Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wetzlar (Bereitstellungstag 9. Mai 2015) Kommunalwahlen vom 27. März 2011 Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetzlar und in den Ortsbeirat Garbenheim Herr Erich Lautz hat sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetzlar und im Ortsbeirat Garbenheim am 27. April 2015 niedergelegt. Gemäß §§ 33 und 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 28. März 2015 (GVBl. S. 158), stelle ich hiermit fest, dass für Herrn Erich Lautz als nächstfolgende noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der FW mit den meisten Stimmen Frau Renate Pfeiffer-Scherf am 28. April 2015 in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetzlar nachgerückt ist. In den Ortsbeirat Garbenheim ist als nächstfolgender noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der FW mit den meisten Stimmen Herr Werner Ufer nachgerückt. Gegen diese Feststellungen kann gemäß § 25 KWG jede/r Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist bei mir (Geschäftsstelle Stadtbüro, Ernst-Leitz-Straße 30) während der Dienststunden schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Wetzlar, 5. Mai 2015 Stadt Wetzlar Der Gemeindewahlleiter Peters, Ltd. Magistratsdirektor
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