KURZ & KNAPP: NETZAUSBAU UND NATURSCHUTZ

Quelle: BMWi/Holger Vonderlind
KURZ & KNAPP:
NETZAUSBAU UND NATURSCHUTZ
ENERGIEWENDE SCHAFFEN,
NATUR SCHONEN
Die Energiewende sorgt dafür, dass die Energieversorgung in Deutschland immer klima- und umweltfreundlicher wird. Damit sie gelingt, brauchen wir den Um- und
Ausbau des Stromnetzes. Doch wie werden Umweltund Naturschutz beim Netzausbau berücksichtigt?
NATURSCHUTZ BEI DER PLANUNG
Der Naturschutz beim Netzausbau beginnt, bevor neue
Netzvorhaben geplant werden. Es gilt das NOVA-Prinzip: „Netz-Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau“. Es
besagt, dass nur dann neu gebaut wird, wenn sich keine
eingriffsärmere Alternative finden lässt. Eine solche
wäre zum Beispiel, bestehende Leitungen zu verstärken,
anstatt weitere Masten aufzustellen. Das NOVA-Prinzip
hilft, beim Netzausbau die Auswirkungen für Mensch
und Umwelt so weit wie möglich zu vermeiden.
Darüber hinaus spielen bei der Netzausbauplanung
gesetzliche Regelungen für den Naturschutz eine
wesentliche Rolle. Zum Beispiel das Bundesnaturschutzgesetz. Es ist die rechtliche Basis zum Schutz von
Natur und Landschaft und regelt, welche Maßnahmen
angewendet werden müssen, wenn Eingriffe stattfinden. Zudem ist darin festgelegt, welche Tier- und
Pflanzenarten unter gesetzlichem Schutz stehen. Es
regelt auch den Schutzstatus bestimmter Gebiete, also
was dort erlaubt ist und was nicht. Bei der Netzausbauplanung werden diese Gebiete und Arten besonders berücksichtigt. Ein Beispiel ist das Europäische
Der Naturschutz beim Netzausbau beginnt, bevor neue Netzvorhaben
geplant werden. Foto: Holger Vonderlind/BMUB
Schutzgebietsnetz „NATURA 2000“. Hier sollen
heimische Tier- und Pflanzenarten und die biologische
Vielfalt besonders gesichert werden. Nur wenn dieser
Schutzzweck nicht erheblich beeinträchtigt wird, sind
dort neue Leitungen zulässig.
Gelingt es bei der Planung neuer Stromleitungen
nicht, negative Wirkungen auf Natur und Umwelt zu
vermeiden, müssen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen umgesetzt werden. Beispiel Rodung: Müssen für
eine Leitung Gehölze weichen, kann dieser Eingriff
kompensiert werden, indem an anderer Stelle Gehölze
gepflanzt werden. Beispiel Vogelschutz: Beeinträchtigt
der Netzausbau Lebensräume bestimmter Vogelarten,
dann müssen an anderer Stelle – möglichst in der Nähe –
Lebensräume für diese Vögel aufgewertet oder
geschaffen werden.
NATURSCHUTZ WÄHREND DER BAUPHASE
Beim Bau neuer Stromleitungen lassen sich Auswirkungen auf die Natur kaum verhindern. Pflanzen,
Tiere und Lebensräume werden vor allem durch
Rodungen, Bodenaushub, Baustraßen, Lärm und
Grundwasserabsenkung beeinträchtigt. Die Auswirkungen auf den Boden sind bei Erdkabeln deutlich
größer als bei Freileitungen.
Mensch (einschl. Gesundheit), Tier , Pflanzen, bioPlanungsphase I logischerVielfalt,abiot.
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Bundesfachplanung
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Raumordnungsverfahren
Einige Beeinträchtigungen können durch geeignete
Maßnahmen verringert werden. Dazu gehören zum
Beispiel zeitliche Einschränkungen, also etwa keine
Bauarbeiten während der Brutzeit von Vögeln. Außerdem können gefährdete Tiere vor Baubeginn umgesiedelt werden. Baulärm lässt sich durch lärmarme
Baumaschinen abmildern. Die Veränderung der
Bodenstruktur kann durch besondere Grabungstechniken oder das Verlegen spezieller Bodenschutzmatten verringert werden.
NATURSCHUTZ WÄHREND DER BETRIEBSPHASE
Freileitungen und Erdkabel wirken sich unterschiedlich auf Natur und Umwelt aus. Die Intensität der
Auswirkungen hängt immer vom jeweiligen Landschaftsraum und von den betroffenen Arten ab.
Landschaft
Freileitungen sind mit ihren Leiterseilen und hohen
Masten weithin sichtbar. In manchen Landschaften
werden sie störender wahrgenommen als in anderen.
Erdkabel beeinträchtigen das Landschaftsbild deutlich
weniger. Leitungstrassen können Lebensräume
beeinträchtigen und bauen möglicherweise Barrieren
für die Wanderung von Tieren auf.
NATURSCHUTZ IM PLANUNGS- UND GENEHMIGUNGSVERFAHREN Grobplanung
Sowohl in der Grob- als auch in der Feinplanungsphase von Netzvorhaben spielen die
Auswirkungen auf die Umwelt eine wichtige Rolle. Im Rahmen der Netzentwicklungsplanung untersucht die Bundesnetzagentur (BNetzA) großräumig mögliche
Folgen für die Umwelt. Die Rede ist von der
Strategischen Umweltprüfung (SUP). Die
Ergebnisse dieser Prüfung berücksichtigt
die BNetzA bei der Bestätigung des Netzentwicklungsplans und des Offshore-Netzentwicklungsplans. Die SUP wird in der
Bundesfachplanung fortgesetzt und hilft
bei der Entscheidung für einen Trassenkorridor. Ist ein Korridor mit einer Breite von
500 bis 1.000 Metern gefunden, übernimmt
die zuständige Behörde die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Sie ist Teil des
Planfeststellungsverfahrens und sehr viel
kleinräumiger angelegt als die SUP. In der
UVP wird detailliert untersucht, welche
Auswirkungen auf Naturschutzgüter durch
das Vorhaben zu erwarten sind.
Planungsphase I
Netzentwicklungsplan,
Planungsphase
Bundesbedarfsplan I
Netzentwicklungsplan,
Bundesbedarfsplan
Planungsphase II
Bundesfachplanung,
Planungsphase
II
Raumordnungsverfahren
Bundesfachplanung,
Raumordnungsverfahren
Grobplanung
Strategische
Umweltprüfung
Strategische
(SUP)
Umweltprüfung
(SUP)GesundMensch (einschl.
heit), Tiere, Pflanzen, biologische
Mensch Vielfalt,
(einschl.abiotische
GesundUmwelt,
heit),
Tiere,Landschaft,
Pflanzen, bioKultur-Vielfalt,
und Sachgüter
logische
abiotische
Umwelt, Landschaft,
Kultur- und Sachgüter
Feinplanung
Feinplanung
Zulassungsphase
Planfeststellung,
Zulassungsphase
Entwurf, Genehmigung
Planfeststellung,
Entwurf, Genehmigung
Quelle: Bürgerdialog
Stromnetz, eigene Darstellung
nach Bundesamt für Naturschutz, AS Leipzig, 2013
UmweltverträglichkeitsUmweltverprüfung
(UVP)
träglichkeits-
Feinplanung
prüfung
(UVP)
Mensch
(einschl.
Gesundheit), Tiere, Pflanzen, biologische
Mensch Vielfalt,
(einschl.abiotische
GesundUmwelt,
heit),
Tiere,Landschaft,
Pflanzen, bioKultur-Vielfalt,
und Sachgüter
logische
abiotische
Umwelt, Landschaft,
Kultur- und Sachgüter
Diese Barrierewirkung hängt jedoch davon ab, wie
die Flächen unter bzw. über der Leitung gestaltet und
gepflegt werden.
Vogelschlag
Vor allem große Vögel mit einem geringen dreidimensionalen Sehvermögen, wie etwa Fluggänse, können
mit den Blitzschutz- oder Leiterseilen kollidieren. Um
diesen sogenannten Vogelschlag zu vermeiden, wird
insbesondere das zuoberst liegende Blitzschutzseil
mit Markierungen ausgerüstet. Besonders wirksam
sind Marker mit schwarzen und weißen beweglichen
Fähnchen. Sie machen Leitungen für Vögel leichter
erkennbar und reduzieren das Vogelschlag-Risiko um
etwa 90 Prozent. Alternativ kommen auch Marker in
Form einer Spirale zum Einsatz. Auch sie helfen dabei,
dass Vögel die Leitung deutlicher wahrnehmen.
Schwarz-Weiß-Vogelmarkierungen machen Leitungen für Vögel besser
sichtbar. Foto: Amprion
Zu den Auswirkungen im Betrieb gehören auch
elektromagnetische Felder. Dazu hat der Bürgerdialog Stromnetz unter www.buergerdialogstromnetz.de ein eigenes Infoblatt veröffentlicht.
Spiralmarkierungen helfen, Kollisionen zu vermeiden. Foto: 50Hertz
MÖGLICHE AUSWIRKUNGEN WÄHREND DER BAUPHASE
Freileitung
Erdkabel
• Mechanische Belastungen des Bodens
durch Baustraßen und Bauplätze
• Mechanische Belastungen des Bodens durch Baustraßen
(hier auf der gesamten Trassenlänge) und Bauplätze
• Betroffenes Bodenvolumen (Aushub)
und verdrängtes Boden­volumen
(Fundamente) im Vergleich gering
• Betroffenes Bodenvolumen durch Bodenaushub für Gräben und
Bettung der Kabel sehr groß (Freileitung zu Erdkabel: Faktor 1 : 30)
• Beeinträchtigung der
lokalen Flora und Fauna
• Beeinträchtigung der lokalen Flora und Fauna
• Beeinträchtigung des Wasserhaushalts
durch Grundwasserabsenkung
MÖGLICHE AUSWIRKUNGEN WÄHREND DER BETRIEBSPHASE
Freileitung
Erdkabel
• Keine Bodenerwärmung
• Bodenerwärmung, aber lt. aktuellem Forschungsstand
zu vernachlässigen
• Kollision von Vögeln
• Starke Veränderung
des Landschaftsbildes
• Wanderungsbarriere für Tiere
• Keine Kollision von Vögeln
• Lokale Landschaftsbildveränderung bei Trassen durch Wälder
• Wanderungsbarriere für Tiere
• Hydrologische Wirkungen (Dräng- oder Stauwirkung)
abhängig vom Bettungsmaterial und von den Bodeneigenschaften
Ökologische Trassenpflege
Nach der Inbetriebnahme hält der Übertragungsnetzbetreiber die Leitung und die Trasse instand. Dabei muss er
eventuelle naturschutzfachliche Vorgaben berücksichtigen.
Eine geeignete Trassenpflege kann helfen, die Auswirkungen von Stromleitungstrassen zu reduzieren. Wenn Trassen
zum Beispiel durch Wälder führen, können statt eines
regelmäßigen Kahlschlags nur einzelne, zu groß gewachsene Bäume herausgenommen werden. Außerdem ist die
Trasse kaum noch eine Wanderungsbarriere für Tiere,
wenn Halbstämme und Büsche stehen bleiben.
Niedrige Gehölze unter der Leitung können die zerschneidende
Wirkung abmildern. Foto: L. Becker/DUH
Weiterführende Informationen im Netz
Netzbetreiber
Bundesnetzagentur
www.netzausbau.de
Forum Netzintegration
www.forum-netzintegration.de
Deutsche Umwelthilfe
www.duh.de
Naturschutzbund Deutschland NABU
www.nabu.de
Bundesamt für Naturschutz
www.bfn.de
Deutscher Naturschutzring
www.dnr.de
Aktuelle Versionen der Gesetze sind unter
www.gesetze-im-internet.de verfügbar.
Gesetzeskarte für das Energieversorgungssystem
www.bmwi.de
> Energie > Energiewende > Gesetzeskarte
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
www.bmwi.de
TransnetBW GmbH
www.transnetbw.de
50Hertz Transmission GmbH
www.50hertz.com
TenneT TSO GmbH
www.tennet.eu
Amprion GmbH
www.amprion.net
Kontakt
Bürgerdialog Stromnetz GbR
Schlesische Straße 26
10997 Berlin
E-Mail: [email protected]
Tel.: 030 609871-670
www.buergerdialog-stromnetz.de
V. i. S. d. P.: Dr. Peter Ahmels