Bundesfachplanung Stefan Haines, Referat N11, Abteilung Netzausbau Antragskonferenz Neuss, 11./12.01.2016 www.bundesnetzagentur.de Sinn und Zweck Die Bundesfachplanung ist die erste Phase des Zulassungsprozesses für eine länder- bzw. grenzübergreifende Stromleitung. Der heutige Termin dient der Information der Bundesnetzagentur, damit sie nach dem Termin der Vorhabenträgerin aufgeben kann, welche Unterlagen sie für die Prüfungen in der Bundesfachplanung vorlegen muss und was die Unterlagen enthalten sollen. Stefan Haines | Antragskonferenz | © Bundesnetzagentur 11.01.16 5 Planungsablauf Bedarfsermittlung Bau Zulassung Bundesbedarfsplangesetz Bundesfachplanung Planfeststellung Festlegung von Anfangs- und Endpunkten Festlegung eines Korridors Festlegung eines konkreten Leitungsverlaufs A A A B B Stefan Haines | Antragskonferenz | © Bundesnetzagentur B 11.01.16 6 Rollenverteilung Vorhabenträgerin Die Übertragungsnetzbetreiberin hat als Vorhabenträgerin den Antrag gestellt und will die Stromleitung bauen und betreiben. Antrag Bundesnetzagentur Die Bundesnetzagentur prüft neutral und ergebnisoffen, ob der beantragte Trassenkorridor genehmigt werden kann, oder nur mit geändertem Verlauf bzw. mit Auflagen. Der Antrag kann auch abgelehnt werden. Die Bundesnetzagentur prüft die betroffenen Belange, wägt das Interesse am Bau der Stromleitung mit den Anliegen und Interessen der Privaten sowie der Träger öffentlicher Belange ab und trifft eine ausgewogene Entscheidung. Stefan Haines | Antragskonferenz | © Bundesnetzagentur 11.01.16 7 Die Beteiligungsschritte der Bundesfachplanung Antragskonferenz = „Stoffsammlung“ 1. 2. Inhalt: Gegenstand und Umfang der von der Vorhabenträgerin einzureichenden Unterlagen; Bundesnetzagentur bestimmt mit dem Untersuchungsrahmen die vorzulegenden Unterlagen, damit alles Wesentliche für die Beurteilung auf den Tisch kommt Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung i. d. R. mit Erörterungstermin zur Bestimmung des Trassenkorridors, = Vorbereitung der Bundesfachplanungsentscheidung: Bundesnetzagentur bestimmt einen Trassenkorridor und wägt hierfür das „Für und Wider“ ab Stefan Haines | Antragskonferenz | © Bundesnetzagentur 11.01.16 8 Inhalte der Bundesfachplanung Die Bundesnetzagentur überprüft den beantragten Trassenkorridor auf: Raumverträglichkeit z. B.: ob andere wichtige vorgesehene Nutzungen im Raum wie z. B. Rohstoffabbau zu sehr eingeschränkt werden Sonstige Belange z. B. kommunale Planungshoheit Umweltverträglichkeit, z. B. ob nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder nachteilige Auswirkungen auf ein Naturschutzgebiet zu erwarten sind Alternativen Woanders besser? Anbindungsleitungen zum Konverter? Stefan Haines | Antragskonferenz | © Bundesnetzagentur 11.01.16 9 Konverter in der Bundesfachplanung Die Konverter werden in der Bundesfachplanung nicht genehmigt, d. h. die Standorte werden nicht festgelegt. Dennoch: Betrachtung des Konverters in der Bundesfachplanung kein unüberwindbares Hindernis für das Vorhaben, wenn mögliche Konverterstandorte vorhanden Entstehen alternative Trassenkorridore durch Leitungsanbindung möglicher Standorte? Stefan Haines | Antragskonferenz | © Bundesnetzagentur 11.01.16 10 Verhältnis Trassenkorridor und Konverterstandort Anbindungskorridor Trassenkorridor Stefan Haines | Antragskonferenz | © Bundesnetzagentur 11.01.16 Bisheriger Verfahrensablauf Vorhaben Nr. 2 BBPlG Osterath – Philippsburg Abschnitt C: Osterath – Rommerskirchen 09.06.15 Antrag auf Bundesfachplanung 09.10.15 aktualisierter Antrag auf Bundesfachplanung 09.11.15 Ladung zur Antragskonferenz und Versendung des Antrags an die Träger öffentlicher Belange und Umweltvereinigungen sowie Veröffentlichung im Internet 18.12.15 Bekanntmachung der Antragskonferenz per Anzeige in den örtlichen Tageszeitungen Stefan Haines | Antragskonferenz | © Bundesnetzagentur 11.01.16 12 Adresse für Stellungnahmen Bundesnetzagentur Referat N11 – Durchführung von Zulassungsverfahren Tulpenfeld 4 53113 Bonn [email protected] Stefan Haines | Antragskonferenz | © Bundesnetzagentur 11.01.16 13
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