In der Universitätsverwaltung, Dezernat III B 1 - Studiengangentwicklung ist im Rahmen einer Mutterschutzvertretung zum 16.06.2015 befristet bis zunächst 22.09.2015 mit der Möglichkeit der Verlängerung im Rahmen einer anschließenden Elternzeit die Stelle einer/eines Referentin / Referenten in der Studiengangentwicklung zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages des Landes Hessen. Das Referat Studiengangentwicklung im Dezernat Studium und Lehre koordiniert die interne und externe Qualitätssicherung der Bachelor- und Masterstudiengänge an der Philipps-Universität und begleitet und prüft im speziellen die Prüfungsordnungen der Studiengänge. Hauptaufgabe der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers ist die Unterstützung bei der Entwicklung und Weiterentwicklung der Bachelor- und Masterstudiengänge an der Philipps-Universität Marburg. Neben der Beratung der Fachbereiche bei der Einrichtung und Weiterentwicklung von Bachelor- und Masterstudiengängen, ist die Begleitung der Prüfungsordnungen, des Abstimmungsprozesses zwischen universitären Stellen und Gremien eine wiederkehrende Aufgabe der Referentin/des Referenten in der Studiengangentwicklung. Die Universität erwartet von ihren Beschäftigten die Bereitschaft und Fähigkeit, sich ggf. in andere Aufgabenfelder einzuarbeiten und sie zu übernehmen. Vorausgesetzt werden ein mit gut abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom, Master oder vergleichbar) sowie gute Kenntnisse der Arbeitsbereiche Studiengangentwicklung und Prüfungsordnungen; juristische Kenntnisse sind von Vorteil. Im Speziellen erwarten wir Erfahrungen mit der internen und externen Qualitätssicherung von Studiengängen, der Arbeit in und mit universitären Gremien, der Einrichtung und Weiterentwicklung von Bachelor- und Masterstudiengängen sowie sehr gute Kenntnisse der Rahmenbedingungen für gestufte Studiengänge. Da die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber an der Schnittstelle zwischen Fachbereichen, Hochschulleitung, Gremien und Verwaltung Verantwortung trägt, sind Durchsetzungsfähigkeit sowie Service- und Problemorientierung unabdingbare Eigenschaften. Die einzustellende Person sollte in hohem Maße kommunikationsfähig sein sowie selbständig und verantwortungsvoll arbeiten können. Rückfragen richten Sie bitte an den Dezernenten für Studium und Lehre, Herrn Fischer unter 06421/28-22109 oder an [email protected]. Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern sind willkommen – die Philipps-Universität bekennt sich zum Ziel der familiengerechten Hochschule. Die Teilung von Vollzeitstellen (§ 8 Abs. 2 Satz 1 HGlG) sowie eine Reduzierung der Arbeitszeit sind grundsätzlich möglich. Bewerberinnen/Bewerber mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2, Abs. 2, 3) werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir bitten darum, Bewerbungsunterlagen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet. Bewerbungsunterlagen sind bis zum 30.04.2015 unter Angabe der Kennziffer ZV-0031-dezIIIref-2015 an die Präsidentin der Philipps-Universität Marburg, Biegenstraße 10, 35037 Marburg oder per E-Mail an [email protected] zu senden.
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