Ingenieurbestätigung - Bau

Koordination Nordwestschweiz
Landwirtschaft / Umweltschutz
ae041 (Stand März 2016)
Ingenieurbestätigung
Dieses Formular ist ausgefüllt und unterzeichnet den Baugesuchunterlagen beizulegen.
Gemeinde:
Parzelle Nr.:
Bauvorhaben:
Liegenschaft / Lagebezeichnung:
Gewässerschutzbereich:
Au
Ao
üB
Grundwasserschutzzone:
S3
Bauherrschaft (Adresse) :
Projektverfasser (Adresse) :
Projektingenieur (Adresse) :
Bestätigung:
Hiermit bestätigen wir zuhanden der kantonalen Behörde, dass das oben genannte
Ingenieurbüro mit folgenden Leistungen für das Bauwerk beauftragt wird:
• Beurteilung des Baugrundes / Grundwasserstandes
• ggf. Angaben zur Hangsicherung und Wasserhaltung
• Einbau eines Leckerkennungssystems bei Bauten in der Gewässerschutzzone S
gemäss Vollzugshilfe BAFU / BLW
• Statische Berechnung
• Schalungs- und Armierungspläne mit Materiallisten
• Periodische Baukontrollen der Tragkonstruktion
• Dichtheitsprüfung und Schlusskontrolle mit Abnahmeprotokoll
Die statische Berechnung und die konstruktive Gestaltung des Bauwerks erfolgt nach den geltenden eidgenössischen und kantonalen Normen und Richtlinien.
Der Ingenieur ist rechtzeitig über den Beginn der Aushubarbeiten zu informieren.
Wenn die Bauherrschaft die Ingenieurarbeiten an ein anderes Ingenieurbüro überträgt, ist eine neue Ingenieurbestätigung über die Gemeinde der kantonalen Behörde einzureichen.
Datum:
Unterschriften
Bauherrschaft:
Projektverfasser:
Projektingenieur:
Kontakt
Amt für Wasser
und Abfall
Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion
des Kantons Bern
Reiterstrasse 11
3011 Bern
Telefon
Telefax
e-mail
Internet
031 633 39 21
031 633 39 20
[email protected]
www.be.ch/awa