Indikationen für Kontaktlinsen

Das Fachinstitut in Hamburg
Rothenbaumchaussee 47
20148 Hamburg
Telefon +49 (0) 40 / 449 779
Internet: www.HollandDorider.de
email: [email protected]
Indikationen für Kontaktlinsen
In seltenen Fällen kann eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse erfolgen.
Aber: Die Kassen bezuschussen in vielen Fällen nur mit Festbeträgen die Versorgung!
Nur bei sogenannten Sonder- oder Einzelanfertigungen ist eine Einzelfallentscheidung möglich.
Personen unter 18:

Aphakie

Anisometropie von 2dpt

Aniseikonie

Myopie 8dpt

Hyperopie 8dpt

Astigmatismus rectus / inversus 3dpt (Achsen 0°/90°  15°)

Astigmatismus obliquus 2dpt (Achsen 45°/135°  30°)
Personen über 18:

Wenn auf dem besseren Auge ein Visus von 0,3 mit Korrektur erreicht wird und zusätzlich eine der oben
genannten Indikationen bei „Personen unter 18“ erfüllt ist.
weitere Indikationen:

Irregulärer Astigmatismus
► Keine Stärkenangaben auf dem Rezept erforderlich.

Keratoplastik
► Keine Stärkenangaben auf dem Rezept erforderlich.

Keratokonus
► Keine Stärkenangaben auf dem Rezept erforderlich.
Aber die Info: Hornhautradius < 7,0mm.

Irisprintlinse
► Hornhauttrübungen werten einige Krankenkassen als kosmetische
Versorgungen und übernehmen keine Kosten.

Einäugige
► Nur wenn der Visus mit dem schlechteren Auge < 0,2 mit Sehhilfe
und zusätzlich eine der o.g. Indikationen „unter 18“ erfüllt ist.

Verbandlinse

Okklusionslinse
Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.