WOHNBAUGENOSSENSCHAFT “bi de Lüüt“ Neue Wohnräume “bi de Lüüt“ in Dachsen Reglement für die Allgemeiner Grundsatz Erstvermietung Dieses Reglement regelt die Reservation und Erstvermietung der Wohneinheiten in der Überbauung „Neue Lebensräume in Dachsen“ (Schelling-Areal). Die Wohnbaugenossenschaft “bi de Lüüüt“ schafft damit Transparenz und versucht die Verteilung der Wohnungen so gerecht wie möglich zu gestalten. Bedingungen für eine Wohnungsmiete 1. Wohnungsmieter/-innen müssen Genossenschafter sein. Mitglied der Genossenschaft wird man durch Ausüllen eines Anmeldeformulars und durch den Erwerb eines Anteilscheines im Wert von CHF 1'000.- (Statuten Art. 3) 2. Die WBG “bi de Lüüt“ ist darauf angewiesen, dass sich die Mieter am Eigenkapital der Genossenschaft beteiligen. Es ist Anteilkapital in der Höhe des 1.2-fachen Jahreszinses zu zeichnen. Dieses Anteilkapital wird verzinst. Das Anteilkapital wird bei Kündigung der Wohnung zur Rückzahlung fällig. (Statuten Art. 11) Bereits gewährte langfristige Darlehen, oder Teile davon können als Anteilkapital eingesetzt werden, sofern die Finanzierung des Projektes weiterhin gesichert ist. 3. Da die Gemeinde Dachsen der WBG “bi de Lüüt“ein Darlehen von CHF 1 Million gewährt, haben die Einwohner von Dachsen bei der Vermietung Vorrang: • Sowohl bei der Erstvermietung als auch bei späteren Neuvermietungen werden die Hälfte der Wohnungen an Einwohner aus Dachsen zugeteilt. • Davon abgewichen werden darf nur dann, wenn so bei der Erstvermietung keine Vollvermietung erreicht wird. • Als Einwohner von Dachsen zählen Personen, die bei Mietantritt mindestens 5 Jahre in Dachsen wohnhaft waren. 4. Wenn mehr Mietinteressenten als zur Verfügung stehende Wohneinheiten vorhanden sind, erhalten folgende Interessenten/-innen den Vorrang (Die Kriterien sind nicht gewichtet): • Personen, die der WBG langfristige Darlehen gewährt haben. • Personen, die auf eine hindernisfreie Wohnung angewiesen sind. • Personen, die sich für die Genossenschaft “bi de Lüüt“ besonders eingesetzt und mitgearbeitet haben. Miete auf einen späteren Zeitpunkt Falls der Mietantritt auf einen späteren Zeitpunkt gewünscht wird, können Bewerber/ innen sich auf eine Warteliste setzen lassen und werden bei Kündigungen informiert. Reservationen auf einen bestimmten Zeitpunkt sind nicht möglich. Grundsätzlich ist die Reihenfolge auf der Warteliste und Ziff. 3 entscheidend, wer die frei werdende Wohnung erhält. Falls mehrere Bewerber gleichzeitig auf die Warteliste gesetzt sind, wird gemäss den obigen Kriterien entschieden. Stand 20.5.2016/hö
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