INFORMATIONS-BLATT BLATT 2015/06 2015 Einführung eines s Energie-Managementsystems/ Energie Energie-Audits ist für Nicht-KMU Nicht verpflichtend Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat mit der Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes dienstleistungsgesetzes (EDL-G) (EDL die bestehenden Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU 2012/27/E in innerstaatliches Recht umgesetzt. Das Gesetz ist in 04/2015 in Kraft getreten. getreten Damit müssen Nicht-KMU bis zum 5.12.2015 das Einrichten eines EnergieAudit nach DIN 16247 nachweisen, sofern sof diese nicht bereits über ein Zertifikat nach ISO EN 50001 oder ein Umweltmanagement nach EMAS verfügen. Die Nachweisführung ührung wird durch das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht und sanktioniert. Ein Vorteil: Die Vorgabe senkt für Nicht-KMU die Zertifikatsgrenze für eine Nachweisführung und damit den Aufwand, da nun eine Umsetzung der DIN EN 16247 ausreichend ist und die aufwändigere DIN EN 50001 nicht mehr von Nicht-KMU KMU gefordert wird. Die Reglung ist für alle Nicht-KMU KMU bindend, d.h. d nicht nur für produzierendes Gewerbe, sondern auch Dienstleister, Krankenhäuser, Wohnungsgesellschaften, kommunale Betriebe, Betrieb u.ä. Nach der aktuellen gesetzlichen Vorgabe bestehen zwei Wege zur Erfüllung der Nachweispflicht: Erfüllung bis zum 05.12.2015 durch Abschluss des d Energie-Audit nach ISO EN 16247 Erfüllung bis zum 05.12.2016 durch Verpflichtung auf Umsetzung eines EnMS nach ISO EN 50001 bei gleichzeitiger Erfüllung von Mindestvorgaben bis zum 05.12.2015 Zu den Mindestvorgaben zählen die Inhalte der ISO EN 50001 / 4.4.3. Energetische Bewertung. Hierbei muss: Der Status von Energieeinsatz und Energieverbrauch auf Basis von Messungen u.a. Daten festgestellt werden Bereiche mit wesentlichem Energieeinsatz festgestellt werden Möglichkeiten zur Verbesserung der energiebezogenen Leistungen identifiziert, priorisiert und aufgezeichnet werden Die Fristverlängerung bis 2016 erweitert somit das Zeitfenster, erhöht aber den erforderlichen Aufwand für die Unternehmen erheblich. Die Einführung eines Energie-Audits Audits / EnMS erfüllt nicht nur die Nachweispflicht nach EDL-G G und Steuer-Erstattung (SpaEfV). Weitere Möglichkeiten bestehen in der Senkung des Netzentgeltes, der Senkung von Spitzenlasten oder dem Nutzen von Regelleistungen. Bei Letzerem geht es u.a. um abschaltbare Lasten, die nach Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 20.12.2012 zum Zweck der Aufrechterhaltung der NetzNetz und Systemsicherheit definiert und vergütet werden können. BCC-ENERGIE UG Dipl.-Ing. A. Müller (GF) Karlstraße 24a 04435 Schkeuditz ENERGIEBERATUNG Energie-Effizienzexperte (dena) Energie Energieberater BAFA / KfW Energieausweise WG /NWG Tel.: 034204 703 879 FAX: 01803 118866 198 Email: [email protected] WEB: www.bcc-energie.eu BCC-ENERGIE unterstützt B Sie mit folgenden BasisLeistungen: Individuelle Energieberatung Energieausweis für Wohnund Nichtwohngebäude KfW-Anträge zum Kredit „Onlinebestätigung zum Antrag“ und „Bestätigung nach Durchführung“ Berechtigte Förderprogramme: Registriert für Energieaudits durchführende Personen nach § 7 Abs. 3 i.V.m. § 8b EDL-G (BAFA) Unabhängige Vor-OrtBeratung (BAFA) Querschnittstechnologien (BAFA) KfW-Förderprogramme "Energieeffizient Bauen und Sanieren" KfW-Förderprogramme "Neubau" KfW-Förderprogramme "Initial- und Detailberatung" BAFA „Energieberatung Mittelstand“ Zulassungs-Nr.: 20003 Spezifische Leistungen: Energetische Fachplanung (KfW) Baubegleitung (KfW Energie-Effizienz-Haus) Energie-Effizienz-Nachweis (Systemische Optimierung / BAFA) EDL-G: Einführung EMS nach DIN 50001 und DIN 16247 für Unternehmen
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