Das Fachinstitut in Hamburg Rothenbaumchaussee 47 20148 Hamburg Telefon +49 (0) 40 / 449 779 Internet: www.HollandDorider.de email: [email protected] Indikationen für Kontaktlinsen In seltenen Fällen kann eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse erfolgen. Aber: Die Kassen bezuschussen in vielen Fällen nur mit Festbeträgen die Versorgung! Nur bei sogenannten Sonder- oder Einzelanfertigungen ist eine Einzelfallentscheidung möglich. Personen unter 18: Aphakie Anisometropie von 2dpt Aniseikonie Myopie 8dpt Hyperopie 8dpt Astigmatismus rectus / inversus 3dpt (Achsen 0°/90° 15°) Astigmatismus obliquus 2dpt (Achsen 45°/135° 30°) Personen über 18: Wenn auf dem besseren Auge ein Visus von 0,3 mit Korrektur erreicht wird und zusätzlich eine der oben genannten Indikationen bei „Personen unter 18“ erfüllt ist. weitere Indikationen: Irregulärer Astigmatismus ► Keine Stärkenangaben auf dem Rezept erforderlich. Keratoplastik ► Keine Stärkenangaben auf dem Rezept erforderlich. Keratokonus ► Keine Stärkenangaben auf dem Rezept erforderlich. Aber die Info: Hornhautradius < 7,0mm. Irisprintlinse ► Hornhauttrübungen werten einige Krankenkassen als kosmetische Versorgungen und übernehmen keine Kosten. Einäugige ► Nur wenn der Visus mit dem schlechteren Auge < 0,2 mit Sehhilfe und zusätzlich eine der o.g. Indikationen „unter 18“ erfüllt ist. Verbandlinse Okklusionslinse Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
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