ährend bei der Festlegung in der Vergangenheit vor allem betriebswirtschaftliche Überlegungen im Vordergrund standen – und natürlich das Verhandlungsgeschick der Beteiligten – wird die Thematik mehr und mehr zu einem juristischen Risikopotenzial. ie „Diskriminierungsfreiheit“ wird hierbei zur obersten Maxime. Ist diese aus Sicht ihrer Handelspartner nicht gewährleistet, welche sich bspw. aufgrund ihrer Kanäle zum Kunden benachteiligt fühlen, kann dies zur einer Anzeige beim Kartellamt und einem entsprechenden Bußgeld führen. atürlich dürfen Sie auch weiterhin individuelle Konditionen für ihre Handelspartner definieren und durchsetzen. Es bedarf jedoch eines strukturierten Konditionensystems, mit welchem Sie im Ernstfall jederzeit die Gestaltung Ihrer Konditionen nachvollziehbar begründen können. Wir unterstützen Sie bei der Konzeption und Implementierung eines solchen Konditionensystems. Unsere Lösung geht mit einem handhabbaren Aufwand an Zeit und Ressourcen einher und bietet eine effektive Absicherung gegen entsprechende juristische Risiken und schärft gleichzeitig den internen Blick auf die eigenen Vertriebskanäle. Hierbei orientieren wir unsere Vorgehensweise an Ihren Vertriebsstrukturen und Kanälen, um eine individuelle und dauerhafte Lösung zu erarbeiten. Institut für Controlling Prof. Dr. Ebert GmbH Strohstraße 11, 72622 Nürtingen Tel. 07022 24452-0 www.ifc-ebert.de Ihre Experten: Prof. Dr. Volker Steinhübel [email protected] Sebastian Reek M.A. [email protected]
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