Einführung eines Energie Energie-Audits ist für Nicht s - bcc

INFORMATIONS-BLATT
BLATT 2015/06
2015
Einführung eines
s Energie-Managementsystems/
Energie
Energie-Audits ist für Nicht-KMU
Nicht
verpflichtend
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat mit der
Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes
dienstleistungsgesetzes (EDL-G)
(EDL
die bestehenden
Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU
2012/27/E in innerstaatliches
Recht umgesetzt. Das Gesetz ist in 04/2015 in Kraft getreten.
getreten Damit
müssen Nicht-KMU bis zum 5.12.2015 das Einrichten eines EnergieAudit nach DIN 16247 nachweisen, sofern
sof
diese nicht bereits über ein
Zertifikat nach ISO EN 50001 oder ein Umweltmanagement nach EMAS
verfügen. Die Nachweisführung
ührung wird durch das Bundesamt für
Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht und sanktioniert.
Ein Vorteil: Die Vorgabe senkt für Nicht-KMU die Zertifikatsgrenze für
eine Nachweisführung und damit den Aufwand, da nun eine Umsetzung
der DIN EN 16247 ausreichend ist und die aufwändigere DIN EN 50001
nicht mehr von Nicht-KMU
KMU gefordert wird.
Die Reglung ist für alle Nicht-KMU
KMU bindend, d.h.
d nicht nur für produzierendes Gewerbe, sondern auch Dienstleister, Krankenhäuser,
Wohnungsgesellschaften, kommunale Betriebe,
Betrieb u.ä.
Nach der aktuellen gesetzlichen Vorgabe bestehen zwei Wege zur
Erfüllung der Nachweispflicht:
Erfüllung bis zum 05.12.2015 durch Abschluss des
d Energie-Audit
nach ISO EN 16247
Erfüllung bis zum 05.12.2016 durch Verpflichtung auf Umsetzung
eines EnMS nach ISO EN 50001 bei gleichzeitiger Erfüllung von
Mindestvorgaben bis zum 05.12.2015
Zu den Mindestvorgaben zählen die Inhalte der ISO EN 50001 / 4.4.3. Energetische Bewertung. Hierbei muss:
Der Status von Energieeinsatz und Energieverbrauch auf Basis von
Messungen u.a. Daten festgestellt werden
Bereiche mit wesentlichem Energieeinsatz festgestellt werden
Möglichkeiten zur Verbesserung der energiebezogenen Leistungen
identifiziert, priorisiert und aufgezeichnet werden
Die Fristverlängerung bis 2016 erweitert somit das Zeitfenster, erhöht
aber den erforderlichen Aufwand für die Unternehmen erheblich.
Die Einführung eines Energie-Audits
Audits / EnMS erfüllt nicht nur die
Nachweispflicht nach EDL-G
G und Steuer-Erstattung (SpaEfV). Weitere
Möglichkeiten bestehen in der Senkung des Netzentgeltes, der Senkung
von Spitzenlasten oder dem Nutzen von Regelleistungen. Bei Letzerem
geht es u.a. um abschaltbare Lasten, die nach Energiewirtschaftsgesetz
(EnWG) vom 20.12.2012 zum Zweck der Aufrechterhaltung der NetzNetz und
Systemsicherheit definiert und vergütet werden können.
BCC-ENERGIE UG
Dipl.-Ing. A. Müller (GF)
Karlstraße 24a
04435 Schkeuditz
ENERGIEBERATUNG
Energie-Effizienzexperte (dena)
Energie
Energieberater BAFA / KfW
Energieausweise WG /NWG
Tel.: 034204 703 879
FAX: 01803 118866 198
Email: [email protected]
WEB: www.bcc-energie.eu
BCC-ENERGIE unterstützt
B
Sie mit folgenden BasisLeistungen:
Individuelle
Energieberatung
Energieausweis für Wohnund Nichtwohngebäude
KfW-Anträge zum Kredit
„Onlinebestätigung zum
Antrag“ und „Bestätigung
nach Durchführung“
Berechtigte
Förderprogramme:
Registriert für Energieaudits
durchführende Personen
nach § 7 Abs. 3 i.V.m. § 8b
EDL-G (BAFA)
Unabhängige Vor-OrtBeratung (BAFA)
Querschnittstechnologien
(BAFA)
KfW-Förderprogramme
"Energieeffizient Bauen und
Sanieren"
KfW-Förderprogramme
"Neubau"
KfW-Förderprogramme
"Initial- und Detailberatung"
BAFA „Energieberatung
Mittelstand“
Zulassungs-Nr.: 20003
Spezifische Leistungen:
Energetische Fachplanung
(KfW)
Baubegleitung (KfW
Energie-Effizienz-Haus)
Energie-Effizienz-Nachweis
(Systemische Optimierung /
BAFA)
EDL-G: Einführung EMS
nach DIN 50001 und DIN
16247 für Unternehmen