Beschlüsse der a.o. Gemeindeversammlung vom 24. Februar 2016 1. Dem Gestaltungsplan für die Überbauung der Wohnbaugenossenschaft “bi de Lüüt“ wird zugestimmt. Dieser wird nun den kantonalen Baubehörden zur .Überprüfung eingereicht. Nach der kantonalen Genehmigung (diese ist zu erwarten, da die Vorprüfung positiv verlaufen ist) wird der Gestaltungsplan im Juni rechtskräftig. Auf diesen Zeitpunkt ist auch die Baubewilligung durch die Gemeindebehörden möglich. 2. Der Kredit für den Neubau des Kinderspielplatzes wird genehmigt. Dieser Neubau wird notwendig, da das Bauprojekt der WBG “bi de Lüüt“ das Land des heutigen Spielplatzes benötigt. Dank eines Antrags aus den Reihen der Stimmbürger muss die Genossenschaft den vereinbarten Beitrag (fürs Zügeln) von Fr. 57’000 an den neuen Spielplatz nicht bezahlen.
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