Merkblatt mit Hinweisen zum Ausfüllen der

Merkblatt mit Hinweisen zum Ausfüllen der Antragsformulare
Auf den folgenden Seiten finden Sie Hinweise zu allen benötigten Antragsdokumenten zur Orientierung
und Unterstützung bei der Eingabe der relevanten Angaben.
Das Verfahren ist zweistufig: In der ersten Stufe werden die bei der Bundesvereinigung Soziokultureller
Zentren e.V. eingereichten Konzepte Ende September 2016 von einer Jury bewertet. Nur im Falle einer
Aufnahme in das Förderprogramm geben die ausgewählten Antragsteller/-innen ausführlichere
Projektdaten in die Online-Datenbank des BMBF ein.
Hinweis: Alle personenbezogenen Daten, die Sie in die Formulare der Bundesvereinigung Soziokultureller
Zentren e.V. eingeben, werden ausschließlich zum Zwecke der Antragsbearbeitung und -verwaltung
verwendet.
Dokumente für die Antragstellung
Die Beantragung in der ersten Stufe erfordert die Eingabe der Stammdaten über die Datenbank des
BMBF. Der direkte Zugang zur Datenbank findet sich auf der Homepage
https://foerderung.buendnisse-fuer-bildung.de. Um einen Antrag zu stellen, müssen Sie sich vorab als
lokale Einrichtung registrieren (blauer Button). Eine Hilfestellung finden Sie in der Datenbank rechts
unten unter “Dokumentation”; dort ist ein Handbuch abgelegt, welches bei Bedarf durch die
Antragstellung führt.
Verbindlich für die Vollständigkeit des Antrags sind neben der Onlineeingabe vier weitere Dokumente
(Darstellung der Bündnispartner, Projektskizze, Finanzkalkulation, Absichtserklärung der
Bündnispartner), die durch die Bundesvereinigung in der Datenbank als Anlage zur Verfügung gestellt
werden. Insgesamt werden für die postalische Einreichung damit fünf Dokumente benötigt:
a) Ausdruck des über die Druckansicht generierten BMBF-Datenbank-Antrages
b) Darstellung der Bündnispartner (entfällt bei bestehenden Bündnissen)
c) Projektskizze
d) Finanzkalkulation (nicht veränderbare pdf, Bestätigung per Unterschrift)
e) Absichtserklärung Bündnispartner (entfällt bei bestehenden Bündnissen)
Entscheidend für den fristgemäßen Eingang ist der digitale Eingang der Dokumente bis spätestens
31. Juli 2016. Alle Unterlagen müssen außerdem rechtsgültig unterschrieben bis Ende der 31.
Kalenderwoche postalisch bei der Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e.V. als Gesamtantrag
eingereicht werden. Nachfolgend finden Sie Hinweise zum Ausfüllen der einzelnen Formulare.
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Hinweise zu Formular a) Ausdruck des BMBF-Datenbank-Antrages
Der erste Schritt besteht darin, sich auf der Website http://www.buendnisse-fuer-bildung.de als lokaler
Bildungsakteur zu registrieren. Dazu gehen Sie auf „Förderung“, von dort auf „Antrag stellen“ und dort
aus „Hier geht es zur Antragstellung“. Über den blauen Button registrieren Sie sich mit einem selbst
gewählten Passwort. Sobald man registriert ist, kann man über den grünen Button eine Maßnahme (hier:
„Jugend ins Zentrum!“) auswählen. Hier gelang man zum Ausschreibungstext und den
Antragsformularen in den Anhängen und zum Button „Antrag für diese Maßnahmenbeschreibung
erstellen“. Hier füllen Sie alle Felder aus bzw. kreuzen diese an.
1.2
Antrag auf Erstzuwendung (bzw. bei bereits über „Jugend ins Zentrum!“ geförderten
Bündnissen: Antrag auf Anschlusszuwendung)
1.5
20.800,00
1.6
100%
1.7
20.800,00
1.7a
Wenn Sie für die Koordinierung und Administration des Projekts eine Pauschale beantragen
wollen, müssen Sie hier ein Häkchen setzen. Mehr Informationen s. Infotext in der Datenbank
1.9/1.10
Hier geben Sie den gewünschten Start- und Endtermin ein. Frühestmöglicher Beginn ist der
01.01.2017; die mögliche Laufzeit beträgt bis zu 9 Monate.
1.13
Geben Sie hier denselben Titel wie in der Projektskizze ein.
1.14
In dieses Feld können Sie eine verkürzte Version des Punkt 7.2 aus dem Formular
„Projektskizze“ per „Copy und Paste“ übernehmen (max. 2000 Zeichen möglich). Genaue
Hinweise, was dieses Textfeld enthalten soll, finden Sie unter Punkt 7.2 im Abschnitt c)
„Projektskizze“).
1.26 ff.
Bitte geben Sie hier die Daten derjenigen Person ein, die intern bei Ihnen für das Projekt
zuständig ist und berücksichtigen Sie, dass die benannte Person der/die Ansprechpartner/-in
für die Bundesvereinigung zu allen Fragen der Antragstellung und Projektdurchführung ist.
Wenn das digitale Formular vollständig ausgefüllt ist und die Dokumente „Projektskizze“ und
„Darstellung der Bündnispartner“ als Anlagen hochgeladen sind (letzter Reiter „Anlagen“), wählen Sie
die Aktion „Skizze einreichen“ (zwei Mal aktivieren). Über die Druckansicht (pdf) ist das Dokument
auszudrucken, zu unterschreiben und mit den weiteren Formularen postalisch einzureichen.
Hinweise zu Formular b) – Ausfüllen der „Darstellung der Bündnispartner“
Für dieses interaktive Dokument brauchen Sie den Acrobat Reader, der kostenlos im Internet angeboten
wird. Falls Sie ein laufendes Projekt im Rahmen von „Jugend ins Zentrum!“ haben und nun ein
Anschlussprojekt mit dem gleichen Bündnis beantragen, braucht die Darstellung nicht erneut
eingereicht zu werden!
Die zentrale Funktion bei der Antragstellung hat der federführende Bündnispartner, der für die
vollständige administrative Abwicklung des Projektes verantwortlich zeichnet. Bei allen Bündnispartnern
ist auf die jeweiligen Aufgaben, die diese in dem Netzwerk einnehmen werden, einzugehen. Wichtig sind
auch Angaben zu den Eigenleistungen: Über „Jugend ins Zentrum!“ ist eine Förderung aller Ausgaben bis
zu 100 Prozent möglich, ohne dass Eigen- oder Drittmittel eingebracht werden müssen. Dafür ist bei der
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Antragstellung nachzuweisen, welche Ressourcen die einzelnen Bündnispartner in das Projekt einfließen
lassen. Bitte machen Sie diese Angaben als Stichworte.
Beispiele für Eigenleistungen:
•
Für die Laufzeit des Projektes werden folgende Räume unentgeltlich zur Verfügung gestellt:
Theatersaal, Werkstatt, Probenraum, Aula …. (etc.)
•
Folgende Arbeitsleistungen fließen in das Projekt ein: Mitwirkung von XY Ehrenamtlichen, XY
Personalstunden der Geschäftsführung/ des Referenten/ der Technikerin… (etc.)
Hinweise zu Formular c) – Ausfüllen der „Projektskizze“
Für dieses interaktive Dokument brauchen Sie den Acrobat Reader, der kostenlos im Internet angeboten
wird. Nachfolgend finden Sie Hinweise zur Bearbeitung einzelner Textfelder.
zu 3. Geplante Laufzeit:
Frühestmöglicher Projektbeginn ist der 1. Januar 2017; das Projekt muss mindestens fünf und kann
maximal neun Monate laufen. Wichtig ist, dass eine kontinuierliche Arbeitsphase mit der Kerngruppe
über mindestens drei Monate in der Kalkulation der Laufzeit berücksichtigt wird.
zu 5. Künstlerische Schwerpunkte:
Der Schwerpunkt des Projektes muss in einer der drei Kategorien gesetzt werden. Dabei ist innerhalb der
gewählten Kategorie selbstverständlich auch die Arbeit mit einem Medium aus einer anderen Kategorie
möglich (Beispiel: Videoproduktion für ein Theaterstück). Bei interdisziplinären Projekten ermitteln Sie
die Kategorie über die Präsentationsform, die gewählt wird.
Zu 7. Angaben zur Projektdurchführung:
Zu 7.1 Kurzdarstellung
Hier beschreiben Sie Ihr Projekt in wenigen Sätzen auf die wichtigsten Informationen reduziert. Diese
Zusammenfassung dient dazu, der Jury eine erste Idee zu vermitteln, worum es im Projekt geht.
zu 7.2 Projektinhalt
Bitte stellen Sie den geplanten Projektinhalt kurz und prägnant dar. Es ist wichtig, dass die Jury konkrete
Informationen zu Ihrem Projektvorhaben erhält. Sie können sich dabei an den Fragen im Antragsformular
orientieren. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass das beantragte Projekt ein kontinuierlicher Prozess sein
muss, bei dem die beteiligten Kinder/ Jugendliche sich künstlerisch erproben können und der aus
folgenden Einzelmodulen besteht: Besuch eines zielgruppenspezifischen kulturellen Angebots (optional),
ein- oder mehrmalige Schnupperangebote, kontinuierliche Workshops oder Kurse sowie einer
abschließenden Produktpräsentation.
Allgemeine Angaben, bspw. zum Sinn und Zweck kultureller Bildung, sind nicht notwendig, da diese
bereits Grundlage des Förderprogramms sind. Berücksichtigen Sie in Ihrer Darstellung
Qualitätsmerkmale kultureller Jugendbildung wie Stärkenorientierung, Ganzheitlichkeit,
Selbstwirksamkeit und insbesondere auch die Partizipation der Teilnehmenden bei der Ausgestaltung
der Angebote. Wünschenswert ist außerdem eine soziokulturelle Ausrichtung, z.B. durch die
Niedrigschwelligkeit des Angebots, seine Nähe zur Lebenswelt der Jugendlichen oder einen
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gesellschaftspolitisch relevanten thematischen Rahmen, der ausreichend Raum für die Wünsche und
Ideen der Kinder und Jugendlichen lässt.
zu 7.3 Hauptziele
Bitte beschränken Sie sich hier auf max. fünf wesentliche Ziele (formuliert als Spiegelstriche), die Sie mit
Ihrem Projektvorhaben erreichen wollen.
zu 7.5 Produkte bzw. Produktionen
Hier sollen alle Produkte bzw. Produktionen benannt werden, die als Projektergebnis entstehen sollen
(bspw. Videoclip, Homepage, Musical). Im Verlauf entstehende Produkte, bspw. Flyer und Plakate zur
Gewinnung von Teilnehmenden oder zur Bewerbung einer Aufführung, brauchen an dieser Stelle nicht
berücksichtigt zu werden.
zu 8. Angaben zur Zielgruppe:
zu 8.1 Größe der Kerngruppe und 8.2 Gesamtzahl der erreichten Kinder/Jugendlichen
Pro Projekt sollten 40-50 Personen eingebunden werden. Hiermit sind auch die Kinder und Jugendlichen
inbegriffen, die lediglich an dem Einstiegsangebot teilnehmen (Besuch kultureller Veranstaltungen bzw.
Schnupper-Workshops) oder einzelne Angebote des Projektes (z.B. Aufführung) besuchen. Im weiteren
Verlauf ist von einer Kerngruppe von 15 Jugendlichen auszugehen, die über mindestens drei Monate
gemeinsam an der Produktion arbeiten. Die Teilnahme an den Maßnahmen kann potenzialorientiert
auch Kindern und Jugendlichen ohne Bildungsbenachteiligung möglich sein, damit beide Gruppen
voneinander lernen können.
zu 8.3 Beschreibung der Zielgruppe
Bitte benennen Sie hier, mit welchem Teilnehmerkreis Sie das Projekt durchführen wollen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beruft sich dabei auf den Nationalen
Bildungsbericht. Darin werden drei Risikolagen beschrieben, durch die die Bildungschancen der Kinder
beeinträchtigt sein können:
•
wenn die Eltern ein geringes Einkommen haben (finanzielles Risiko)
•
wenn die Eltern über eine geringe Ausbildung verfügen (Risiko der Bildungsferne).
•
wenn die Eltern nicht in das Erwerbsleben integriert sind (soziales Risiko)
Beschreiben Sie insbesondere auch die sozialräumlichen Aspekte, die aus Ihrer Sicht zu einer
Bildungsbenachteiligung der anvisierten Zielgruppe beitragen und machen, wenn möglich, statistische
Angaben zur Arbeitslosigkeit, Hartz-IV-Anteil und Migrationsanteil des Sozialraums.
zu 8.4 Erreichung weiterer Zielgruppen (optional)
Um die Akzeptanz des Elternhauses für das Projekt zu erhöhen ist es förderlich, Eltern aktiv in die
Maßnahmen einzubinden. Diese können bspw. bei der Verpflegung, der Öffentlichkeitsarbeit, der
Material- oder Informationsbeschaffung oder handwerklich unterstützen, z. B. bei der Gestaltung von
Bühnenbildern, Kostümen und Requisiten. Die Erreichung von Eltern und weiterer Zielgruppen ist dabei
optional und nicht verbindlich.
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zu 8.5 Ansprache und Motivation der Zielgruppe/ Berücksichtigung sozialräumlicher Gegebenheiten
Bitte benennen Sie Ihre Strategien, wie Sie die Zielgruppe ansprechen und zur Teilnahme am Projekt
begeistern wollen.
Handelt es sich um eine bestehende Gruppe oder soll ein gänzlich neuer Teilnehmerkreis erschlossen
werden? Wie wollen Sie die Kinder und Jugendlichen motivieren, sich in ihrer Freizeit an dem Projekt zu
beteiligen und über einen längeren Zeitraum „am Ball“ zu bleiben?
Die sozialräumliche Ausrichtung der Aktivitäten sichert u.a., dass die Zielgruppe erreicht wird. Als
Sozialraum wird hier das Umfeld der Kinder und Jugendlichen (u.a. Schule, Elternhaus, Kiez,
Freundeskreis, Freizeitgestaltung) definiert. Bitte beschreiben Sie, durch welche Infrastruktur und welche
Lebensbedingungen dieses Umfeld geprägt wird und wie Sie diese Besonderheiten in den
Bündnisaktivitäten/der Projektarbeit mit den Kindern und Jugendlichen berücksichtigen wollen.
zu 9. Weitere Angaben zum Projekt:
zu 9.1/ Ehrenamtliche
Ein wichtiger Fokus von „Kultur macht stark“ liegt auf bürgerschaftlichem Engagement, sodass in die
Projekte möglichst auch Ehrenamtliche einzubinden sind.
zu 9.4 Folgeprojekte
Alle Folgeprojekte sollten hier auf den aktuellen Erfahrungsstand mit seinen Konsequenzen für das
Folgeprojekt eingehen. Die Fragen in der Projektskizze zu diesem Feld sollen im Detail mit Bezug auf den
aktuellen Umsetzungsstand beantwortet werden.
Hinweise zu Formular d) – Finanzkalkulation
Der Finanzplan braucht aktuell noch nicht kalkuliert zu werden. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie,
dass das Projektvorhaben, falls es ausgewählt wird, mit den finanziellen Mitteln (maximale
Fördersumme, mögliche Ausgabenpositionen) umgesetzt werden kann. Da jedes Projekt unterschiedlich
ist, kann es sein, dass Sie bestimmte Ausgabenpositionen in geringerem oder höherem Ausmaß als im
Finanzplan kalkuliert benötigen (z.B. mehr Mittel für Fahrtkosten im ländlichen Raum durch größere
Strecken; weniger pädagogische Fachkräfte, dafür mehr Honorarstunden für Künstlerinnen und
Künstler). In der ersten Stufe der Antragstellung spielen diese Abweichungen noch keine Rolle: Sie
brauchen noch keine konkrete Berechnung für das Projekt erstellen. Bei der formalen Antragstellung der
ausgewählten Projektkonzepte ab Ende September (Phase 2 des zweistufigen Antragverfahrens) können
die Finanzpläne projektspezifisch angepasst werden.
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Einreichung der Antragsunterlagen
Die Anträge müssen digital und postalisch eingereicht werden.
Digitale Einreichung der Anträge (bis spätestens 31.07.2016)
Die Einreichung der Anträge erfolgt direkt über die kumasta-Datenbank, in der Sie Ihre Stammdaten
eingegeben haben. Bevor Sie den Antrag per Aktivierung des Buttons „Skizze einreichen“ digital an
die Bundesvereinigung übermitteln, laden Sie bitte die beiden pdf-Dateien „Projektskizze“ und
„Darstellung der Bündnispartner“ (die Bündnispartnerdarstellung ist nicht notwendig bei
Folgeprojekten) unter dem Navigationsfeld „Anlagen“ in die Datenbank hoch. Erst dann reichen Sie
den Antrag über zweimaliges Aktivieren des Buttons „Skizze einreichen“ ein. Falls es Probleme mit
dem Hochladen der Anlagen gibt, können Sie die beiden pdf-Dateien auch an folgende Mailadresse
senden: [email protected]
Postadresse für die Einreichung der Anträge (bis spätestens Ende 31. KW 2016)
Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e. V.
Projekt "Jugend ins Zentrum!"
Lehrter Straße 27-30
10557 Berlin
Bei Fragen und Beratungsbedarf können Sie sich gerne an unser Projektteam wenden:
Madlen Hinze (Projektadministration)
Fon (030) ) 3 97 44 59 -2 (Dienstag bis Donnerstag von 13 bis 16 Uhr)
[email protected]
Kristina Rahe (Projektleitung)
Fon (030) 3 97 44 59 -4 (Dienstag bis Donnerstag von 13 bis 16 Uhr)
[email protected]
Fortlaufende Informationen sind auf www.jugend-ins-zentrum.de zu finden.
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