Poster Worum geht es bei der Bundesfachplanung

Worum geht es bei der Bundesfachplanung?
Einordnung in das Gesamtverfahren
Was ist die Bundesfachplanung?
Der von der Bundesnetzagentur geprüfte und bestätigte Netzentwicklungsplan bildet die Grundlage für
den Entwurf eines Bundesbedarfsplans. Dieser enthält eine Liste der Leitungsvorhaben, die für einen bedarfsgerechten Ausbau erforderlich sind. Die Bundesfachplanung ist der erste Schritt für die Genehmigung der Leitungen, die im Bundesbedarfsplangesetz als länderübergreifend oder grenzüberschreitend
gekennzeichnet sind. Hierfür ist die Bundesnetzagentur zuständig. Für die Leitungen, die innerhalb nur
eines Landes verlaufen, führt das betroffene Land ein Genehmigungsverfahren durch. Die Planungen für
eine neue Leitung werden von einem oder mehreren Übertragungsnetzbetreibern (Vorhabenträger) vorbereitet. Das Ergebnis legt der Vorhabenträger der Bundesnetzagentur in Form eines Antrages vor, mit
dem das Bundesfachplanungsverfahren beginnt.
Vorhaben des Bundesbedarfsplans
Gekennzeichnete länderübergreifende und
grenzüberschreitende Vorhaben sowie, falls
vorhanden, Offshore-Anbindungsleitungen
Vorhaben, die innerhalb eines Landes
verlaufen
1. Bundesfachplanung
1. Raumordnungsverfahren
2. Planfeststellung
2. Planfeststellung
Bundesnetzagentur
Länder
Methodik der Trassenkorridorfindung
Grobkorridorfindung
In einem ersten Schritt ermittelt der Vorhabenträger Grobkorridore, um den
Untersuchungsraum für die weiteren Planungsschritte einzugrenzen. Grundlage für die Grobkorridorfindung ist eine Raumwiderstandsanalyse. Dabei
werden konfliktreiche Räume betrachtet, die einem Leitungsbau entgegenstehen könnten, beispielsweise Siedlungsflächen und Naturschutzgebiete.
Außerdem wird geprüft, ob Möglichkeiten zur Bündelung mit vorhandenen
Infrastrukturen bestehen. Zusätzlich kann der Vorhabenträger auch andere
Planungsgrundsätze wie eine möglichst geradlinige und kurze Verbindung der Anfangs- und
Endpunkte der Leitung, der sogenannten Netzverknüpfungspunkte, heranziehen.
Bundesfachplanung
Zwischen diesen Netzverknüpfungspunkten wird nun ein sogenannter Trassenkorridor festgelegt. Das ist ein Gebietsstreifen mit einer Breite von etwa 500 bis
1.000 Metern, innerhalb dessen im anschließenden Planfeststellungsverfahren
eine genaue Trasse gefunden werden muss. Ziel der Bundesfachplanung ist es, einen raum- und umweltverträglichen Verlauf dieses Trassenkorridors zu ermitteln
und festzulegen.
Planfeststellung
Ziel des Planfeststellungsverfahrens ist die grundstücksscharfe Bestimmung
der Leitungstrasse mit genauer Festlegung der technischen Ausführung. Dies
beinhaltet die abschließende Entscheidung über die Ausführung als Erdkabel
oder Freileitung, die Art und Höhe der Masten sowie die genauen Standorte
der Masten und sonstiger Anlagen. Erst mit dem Planfeststellungsbeschluss
liegt das Baurecht für die Leitung vor.
Umweltaspekte und Raumverträglichkeit
Im Rahmen der Bundesfachplanung wird eine Strategische Umweltprüfung nach den Vorgaben
des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Ergebnisse sowie ihre methodische Herleitung werden in einem ausführlichen Umweltbericht dokumentiert.
In diesem werden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen beschrieben und bewertet. Das
soll sicherstellen, dass Natur und Mensch so wenig wie möglich durch den Netzausbau belastet
werden.
Folgende Schutzgüter und deren Wechselwirkungen sind zu beachten:
Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft
Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Ermittlung der Trassenkorridore
In einem zweiten Schritt ermittelt der Vorhabenträger mit einer vergleichbaren Vorgehensweise innerhalb der Grobkorridore geeignete Trassenkorridore.
Allerdings ist der Suchraum durch die vorgeschaltete Grobkorridorfindung bereits deutlich verringert. Dadurch können die Planer die örtliche Situation genauer betrachten und weitere Kriterien heranziehen.
Ermittlung des Vorschlagstrassenkorridors
Der dritte Schritt bei der Ermittlung des Trassenkorridors ist der Vergleich der
möglichen Trassenkorridore untereinander. Der Vorhabenträger berücksichtigt
hierbei unter anderem Umwelt- und Nutzungskriterien sowie Bündelungspotenziale, Länge und Wirtschaftlichkeit eines Vorhabens. Ergebnis dieses Vergleichs sind der sogenannte Vorschlagstrassenkorridor des Vorhabenträgers
sowie die in Frage kommenden Alternativen.
Bundesnetzagentur 2015
Bundesbedarfsplan
Im Bundesbedarfsplangesetz werden lediglich die zu verbindenden
Netzverknüpfungspunkte für die erforderlichen Leitungen festgelegt.
Der genaue Verlauf steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, sondern
wird in den sich anschließenden Genehmigungsverfahren schrittweise ermittelt.
netzausbau.de
Im Bundesfachplanungsverfahren sind der Vorschlagstrassenkorridor und die Alternativen zudem auf ihre Raumverträglichkeit zu prüfen. Dazu werden unter anderem die Erfordernisse der
Raumordnung aus den Ländern betrachtet. Dabei wird unter anderem untersucht, ob dem Vorhaben überwiegende öffentliche und private Belange entgegenstehen. Welche Belange im Einzelnen in welcher Tiefe untersucht werden müssen, legt die Bundesnetzagentur auf Grundlage
der Ergebnisse der Antragskonferenz in einem Untersuchungsrahmen fest. Auf dieser Basis legt
der Vorhabenträger der Bundesnetzagentur die erforderlichen Unterlagen für die raumordnerische Beurteilung und Strategische Umweltprüfung vor.
twitter.com/netzausbau
youtube.com/netzausbau
slideshare.net/netzausbau