Erstvermietung - Verein “bi de Lüüt“

WOHNBAUGENOSSENSCHAFT “bi de Lüüt“
Neue Wohnräume “bi de Lüüt“ in Dachsen
Reglement für die
Allgemeiner Grundsatz
Erstvermietung
Dieses Reglement regelt die Reservation und Erstvermietung der Wohneinheiten in der
Überbauung „Neue Lebensräume in Dachsen“ (Schelling-Areal). Die
Wohnbaugenossenschaft “bi de Lüüüt“ schafft damit Transparenz und versucht die
Verteilung der Wohnungen so gerecht wie möglich zu gestalten.
Bedingungen für eine Wohnungsmiete
1. Wohnungsmieter/-innen müssen Genossenschafter sein. Mitglied der
Genossenschaft wird man durch Ausüllen eines Anmeldeformulars und durch den
Erwerb eines Anteilscheines im Wert von CHF 1'000.- (Statuten Art. 3)
2. Die WBG “bi de Lüüt“ ist darauf angewiesen, dass sich die Mieter am Eigenkapital
der Genossenschaft beteiligen. Es ist Anteilkapital in der Höhe des 1.2-fachen
Jahreszinses zu zeichnen. Dieses Anteilkapital wird verzinst. Das Anteilkapital wird
bei Kündigung der Wohnung zur Rückzahlung fällig. (Statuten Art. 11) Bereits
gewährte langfristige Darlehen, oder Teile davon können als Anteilkapital
eingesetzt werden, sofern die Finanzierung des Projektes weiterhin gesichert ist.
3. Da die Gemeinde Dachsen der WBG “bi de Lüüt“ein Darlehen von CHF 1 Million
gewährt, haben die Einwohner von Dachsen bei der Vermietung Vorrang: • Sowohl bei der Erstvermietung als auch bei späteren Neuvermietungen werden
die Hälfte der Wohnungen an Einwohner aus Dachsen zugeteilt.
• Davon abgewichen werden darf nur dann, wenn so bei der Erstvermietung keine
Vollvermietung erreicht wird.
• Als Einwohner von Dachsen zählen Personen, die bei Mietantritt mindestens 5
Jahre in Dachsen wohnhaft waren.
4. Wenn mehr Mietinteressenten als zur Verfügung stehende Wohneinheiten
vorhanden sind, erhalten folgende Interessenten/-innen den Vorrang (Die Kriterien
sind nicht gewichtet):
• Personen, die der WBG langfristige Darlehen gewährt haben.
• Personen, die auf eine hindernisfreie Wohnung angewiesen sind.
• Personen, die sich für die Genossenschaft “bi de Lüüt“ besonders eingesetzt und
mitgearbeitet haben.
Miete auf einen späteren Zeitpunkt
Falls der Mietantritt auf einen späteren Zeitpunkt gewünscht wird, können Bewerber/ innen sich auf eine Warteliste setzen lassen und werden bei Kündigungen informiert.
Reservationen auf einen bestimmten Zeitpunkt sind nicht möglich. Grundsätzlich ist die
Reihenfolge auf der Warteliste und Ziff. 3 entscheidend, wer die frei werdende
Wohnung erhält. Falls mehrere Bewerber gleichzeitig auf die Warteliste gesetzt sind,
wird gemäss den obigen Kriterien entschieden.
Stand 20.5.2016/hö