Die MArburg University Research Academy (MARA) der Philipps-Universität Marburg vergibt Stipendien zur Überbrückung mit dem Ziel der Fortsetzung der akademischen Laufbahn an besonders qualifizierte promovierte Wissenschaftlerinnen Die MArburg University Research Academy (MARA) der Philipps-Universität Marburg vergibt Stipendien an besonders qualifizierte weibliche wissenschaftliche Nachwuchskräfte, die an der Universität Marburg promoviert haben und hier ihre akademische Laufbahn fortsetzen möchten, dafür aber noch keine Anschlussfinanzierung haben. Ausgenommen von der Antragsmöglichkeit sind Nachwuchswissenschaft1 lerinnen des Fachbereichs 20 (Medizin) . Die Antragsfrist läuft bis zum 12. April 2016. Die Stipendien werden für zwölf Monate vergeben und müssen im laufenden Jahr angetreten werden. Innerhalb des Förderzeitraums ist ein Konzept für ein eigenes Habilitations- oder Forschungsprojekt zu erarbeiten und ein Drittmittelantrag auf eigene Forschungsgelder (inkl. Projektstelle bzw. Forschungs- oder Habilitationsstipendium) zu formulieren und einzureichen. Die Promotion (Disputation/Rigorosum) sollte in der Regel nicht länger als zwölf Monate zurückliegen (Mutterschutz und Elternzeit können angerechnet werden). In der Höhe und bei der Nebenverdienstgrenze orientieren sich die Stipendien an der Förderung von DFGGraduiertenkollegs (s. Punkte 2.1.1 sowie 2.1.2, Absätze 2 und 3, der Verwendungsrichtlinien Graduiertenkollegs mit Regeln guter wissenschaftlicher Praxis). Postdoktorandinnen erhalten einen monatlichen Grundbetrag von 1.750,- EUR. Zusätzlich wird ein Sachkostenzuschuss sowie ggf. eine Kinderzulage gewährt. Eine wissenschaftliche Nebentätigkeit während der Förderdauer ist bis zu 6.000,EUR im Jahr möglich. Auslandszuschläge werden nicht gezahlt. Spätestens vier Wochen nach Abschluss der Förderung ist ein schriftlicher Abschlussbericht einzureichen. Die im Vergabeprozess zugrunde gelegten Kriterien finden Sie hier. Antragstellung Sollten Sie Interesse haben, bitten wir Sie um einen Antrag mit folgenden Angaben: 1. Ihre vollständigen Kontaktdaten 2. Darstellung des Forschungsvorhabens, für das die Beantragung von Drittmitteln mit Hilfe des Stipendiums ermöglicht werden soll: kurze, max. einseitige allgemeinverständliche Zusammenfassung sowie eine max. fünfseitige Skizze des Forschungsvorhabens mit kurzer Vorstellung der Problemstellung, des Forschungsstands und ggf. eigener Vorarbeiten, möglicher Lösungsansätze sowie Arbeits- und Zeitplan. Falls die Antragstellerin während der Laufzeit des Stipendiums Forschungsarbeiten durchführt, die Sachmittel verbrauchen, so muss deren Finanzierung dargelegt werden. Bitte machen Sie auch Angaben zur zeitlichen Dauer der Erarbeitung des Projektantrags in Absprache mit einer Professorin oder einem Professor des Fachbereichs 3. Motivationsschreiben (max. eine Seite), inklusive verbindlicher Absichtserklärung, den Projektantrag an die Philipps-Universität Marburg anzubinden, sowie Darlegung, wie weit der Veröffentlichungsprozess der Dissertation fortgeschritten ist und welche Arbeiten in diesem Zusammenhang noch anstehen 1 Für Habilitandinnen des Fachbereichs Medizin an der Philipps-Universität Marburg besteht die Möglichkeit einer Förderung über die Anneliese-Pohl-Stiftung. -2- 4. Gutachten (zur Person der Antragstellerin sowie zum geplanten Projektantrag) einer Professorin oder eines Professors des Fachbereichs, an dem der Projektantrag erstellt wird, inklusive Einschätzung des zeitlichen Rahmens, Bestätigung der Absichtserklärung der Antragstellerin, den Projektantrag an die Philipps-Universität Marburg anzubinden sowie Zusage zur wissenschaftlichen Mentorierung 5. Bestätigung des Fachbereichs der Philipps-Universität Marburg, an dem die Antragstellerin den Projektantrag erarbeiten wird, dass sie für den beantragten Förderzeitraum im Umfang von zwei SWS in die Lehre integriert und ihr ein Arbeitsplatzes mit für die geplanten Arbeiten ausreichender Ausstattung und technischer Infrastruktur, in experimentell arbeitenden Fächern auch ausreichender Laborplatz, zur Verfügung gestellt wird 6. Zeugniskopien des Studienabschlusses sowie der Promotion, inklusive Nachweis, dass die Promotion (Disputation/Rigorosum) an der Philipps-Universität Marburg abgeschlossen wurde und nicht länger als ein Jahr zurückliegt 7. Tabellarischer Lebenslauf 8. Publikationsliste (max. fünf) Bitte geben Sie die o. g. Informationen über das Online-Formular ein und senden Sie das gespeicherte Formular vollständig mit allen Unterlagen an [email protected]. Das Gutachten der Betreuerin bzw. des Betreuers kann auch gesondert per E-Mail an Frau Emily Beck, [email protected], versandt werden. Die Anträge müssen komplett bis Dienstag, dem 12. April 2016, eingegangen sein. Nur vollständige, ausschließlich per E-Mail eingegangene Anträge, deren Anhänge im PDF-Format beigefügt sind, können bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Bitte berücksichtigen Sie hierbei, dass die Dateien nicht schreibgeschützt sind. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Emily Beck MArburg University Research Academy Deutschhausstraße 11+13 Raum 02.0120 35032 Marburg Tel.: 06421 28 24069 E-Mail: [email protected]
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