Worum geht es bei der Bundesfachplanung? Einordnung in das Gesamtverfahren Was ist die Bundesfachplanung? Der von der Bundesnetzagentur geprüfte und bestätigte Netzentwicklungsplan bildet die Grundlage für den Entwurf eines Bundesbedarfsplans. Dieser enthält eine Liste der Leitungsvorhaben, die für einen bedarfsgerechten Ausbau erforderlich sind. Die Bundesfachplanung ist der erste Schritt für die Genehmigung der Leitungen, die im Bundesbedarfsplangesetz als länderübergreifend oder grenzüberschreitend gekennzeichnet sind. Hierfür ist die Bundesnetzagentur zuständig. Für die Leitungen, die innerhalb nur eines Landes verlaufen, führt das betroffene Land ein Genehmigungsverfahren durch. Die Planungen für eine neue Leitung werden von einem oder mehreren Übertragungsnetzbetreibern (Vorhabenträger) vorbereitet. Das Ergebnis legt der Vorhabenträger der Bundesnetzagentur in Form eines Antrages vor, mit dem das Bundesfachplanungsverfahren beginnt. Vorhaben des Bundesbedarfsplans Gekennzeichnete länderübergreifende und grenzüberschreitende Vorhaben sowie, falls vorhanden, Offshore-Anbindungsleitungen Vorhaben, die innerhalb eines Landes verlaufen 1. Bundesfachplanung 1. Raumordnungsverfahren 2. Planfeststellung 2. Planfeststellung Bundesnetzagentur Länder Methodik der Trassenkorridorfindung Grobkorridorfindung In einem ersten Schritt ermittelt der Vorhabenträger Grobkorridore, um den Untersuchungsraum für die weiteren Planungsschritte einzugrenzen. Grundlage für die Grobkorridorfindung ist eine Raumwiderstandsanalyse. Dabei werden konfliktreiche Räume betrachtet, die einem Leitungsbau entgegenstehen könnten, beispielsweise Siedlungsflächen und Naturschutzgebiete. Außerdem wird geprüft, ob Möglichkeiten zur Bündelung mit vorhandenen Infrastrukturen bestehen. Zusätzlich kann der Vorhabenträger auch andere Planungsgrundsätze wie eine möglichst geradlinige und kurze Verbindung der Anfangs- und Endpunkte der Leitung, der sogenannten Netzverknüpfungspunkte, heranziehen. Bundesfachplanung Zwischen diesen Netzverknüpfungspunkten wird nun ein sogenannter Trassenkorridor festgelegt. Das ist ein Gebietsstreifen mit einer Breite von etwa 500 bis 1.000 Metern, innerhalb dessen im anschließenden Planfeststellungsverfahren eine genaue Trasse gefunden werden muss. Ziel der Bundesfachplanung ist es, einen raum- und umweltverträglichen Verlauf dieses Trassenkorridors zu ermitteln und festzulegen. Planfeststellung Ziel des Planfeststellungsverfahrens ist die grundstücksscharfe Bestimmung der Leitungstrasse mit genauer Festlegung der technischen Ausführung. Dies beinhaltet die abschließende Entscheidung über die Ausführung als Erdkabel oder Freileitung, die Art und Höhe der Masten sowie die genauen Standorte der Masten und sonstiger Anlagen. Erst mit dem Planfeststellungsbeschluss liegt das Baurecht für die Leitung vor. Umweltaspekte und Raumverträglichkeit Im Rahmen der Bundesfachplanung wird eine Strategische Umweltprüfung nach den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Ergebnisse sowie ihre methodische Herleitung werden in einem ausführlichen Umweltbericht dokumentiert. In diesem werden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen beschrieben und bewertet. Das soll sicherstellen, dass Natur und Mensch so wenig wie möglich durch den Netzausbau belastet werden. Folgende Schutzgüter und deren Wechselwirkungen sind zu beachten: Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft Kulturgüter und sonstige Sachgüter Ermittlung der Trassenkorridore In einem zweiten Schritt ermittelt der Vorhabenträger mit einer vergleichbaren Vorgehensweise innerhalb der Grobkorridore geeignete Trassenkorridore. Allerdings ist der Suchraum durch die vorgeschaltete Grobkorridorfindung bereits deutlich verringert. Dadurch können die Planer die örtliche Situation genauer betrachten und weitere Kriterien heranziehen. Ermittlung des Vorschlagstrassenkorridors Der dritte Schritt bei der Ermittlung des Trassenkorridors ist der Vergleich der möglichen Trassenkorridore untereinander. Der Vorhabenträger berücksichtigt hierbei unter anderem Umwelt- und Nutzungskriterien sowie Bündelungspotenziale, Länge und Wirtschaftlichkeit eines Vorhabens. Ergebnis dieses Vergleichs sind der sogenannte Vorschlagstrassenkorridor des Vorhabenträgers sowie die in Frage kommenden Alternativen. Bundesnetzagentur 2015 Bundesbedarfsplan Im Bundesbedarfsplangesetz werden lediglich die zu verbindenden Netzverknüpfungspunkte für die erforderlichen Leitungen festgelegt. Der genaue Verlauf steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, sondern wird in den sich anschließenden Genehmigungsverfahren schrittweise ermittelt. netzausbau.de Im Bundesfachplanungsverfahren sind der Vorschlagstrassenkorridor und die Alternativen zudem auf ihre Raumverträglichkeit zu prüfen. Dazu werden unter anderem die Erfordernisse der Raumordnung aus den Ländern betrachtet. Dabei wird unter anderem untersucht, ob dem Vorhaben überwiegende öffentliche und private Belange entgegenstehen. Welche Belange im Einzelnen in welcher Tiefe untersucht werden müssen, legt die Bundesnetzagentur auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz in einem Untersuchungsrahmen fest. Auf dieser Basis legt der Vorhabenträger der Bundesnetzagentur die erforderlichen Unterlagen für die raumordnerische Beurteilung und Strategische Umweltprüfung vor. twitter.com/netzausbau youtube.com/netzausbau slideshare.net/netzausbau
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