Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wetzlar

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wetzlar
(Bereitstellungstag 9. Mai 2015)
Kommunalwahlen vom 27. März 2011
Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetzlar und in den
Ortsbeirat Garbenheim
Herr Erich Lautz hat sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Wetzlar und im Ortsbeirat Garbenheim am 27. April 2015 niedergelegt. Gemäß §§ 33
und 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 8
des Gesetzes vom 28. März 2015 (GVBl. S. 158), stelle ich hiermit fest, dass für Herrn
Erich Lautz als nächstfolgende noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages
der FW mit den meisten Stimmen Frau Renate Pfeiffer-Scherf am 28. April 2015 in
die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetzlar nachgerückt ist. In den Ortsbeirat
Garbenheim ist als nächstfolgender noch nicht berufener Bewerber des
Wahlvorschlages der FW mit den meisten Stimmen Herr Werner Ufer nachgerückt.
Gegen diese Feststellungen kann gemäß § 25 KWG jede/r Wahlberechtigte des
Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen
Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der
nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn mindestens
100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist bei mir
(Geschäftsstelle Stadtbüro, Ernst-Leitz-Straße 30) während der Dienststunden
schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im
Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere
Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Wetzlar, 5. Mai 2015
Stadt Wetzlar
Der Gemeindewahlleiter
Peters, Ltd. Magistratsdirektor