicherungsschutz. Die komplexen Fragen, die im Zusammenhang mit der Klärung eines eventuell vorhandenen Versicherungsschutzes im Heimatland oder dem Zugang zur hiesigen – gesetzlichen oder privaten - Krankenversicherung entstehen, stellen die Fach- und Beratungskräfte in den Hilfestrukturen „vor Ort“ häufig vor große Probleme. Die Fragestellungen und Sachverhalte der sozialen Sicherungssysteme im Zusammenhang mit den Bedarfen von Zugewanderten und Flüchtlingen sind teilweise neu, sehr komplex und zunächst schwer zu konkretisieren. Ziel ist es, den Zugang zum regelhaften System der Gesundheitsversorgung durch Absicherung über eine Krankenversicherung oder Klärung der sonstigen Kostenträgerschaft für möglichst viele unversorgte Menschen zu klären und herbeizuführen. Auf den Aufbau neuer Strukturen soll in diesem Zusammenhang verzichtet und vielmehr vorhandene Anlaufstellen / Beratungsstellen genutzt werden, damit eine 2 nachhaltige Implementierung ebenso möglich ist wie die Gewährleistung eines niedrigschwelligen Zugangs für die hilfesuchenden Zugewanderten. 3. Gegenstand des Aufrufs 3.1. Grundlegendes Gewünscht wird vor allem die Kooperation mit den Akteurinnen und Akteuren, die verpflichtet sind, sozial- und krankenversicherungsrechtliche Statusfragen zu klären: Kommunen, Gesetzliche Krankenkassen, Private Krankenversicherer, Soziale Beratungs-/Anlaufstellen. 3.2. Themen und Instrumente Das Land Nordrhein-Westfalen und die Europäische Union (EU) gewähren aus Mitteln des ESF-Programms 2014-20 für NRW Zuschüsse für Vorhaben zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Der Zugang zum regelhaften System der Gesundheitsversorgung durch Absicherung über eine Krankenversicherung oder Klärung der sonstigen Kostenträgerschaft soll durch Beratungsunterstützung erreicht werden. Instrumente Unterstützung von Betroffenen: Rat- und Hilfe suchende betroffene Menschen sollen von der Einrichtung von Beratungsangeboten „vor Ort“ durch Sprechstunden Fachkräften von (externen) in (möglichst bereits vorhandenen) Beratungseinrichtungen (Frontoffice) profitieren können. Ein möglichst zielgruppenspezifischer, niedrigschwelliger Zugang muss sichergestellt werden, damit diese Angebote von den betroffenen Menschen genutzt werden. Im Mittelpunkt soll die Beratung und begleitende Klärung einer Kostenträgerschaft als Voraussetzung für den Zugang zur gesundheitlichen Regelversorgung stehen. 3 Weitere innovative Unterstützungsangebote können ebenfalls gefördert werden, wie beispielsweise: zielgruppenspezifische Informations- und Kommunikationsmaßnahmen, Multiplikation von Good Practice – Beispielen, Entwicklung und Begleitung von Umsetzungsmaßnahmen. 4. Teilnahme Zuwendungsempfängerin oder -empfänger können sein: Kommunen und interkommunale Zusammenschlüsse, lokale wirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Akteure und Akteurinnen (z. B. Wohlfahrtsverbände, Krankenkassen). Soweit Trägerverbünde Projektvorschläge einreichen, sollten Art und Form der Kooperation dargestellt Kooperationsverträgen werden. sind den Entsprechende Projektvorschlägen Entwürfe von beizufügen. Die Kooperationsverträge müssen das eindeutige Recht zum Rücktritt für den Fall der Versagung der Zuwendung einräumen. 5. Voraussetzung für Projektvorschläge Das jeweilige Vorhaben muss thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und darf mit Ausnahme von Vorplanungen noch nicht begonnen worden sein (vgl. Bedingungen „Projektförderung“). Die Gesamtfinanzierung muss unter Einbeziehung der Eigenbeteiligung durch entsprechende Absichtserklärungen gesichert sein. 6. Auswahl förderungswürdiger Projekte Auswahl und Bewertung der Projektskizzen obliegen der AG Einzelprojekte zum ESF-Programm im MAIS. Fachliche Stellungnahmen der Fachreferate werden regelmäßig hinzugezogen und berücksichtigt. Es besteht kein Anspruch auf Gewährung von Zuwendungen. Die AG Einzelprojekte entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen – unter Beachtung der verfügbaren Haushaltsmittel sowie der allgemeinen zuwendungs- bzw. 4 förderrechtlichen Regelungen – und unterliegt bei der Entscheidung den Vorgaben der ESF-Förderrichtlinie. Für die inhaltliche Bewertung der Projektvorschläge wird erwartet, dass diesen Informationen zu folgenden Kriterien bzw. Antworten auf die nachfolgenden Fragestellungen zu entnehmen sind: Über welches Fachwissen, fachliches Know-How, insbesondere hinsichtlich der Zielgruppe und der Zielsetzung verfügen die Antragstellenden? Welche Erfahrungen im Umgang und in der Beratung von Zugewanderten, insbesondere von Menschen mit Migrationsgeschichte ohne gesicherten oder geklärten Zugang zur Regelversorgung liegen vor? Mit welchen bestehenden Netzwerken - z.B. ehrenamtliche Ärztinnen und Ärzte, medizinische Anlaufstellen - oder Maßnahmen soll das Projekt zusammenarbeiten oder verknüpft werden? Welche Behörden, Einrichtungen und sonstige Ansprechpartner werden in das Projekt einbezogen und wie? Welche Kooperationspartner und welche Kooperationsformen sind vorgesehen? Wird die Einrichtung eines Beirates und/ oder die Einbindung von „Unterstützenden“ geplant? Wie wird ein niedrigschwelliger Zugang zum Beratungsangebot (Projekt) zur Erreichbarkeit der Zielgruppen sichergestellt? Welche Unterstützungsangebote sind geplant (z.B. Sprechstunden, aufsuchende und/ oder begleitende Angebote, Hotlines, …)? Wie wird der Bedarf an Unterstützungsangeboten ermittelt? Sind besondere Formen der Ansprache von schwer erreichbaren Zielgruppen (z.B. Frauen, Menschen mit Behinderungen u.a.) vorgesehen? 7. Formale und inhaltliche Vorgaben für die Projektauswahl 5 Zur Erleichterung des Auswahlverfahrens sind die Projektvorschläge einheitlich aufzubauen. Die Projektvorschläge bestehen aus: einer tabellarischen Übersicht mit Angaben über vorgesehene Projektträgerinnen und - träger und ggf. von Verbundpartnern bzw. -partnerinnen als Deckblatt, einer Projektskizze, einer Meilensteinplanung für die beabsichtigten Teilprojekte, einem nach Kalenderjahren strukturierten Finanzierungsplan mit einer verbindlichen Finanzierungszusage für den Eigenanteil, ggf. Nachweisen über Zugänge zu regionalen Kooperationspartnerinnen und -partnern, Kooperationsverträgen (Entwurf), soweit Trägerverbünde Projektvorschläge abgeben. Die Projektskizze (DIN A 4, einseitig beschrieben, Schriftgröße 11, 1,5-zeilig) besteht aus jeweils maximal vierseitigen Beschreibungen sowie weiteren insgesamt vierseitigen Ausführungen zum Gesamtprojekt (Zusammenfassung, Relevanz hinsichtlich der Bewertungskriterien, Geschlechtersensibilität, Nachhaltigkeit, Eignung und Kompetenzen). Es sind die nachfolgenden Gliederungspunkte zu berücksichtigen: In der Projektskizze sind auf maximal vier Seiten die folgenden Punkte aufzugreifen: Ausgangslage und Problemstellung: Erläuterung der Ausgangslage für das Vorhaben mit einer kurzen Beschreibung der regionalen Problemstellung. Konzeption und Ziel: Kurzdarstellung der aus der beschriebenen Problemstellung hergeleiteten Konzeption und Zielsetzung. Themen und Instrumente: Beschreibung der geplanten Umsetzung auf der Grundlage der gewählten Themen und Instrumente, die dabei zu 6 konkretisieren sind. Auf die geplante Durchführungsdauer und die erwarteten Ergebnisse (Meilensteine) ist einzugehen. Der Projektskizze beizufügen ist neben einer Meilensteinplanung für die gesamte Projektlaufzeit ein nach Kalenderjahren gegliederter Finanzierungsplan. 8. Förderempfehlung Grundlage der Förderungen ist die ESF-Förderrichtlinie 2014-2020. Neben den o. g. Kriterien ist eine Förderung nur möglich, wenn die Projekte einem der folgenden Auswahlkriterien zugeordnet werden können: Innovationsgehalt des Förderkonzepts besonders überzeugenden Verbindung landespolitischer Ansätze mit den Querschnittszielen Chancengleichheit, Nachhaltigkeit, Transnationalität oder Transfer erfolgreicher Projektansätze in eine andere Finanzierung oder herausgehobene Relevanz des Projekts im Rahmen der Strategie des ESF-Programms und der Landespolitik zugeordnet werden können. Fällt die Entscheidung der AG Einzelprojekte positiv aus, ist eine Beantragung des Projekts möglich. 9. Verfahrensschritte und Fristen Es können nur Projektvorschläge berücksichtigt werden, die vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben in schriftlicher Form bis spätestens zum 15.09.2015 im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales, des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen sind: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Referat II 1, Geschäftsstelle AG Einzelprojekte Fürstenwall 25 7 40219 Düsseldorf Mailadresse: [email protected] Alle Stellen, welche Vorschläge eingereicht haben, werden im Nachgang über das Ergebnis des Auswahlprozesses informiert. Im Falle einer Förderempfehlung erklären sich die vorgesehenen Projektträger einverstanden, dass ihre Namen und der Titel des Vorhabens, ggf. auch eine Kurzbeschreibung, von der Landesregierung veröffentlicht werden. 10. Informationen zum Antrags- und Bewilligungsverfahren Mit der Mitteilung der positiven Förderentscheidung an den Einreichenden fordert die GAGE gleichzeitig zur Antragstellung auf. Der Förderantrag ist ebenfalls an die GAGE zu richten. Anschließend ergeht der Fördererlass zusammen mit den entsprechenden Antragsunterlagen an die zuständige Bezirksregierung (BR) zur weiteren Bearbeitung. Der Antrag wird bei der BR erfasst und eine Eingangsbestätigung an den Antragsteller versandt. Die Bezirksregierung erlässt den Bewilligungsbescheid und ist Ansprechpartnerin für alle förderrechtlichen und finanztechnischen Fragen zum Projekt. Hinweis: Auf das Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns wird besonders hingewiesen. Mit der Maßnahme kann nur begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt bzw. schriftlich eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns erteilt wurde. 8 Entsprechend der ESF-Förderrichtlinie werden die Zuwendungen pauschaliert auf Basis von Personalausgaben und arbeitsplatzbezogenen direkten und indirekten Sachausgaben gewährt (Ziff. 1.5.3.1 ESF-Förderrichtlinie). Die Förderung erfolgt in Form der Anteilfinanzierung. Der Projektträger muss daher einen Eigenanteil von mindestens 10 % einbringen. Im Projektvorschlag ist bereits anzugeben, wie hoch der Eigenanteil ist und wie dieser erbracht werden soll. Gemäß VO (EU) 1303/2013 und VO (EU) 1304/2013, Art. 5 ist zu ESFProjekten eine Programmbegleitung (Monitoring) obligatorisch. Insofern besteht die Verpflichtung, entsprechende Daten zum Projekt und ggf. zu Teilnehmenden vollständig und fristgerecht der zuständigen Bezirksregierung zu übermitteln. 11. Informationen / Rückfragen Fachliche Fragen zur Einreichung von Projektvorschlägen können per Mail an die Email-Adresse [email protected] des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter – Referat 215 - gerichtet werden. Zuwendungsrechtliche Fragen können im Vorfeld mit der Geschäftsstelle der AG Einzelprojekte beim MAIS geklärt werden. 9 Feldfunktion
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