PRESSEMITTEILUNG

PRESSEMITTEILUNG
Zumeldung zu Äußerungen von Bundesarbeitsministerin Nahles (dpa-Meldung)
BWIHK und Arbeitgeber Baden-Württemberg fordern Überarbeitung des Mindestlohngesetzes:
Bürokratie abbauen, Rechtssicherheit schaffen und Haftungsrisiken begrenzen
Dr. Dulger: „Wenn man von 99 Prozent ehrlichen Arbeitgebern ausgeht, wird deutlich, dass
hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird“
Dr. Kulitz: „Uns verwundert, dass trotzdem alle Arbeitgeber unter einen Generalverdacht
gestellt und deshalb scharf kontrolliert werden sollen“
STUTTGART – Arbeitgeber und Kammern in Baden-Württemberg haben die Bundesregierung
aufgefordert, das Mindestlohngesetz dringend zu überarbeiten. „Ziel muss es dabei sein, unnötige
Bürokratie und Dokumentationspflichten abzubauen, Rechtsklarheit und -sicherheit in vielen
Anwendungsfragen zu schaffen sowie die Haftungsrisiken für die Unternehmen zu begrenzen“,
erklärten die Arbeitgeber Baden-Württemberg und der Baden-Württembergische Industrie- und
Handelskammertag (BWIHK) am Dienstag gemeinsam in Stuttgart.
Die beiden Organisationen nehmen Bezug auf die jüngsten Äußerungen von
Bundesarbeitsministerin Nahles gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, die einerseits keinen
Bedarf erkennen kann, das Mindestlohngesetz anzupassen, andererseits von „99 Prozent“ ehrlichen
Arbeitgebern gesprochen hatte, die durch das Gesetz geschützt werden sollen. Die Ministerin hatte
angekündigt, dass 1600 zusätzliche Kontrolleure des Zolls – auch an der Schusswaffe – für die
Mindestlohnkontrollen ausgebildet würden.
Landesarbeitgeberpräsident Dr. Rainer Dulger kritisierte insbesondere den hohen Schwellenwert für
die umstrittenen Dokumentationspflichten. Demnach müssen bis zu einem Bruttomonatsentgelt
von 2.958 Euro die Arbeitszeiten dokumentiert werden. Bei einer 40-Stunden-Woche bedeute der
Mindestlohn jedoch rund 1.400 Euro im Monat, so Dulger: „Dass bei mehr als 2.000 Euro gegen das
Mindestlohngesetz verstoßen wird, ist allenfalls eine theoretische Möglichkeit. Wenn man dann
noch von 99 Prozent redlichen Arbeitgebern ausgeht, wird deutlich, dass hier mit Kanonen auf
Spatzen geschossen wird.“ Dr. Peter Kulitz, Präsident des BWIHK, ergänzte: „Einerseits freut es uns,
dass die Ministerin endlich anerkennt, dass die überwältigende Mehrheit der Unternehmen gute
Arbeitgeber sind. Anderseits verwundert es uns umso mehr, dass trotzdem alle Arbeitgeber unter
einen Generalverdacht gestellt und deshalb scharf kontrolliert werden sollen.“
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Aus Sicht der Spitzenorganisationen der Wirtschaft gebe es bisher keinerlei Anhaltspunkte dafür,
dass in Baden-Württemberg in nennenswertem Umfang gegen das Mindestlohngesetz verstoßen
werde. Kammerpräsident Kulitz mahnte daher an, bei den Kontrollen durch den Zoll die
erforderliche Sensibilität walten zu lassen: „Es wäre nicht nachvollziehbar, wenn uniformierte und
bewaffnete Beamte zum Beispiel im Handel oder in der Gastronomie vor den Augen der Gäste und
Kunden Kontrollen durchführen, ohne einen konkreten Anlass zu haben.“ Dulger erinnerte die
Bundesarbeitsministerin an ihre Zusage, alle Regelungen des Mindestlohngesetzes zeitnah
überprüfen zu wollen: „Da passt es überhaupt nicht, wenn schon vor einer intensiven Überprüfung
alle Kritikpunkte vom Tisch gewischt werden. Und es passt auch nicht, das Gesetz als Wohltat für die
ehrlichen Unternehmer anzupreisen. Niemand hat um diese Bevormundung gebeten.“
Aus Sicht der Industrie- und Handelskammern und der Arbeitgeber in Baden-Württemberg gehören
neben den Dokumentationspflichten noch weitere Regelungen des Mindestlohngesetzes auf den
Prüfstand. So müssten Unternehmen auch dafür haften, dass ihre Lieferanten und Dienstleister im
Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrags ihren Mitarbeitern den Mindestlohn bezahlen. „In der
Praxis ist eine Kontrolle und Durchsetzung bis hin zu Subunternehmen aber kaum realisierbar“, so
Kulitz. „Davon abgesehen ist der tatsächliche Haftungsumfang unklar.“ Ebenso gebe es große
Rechtsunsicherheiten, für welche Arbeitnehmer der Mindestlohn gelte und welche
Entgeltbestandteile neben dem Grundentgelt zu berücksichtigen sind. In der Praxis sorge auch der
Umgang mit den Ausnahmetatbeständen für Unsicherheit – insbesondere bei den
Ausnahmeregelungen zu Praktikanten. „Manche Praktika sind vom Mindestlohn befreit, andere
nicht. Im Einzelfall ist die Einordnung für viele Unternehmen sehr schwierig“, sagte Dulger: „Die
Koalitionsspitzen in Berlin sollten ihre Beratungen in der kommenden Woche nutzen, um
praxistaugliche Regelungen zu finden und die Unternehmen von unnötiger Bürokratie zu entlasten.“
Eine Absage erteilte er auch den Forderungen des DGB nach einem Verbandsklagerecht und nach
einer Umkehr der Beweislast, wonach der Arbeitgeber den Beweis erbringen müsse, welche
Arbeitsstunden tatsächlich geleistet wurden: „Das wäre aus unserer Sicht untragbar.“
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