Wofür kann ich die Fortbildungs- und Projektmittel im Programm

Programm „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“
Wofür kann ich die Fortbildungs- und Projektmittel im Programm
„Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ ausgeben?
Die verfügbaren Sachmittel im Programm sollen da ankommen, wo sie den Kindern und
Jugendlichen an den Schulen am meisten nützen. Um Unklarheiten zu vermeiden, wollen wir die
Verwendung der Fortbildungs- und Projektmittel noch einmal verdeutlichen.
Die Sachmittel können einerseits für die eigene Supervision und Weiterbildung und andererseits
für Projekte mit den Schülerinnen und Schülern genutzt werden. Dafür sind im Folgenden
Hinweise, beispielhafte Handlungsfelder und abrechnungsrelevante Aspekte aufgeführt.
Grundsätzlich ist dabei das Prinzip der Wirtschaftlichkeit einzuhalten, so sind beispielsweise die
Versandkosten durch Sammelbestellungen möglichst gering zu halten und Skonto und Rabatte
zu nutzen. Die geplanten Ausgaben können mit der Programmagentur SPI vor Durchführung
abgestimmt werden.
A
Fortbildungsmittel
Deutlich werden sollte immer der Bezug zur eigenen Arbeit an der Schule. Die
Fortbildungsmittel sollen auch für die Weiterbildung im Tandem oder an Grundschulen
im Tridem genutzt werden. Der Anteil aus Sachmitteln zur Verwendung für
Fortbildungen und Supervision ist ab 2015 auf eine Summe von 600 Euro begrenzt.
Beispiele: Supervision, Fortbildungen und eigene bedarfsgerechte Qualifikationen
(Gewaltprävention, Familienratstraining, Mediation, Jungenarbeit, Umgang bei Verdacht auf
Kindeswohlgefährdung usw.) oder Honorare für Fortbildungen oder zur Unterstützung der
Projektarbeit durch externe Personen an der Schule (Organisationsentwicklung,
Kommunikation usw.) oder für Fachliteratur.
Beispiel 1: Zur Weiterentwicklung der (fallbezogenen) Zusammenarbeit im Tandem nehmen der
Sozialpädagoge und die Tandemlehrerin regelmäßig an gemeinsamen Supervisionssitzungen teil.
Abrechnungsrelevante Aspekte: Neben der Rechnungskopie ist ein Teilnehmernachweis und der
Zahlungsnachweis (Bankauszug) einzureichen. Ein Bankauszug muss immer dann zur Abrechnung
vorgelegt werden, wenn keine Barzahlung erfolgt ist.
Beispiel 2: Gemeinsam mit der Schule wird geplant, für die Kinder der SAPH-Klassen Soziales
Lernen mit Yoga-Elementen anzubieten. Zur professionellen Umsetzung kann für den/die
Sozialpädagogen/in eine „Yoga für Kinder“-Ausbildung in Rechnung gestellt werden.
Abrechnungsrelevante Aspekte: Die Rechnung muss auf die Anschrift des Trägers (mit Hinweis auf
das Projekt: Name der Fachkraft oder der Schule) ausgestellt sein. Neben der Rechnungskopie sind
ein Teilnehmernachweis und der Zahlungsnachweis einzureichen.
Beispiel 3: Zur Vorbereitung für das soziale Lernen in den 8. und 9. Klassen werden mehrere
Fachbücher angeschafft, die Methoden und Übungsmaterialien vorstellen.
Abrechnungsrelevante Aspekte: Die Rechnung muss auf die Anschrift des Trägers (mit Hinweis auf
das Projekt: Name der Fachkraft oder der Schule) ausgestellt sein. Als Lieferadresse kann hier auch
die Schule benannt werden. Neben der Rechnungskopie ist der Zahlungsnachweis (Bankauszug)
einzureichen.
Wofür die Fortbildungsmittel im Programm nicht zu verwenden sind:
Für Fortbildungen, die in keinem direkten Zusammenhang zur Projektarbeit stehen.
Für Mitarbeiter/innen des Trägers, die nicht als über das Programm „Jugendsozialarbeit an
Berliner Schulen“ finanzierte Sozialpädagogen/innen an den Schulen arbeiten.
Eine Erstattung von mehrjährigen (auch modularen) Weiterbildungen ist nur in Ausnahmefällen
und nur anteilig aus Programm-Mitteln möglich.
Stand: 06.05.2015
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Programm „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“
B
Projektmittel
Kosten, die im Rahmen von direkt mit den Schülern/innen und zusätzlich an der Schule
durchgeführten Projekten entstehen, können als Projektmittel abgerechnet werden.
Diese Projekte können anhand einer Projektskizze (vgl. nächste Seite) mit der
Programmagentur und der Schule abgestimmt werden. Wir benötigen KEINE
Projektskizze zur Vorab-Abstimmung, wenn es sich um Anschaffungen handelt, die
eindeutig Ihrer sozialpädagogischen Arbeit zugeordnet werden können; ebenso bei
Supervision.
Beispiele: Pädagogisches Spiel- und Bastelmaterial, Eintrittskarten, Fahrtkosten, u. ä . zur
Durchführung von kreativen oder erlebnispädagogischen Projekten, für Mädchen- und
Jungengruppen, für Projekte zur gesunden Ernährung, für soziale Kompetenztrainings,
Seminarfahrten mit der Schülervertretung, zum Besuch von Berufsorientierungsmessen oder
zur Erstellung einer Schülerzeitung usw.
Beispiel 1: Mit den neuen Siebtklässlern/innen findet in der ersten Woche nach den Sommerferien
eine Stadterkundung statt. Dabei sollen die Jugendlichen auch Orte außerhalb des eigenen Kiezes
kennenlernen. Den letzten Tag rundet ein Besuch im neuen Hochseilgarten in Berlin-Mitte ab. In
Gruppen dokumentieren die Jugendlichen anschließend das Erlebte auf einer Wandzeitung mit
Fotos, die in der Schule aufgehängt wird. Dafür fallen Kosten für Bastelmaterial, Fotoentwicklung,
Fahrkarten und Eintrittsgelder an.
Abrechnungsrelevante Aspekte: Zur inhaltlichen Erläuterung des Projektbezugs wird die Projektskizze genutzt. Neben der Projektskizze und den dazugehörigen Belegkopien ist (für die Teilnehmer
bezogenen Kosten, also die Eintrittsgelder und Fahrkarten) eine Teilnehmerliste einzureichen.
Beispiel 2: Für zwei 9. Klassen findet eine mehrtägige Seminarfahrt „Wie bewerbe ich mich?“ statt.
Nach den täglichen interaktiven Übungen und Kurzpräsentationen durch die Anbieter des
Veranstaltungsortes werden die Erlebnisse bei einem gemeinsam zubereiteten Essen am
Schlussabend vertieft. Dort wird die beste Bewerberin oder der beste Bewerber gekürt und erhält
von den Mitschülern/innen eine selbst gebastelte Urkunde. Für dieses Projekt fallen Fahrtkosten,
ein Teilnehmer-Festbetrag für Verpflegung, Übernachtungen und Seminarangebote, Kosten für
Lebensmittel, Papier und Stifte sowie Bastelmaterial an.
Abrechnungsrelevante Aspekte: Zur inhaltlichen Erläuterung des Projektbezugs wird die
Projektskizze genutzt. Neben der Projektskizze und den dazugehörigen Belegkopien ist (für die
teilnehmerbezogenen Kosten, also den Festkostenpreis und die Fahrkarten) eine Teilnehmerliste
und der Zahlungsnachweis einzureichen.
Beispiel 3: Im Laufe des gesamten Schuljahres führt die Sozialpädagogin mit den 5. und 6. Klassen
wöchentlich ein in den Unterricht integriertes soziales Kompetenztraining durch. Dafür werden
fortlaufend Bastel- und Präsentationsmaterialien benötigt.
Abrechnungsrelevante Aspekte: Einzureichen sind die (kurz gefasste) Projektskizze, Belegkopien
und ggf. Zahlungsnachweise. Um den Aufwand für den Einkauf und die Abrechnung zu minimieren,
empfiehlt es sich für dieses Projekt einen größeren Grundstock an Bastel- und Präsentationsmaterial z. B. am Anfang des Jahres anzuschaffen.
Wofür die Projektmittel im Programm nicht zu verwenden sind:
Für Sachkosten, die nicht in den Aufgabenbereich der Sozialpädagogin oder des Sozialpädagogen
fallen, zum Beispiel Unterrichtsmaterial für lernmittelbefreite Schüler/innen.
Grundsätzlich ausgeschlossen von der Förderung sind die Arbeitsplatzausstattung (Laptop,
Drucker, Telefon-/Handykosten) sowie Materialien, die als Bürobedarf deklariert sind, und
Bewirtungskosten. Für die Arbeit von Ehrenamtlichen können generell keine Mittel aus dem
Programm zur Verfügung gestellt werden. Ebenfalls nicht erstattungsfähig sind Pfandgelder.
Geplante Anschaffungen, die die Höhe von 410 € (brutto pro Gegenstand) übersteigen, sind mit
der Programmagentur vorher abzustimmen.
Stand: 06.05.2015
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Programm „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“
Projektskizze zur Verausgabung von Projektmitteln
Die Projektskizze dient der Bündelung und Erläuterung Kosten, die im Rahmen von Projekten
oder laufenden Angeboten mit den Schüler/innen entstehen (z. B. Farbe „Molotov“ für ein
Graffiti-Projekt). Zur frühzeitigen Abstimmung von Ausgaben, die nicht eindeutig der
sozialpädagogischen Arbeit zugeordnet werden können, wird neben den entsprechenden
Inhaltsangaben die Excel-Tabelle mit Planzahlen gefüllt und die Skizze per Email übermittelt.
Alle Projektskizzen sind zum Ende des Förderzeitraumes, ggf. um weitere Beträge ergänzt und
in der Excel-Tabelle aktualisiert, zusammen mit den Belegkopien und weiteren
abrechnungsrelevanten Unterlagen bei der Programmagentur einzureichen. Die Projektskizze
steht zum Download unter www.spi-programmagentur.de/dokumente.html bereit.
Nicht ausgeschlossen ist die handschriftliche Erläuterung von (Einzel-)Belegen direkt auf der
Belegkopie (sofern ein eindeutiger Projektbezug erkennbar ist) oder die Verwendung
vergleichbarer trägerinterner Vorlagen.
Beispiel:
Projekt-Kennziffer:
G199
Titel des Projekts: Streitschlichter/innen
Zeitraum (bei Bedarf): Januar bis Juni 2015
Teilnehmer/innen (bzw. Zielgruppe): je zwei Kinder aus den Klassen 4-6 (insgesamt 20
Kinder)
Inhalte, Methoden und Verlauf (in Bezug zu den entstandenen Kosten!):
Die Sozialpädagogin begleitet gemeinsam mit einem Lehrer die Einsätze der Streitschlichter/
-innen, die in den großen Pausen auf dem Hof zum Einsatz kommen. Die Streitschlichter/innen
treffen sich außerdem wöchentlich als AG, um über ihre Erfahrungen als Streitschlichter/innen
zu sprechen. Dieser von der Sozialpädagogin angeleitete Austausch untereinander über ihre
Tätigkeiten stärkt die Kinder. Desweiteren soll mit den beantragten Mitteln der Aufenthaltsraum
der Streitschlichter/innen zur gemeinsamen Planung der Einsätze mit einem Kalender
ausgestattet werden.
Kostenplanung / Ausgaben:
Posten
(Was wurde
gekauft)
Warnwesten
Kalender
Fachliteratur
„Kinder
schlichten“
Schreibwaren
Gesamtsumme
Stand: 06.05.2015
Verwendung
(Wozu wurde es
benötigt/genutzt)
Zur Ausstattung der
Streitschlichter/innen in
der großen Pause
Planung der Einsätze
Ausgaben in Euro
(Was soll/hat es
gekostet)
Zahlungsendempfänger
(Bei wem wurde es gekauft;
Rechnungsteller)
9,99 € Baumarkt „Schneider“
7,99 € Schreibwarenladen „Schulze“
Thematische Vertiefung
Stifte, Blöcke, Blätter für
Übungen
12,90 € Buchhandlung „Meyer“
22,90 € Hobbyshop „Müller“
53,78 €
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