Standardkopfbogen KAV - Kommunaler Arbeitgeberverband

KAV
Rundschreiben V 10/2016
Kommunaler Arbeitgeberverband
Sachsen-Anhalt e. V.
Seminarankündigung
Umsetzung des Tarifabschlusses für die Beschäftigten im Sozialund Erziehungsdienst vom 30. September 2015
29. Februar 2016
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Rundschreiben V 57/2015 vom 16. Dezember 2015 haben wir über die Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst vom 30. September 2015 berichtet und Hinweise zu deren Umsetzung gegeben.
Aufgrund der Vielzahl der Anfragen zum Tarifabschluss und dem vielfach geäußerten
Wunsch nach einer Informationstagung haben wir uns entschlossen, kurzfristig zwei
Seminare durchzuführen.
Im Seminar wird Sie Frau Diana Häseler-Wallwitz, Stellvertreterin des Verbandsgeschäftsführers, über Inhalt und Umsetzung des neuen Tarifvertrages informieren.
Die beiden Seminare werden in Kooperation mit dem Studieninstitut (SIKOSA)
durchgeführt und finden jeweils in der Zeit von 10 Uhr bis 14 Uhr
am Dienstag, dem 22. März 2016, in Magdeburg,
SIKOSA-Standort: Albrechtstraße 7
und
am Mittwoch, dem 23. März 2016, in Halle (Saale),
SIKOSA-Standort: Hansering 19
statt.
Inhaltliche Schwerpunkte:
 Überleitung bisheriger Beschäftigter
 Zuordnung
 Höhergruppierung
 höhere Tabellenwerte
Anschrift: Merseburger Straße 97, 06112 Halle (Saale)
Telefon: (0345) 52 522 0

Fax: (0345) 52 522 22
E-Mail: [email protected]  Internet: www.kav-sachsenanhalt.de
2
 Antragsrecht nach § 28 b Abs. 2 TVÜ-VKA
 Sonderfälle
 besondere Stufenlaufzeiten
 Zuordnung/Höhergruppierung aus individuellen Zwischen- und Endstufen
 Höhergruppierung und Stufenlaufzeit
 Altersteilzeitfälle
 Eingruppierung/neue Tätigkeitsmerkmale
 neue Tätigkeitsmerkmale
 Durchschnittsbelegung
 Bestellung ständiger Vertreter
 Tabellenentgelt und sonstige Entgeltbestandteile
 Entgelttabelle
 Stundenentgelte, Zeitzuschläge usw.
 Zulagen bei S 11 b und S 12
 Heimzulage
 Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
 Strukturausgleiche
Aufgrund der Komplexität der neuen Regelungen wird eine Teilnahme auch den Mitgliedern empfohlen, die den Tarifabschluss bereits vollständig oder teilweise umgesetzt haben. Insbesondere aufgrund der bis 30. Juni 2016 verlängerten Ausschlussfrist für einen Antrag auf Höhergruppierung nach § 28 b Abs. 2 TVÜ-VKA besteht
weiterhin Handlungsbedarf.
Das Seminar richtet sich in erster Linie an Personalverantwortliche, Personalsachbearbeiter und Referenten sowie Bezügerechner und ausdrücklich nicht an Personalratsmitglieder, da es sich um eine Arbeitgeberveranstaltung handelt.
Als Arbeitsunterlagen bringen Sie bitte den TVöD sowie unser Rundschreiben
V 57/2015 vom 16. Dezember 2015 einschließlich aller Anlagen (Änderungstarifvertrag Nr. 20 zum BT-V sowie Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum TVÜ-VKA) mit.
Die Kosten des Seminars betragen
 95 € für Mitglieder des Studieninstitutes bzw. des KAV Sachsen-Anhalt e. V.,
 130 € für Nichtmitglieder.
Die Veranstaltungen werden ab einer Teilnehmerzahl von 20 durchgeführt und sind
auf jeweils 45 Teilnehmer begrenzt.
Bitte melden Sie sich direkt beim Studieninstitut unter www.sikosa.de bzw. mit anliegendem Formular an.
Mit freundlichen Grüßen
Lehmann
Verbandsgeschäftsführer
Ansprechpartner/in in der Verwaltung:
Telefonnummer:
Wichtig! Bitte geben Sie unbedingt eine
E-Mail-Adresse für den Schriftverkehr an.
E-Mail:
Faxnummer:
Studieninstitut für kommunale
Verwaltung Sachsen-Anhalt e.V.
Postfach 4026
39015 Magdeburg
Fax:
0391 56540-13
e-Mail: [email protected]
Fortbildungsanmeldung 2016
Veranstaltungsnummer:
K
K
Veranstaltungsbezeichnung:
050. 39/ 16- 01
050. 39/ 16- 02
Name
23.03.2016 Halle
Umsetzung des Tarifabschlusses für die
Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst
vom 30. September 2015
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Alternative
Veranstaltung 1:
Teilnehmer/in:
Termin:
22.03.2016 Magdeburg
/
-
Termin:
(bitte deutlich in Druckschrift ausfüllen)
Vorname
Tätigkeit
Rücktrittsregelung:
Die Entgeltzahlungspflicht entsteht durch die verbindliche Anmeldung zu den Seminaren. Das Entgelt ist nach
Rechnungsstellung zu entrichten. Eine schriftliche Abmeldung bis zu 3 Wochen vor dem ersten Seminartag führt
zur Befreiung von der Zahlungspflicht. Eine spätere Abmeldung ist für die Entgeltzahlungspflicht unerheblich, es
sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt.
Hiermit melde ich die genannten Personen zur oben genannten Veranstaltung verbindlich an.
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Ort, Datum
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Unterschrift