Amt für Gesundheit Merkblatt zu den anwendbaren Verteilschlüsseln gemäss § 26 der kantonalen Verordnung KVG und den Weisungen für Pflegeheime zur Ermittlung der KVG-pflichtigen Pflegekosten 1. Basis Kostenrechnung KVG: Modell der Koordinationsgruppe Langzeitpflege Schweiz (KGL) Die Erstellung der Kostenrechnung für die Alters- und Pflegeheime im Kanton Thurgau erfolgt nach dem Handbuch „Kostenrechnung und Leistungsstatistik für Alters- und Pflegeheime (Verlag CURAVIVA Schweiz / jeweils aktuelle Version). Um die Kosten der einzelnen Kostenträger bestimmen zu können, ist neben einer umfassenden Leistungserfassung (BESA, RAI/RUG) eine Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zu führen. Die Kostenträgerrechnung wird in zwei Stufen erstellt. In der ersten Stufe (Kostenträger 1) werden die Kosten der Betreuung und Pflege in KVG-pflichtige und nicht-KVG-pflichtige Kosten aufgeteilt. In der zweiten Stufe (Kostenträger 2) werden die KVG-pflichtigen Pflegekosten auf die verschiedenen Pflegebedarfsstufen aufgeteilt. Als Abrechnungsbasis gilt die Auswertung der Kostenrechnung KVG, Modell KGL (Kostenträger 1 und Kostenträger 2 / Bezugsquelle Curaviva Schweiz). 2. Ableitung aus Kostenstellenrechnung Die Kostenträgerrechnung „Heim" setzt sich aus den Kostenträgern „Pension", „Betreuung" und „Pflege" zusammen. Die Kostenträger „Pension" und „Betreuung" enthalten die nicht KVG-pflichtigen Leistungen. Der Kostenträger „Pflege" beinhaltet die anrechenbaren KVG-pflichtigen Personal-, Infrastruktur- und Betriebskosten gemäss VKL.1 Das Kostenrechnungsmodell KVG basiert auf den effektiven Vollkosten. Die Kostenträger werden in der Regel nicht direkt bebucht. Die Unterteilung der Hauptkostenstelle 110 Pflege und Betreuung in die Komponenten Betreuung (nicht KVG-Leistungen) und in Pflege (KVG-pflichtig) erfolgt mit einem Verteilschlüssel in Prozenten. 3. Vorgehen Aufteilung Hauptkostenstelle 110 Pflege und Betreuung Die Kostenstellenrechnung wird unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten und der Buchungsregeln erstellt. Die Werte der Hauptkostenstellen werden auf der Ebene der Kosten- und der Erlösarten, inkl. Umlagearten, automatisch in die Kostenträgerrechnung (Stufe 1) übertragen. Alle Werte der Hauptkostenstelle 110 Pflege und Betreuung werden vor Verteilung auf dem Kostenträger 210 Betreuung abgebildet. Durch den Eintrag der zutreffenden %-Anteile im Kostenträger 220 Pflege KVG-pflichtig erfolgt anschliessend die Aufteilung (gemäss Formular Kostenträgerrechnung). 1 Handbuch Kostenrechnung und Leistungsstatistik 3.7.1.2 GA RP 08.30.03/1065/004 15. April 2015 1/3 Amt für Gesundheit 4. Zuteilung der %-Anteile auf den Kostenträger 220 Pflege KVG a) Kostenträger Pension (200): Die in der Kostenstellenrechnung der Hauptkostenstelle zugewiesenen Kosten, Erlöse und Umlagen bleiben bei der Entwicklung der Kostenträgerrechnung 1 unverändert. b) Kostenträger Betreuung (210) und Pflege (220): Die Zuteilung der Kosten und Erlöse erfolgt gemäss der nachfolgenden Anleitung. Anrechnungsmethode und Verteilschlüssel für die Aufteilung in die Kostenträger Betreuung und Pflege: Direkte Kosten: 311 - 313 37 220 Pflege KVG 100 % 100 % 80 % Löhne 220 geteilt durch Summe Löhne 210 und 220 (in %) wie 37 wie 37 wie 37 0% 0% 0% Für KVG relevante 2 Anlagen Für KVG relevante 3 Anlagen 0% 0% Für KVG relevante 4 Anlagen 0% 0% 100 % 0% 39 3910 3915 40 41 42 43 Personalnebenaufwand Aus- und Weiterbildung Qualitätssicherung Medizinischer Bedarf Lebensmittel und Getränke Haushalt Unterhalt und Reparaturen 20 % Löhne 210 geteilt durch Summe Löhne 210 und 220 (in %) wie 37 wie 37 wie 37 100 % 100 % 100 % Rest 44a Abschreibungen Rest 44b 45 46 Aufwand für Anlagenutzung Energie und Wasser Kapitalzinsen, gemäss Anlagebuchhaltung Büro und Verwaltung Übriger bewohnerbezogener Aufwand Übriger Sachaufwand 100 % 0% Rest 47 48 49 Löhne Pflegepersonal Sozialleistungen (Berechnung) 210 Betreuung 2 Zuweisung gemäss Handbuch Anlagebuchhaltung für Alters- und Pflegeheime 6. Index Zuweisung gemäss Handbuch Anlagebuchhaltung für Alters- und Pflegeheime 6. Index 4 Zuweisung gemäss Handbuch Anlagebuchhaltung für Alters- und Pflegeheime 6. Index 3 GA RP 08.30.03/1065/004 15. April 2015 2/3 Amt für Gesundheit Erlöse: 620 - 637 65 66a, 66b 67 68 Med. Nebenleistungen und Aktivierung Übrige Leistungen für Heimbewohner Erlöse aus Miet- und Kapitalzinsen Erlöse Nebenbetriebe Erlöse an Personal und Dritte Umlagen (indirekte Kosten): U10 Umlage Gebäude* U11 Umlage Energie* U20 Umlage Technischer Dienst* U21 Umlagen Transportdienst* U30 Umlagen Leitung und Verwaltung* U40 Umlagen Hauswirtschaft* U41 Umlagen Wäscherei* Oder wenn nachweisbar ausgewogen U42 Umlagen Reinigung* U60 Umlagen Verpflegung U90 Umlagen Zentralmagazin* U95 Umlagen Apotheke 210 Betreuung 220 Pflege KVG 100 % 0% 100 % 0% 100 % 0% 100 % 100 % 0% 0% 210 Betreuung 220 Pflege KVG wie 37 wie 37 wie 37 wie 37 wie 37 wie 37 wie 37 wie 37 wie 37 wie 37 wie 37 wie 37 0% wie 37 wie 37 100 % wie 37 100 % wie 37 100 % wie 37 0% wie 37 0% * Basis nach Aufteilung in die Hauptkostenträger Anmerkung: Wenn abweichend von dieser Anleitung Kosten auf 220 Pflege KVG angerechnet werden, muss dies mit entsprechenden Belegen nachweisbar sein. 5. Kostenträger für die Akut- und Übergangspflege Die Kosten für die Akut- und Übergangspflege sind gemäss Vorlage zur Kostenrechnung auf einen separaten Kostenträger zu buchen. Allfällige anrechenbare Umlagen sind entsprechend zu berücksichtigen. 6. Allgemeine Grundlagen In Ergänzung zu den obigen Ausführungen gelten als allgemeine Grundlagen die konsequente Umsetzung der bestehenden nationalen Standardinstrumente (Detailkonzept zu Statistik der sozialmedizinischen Institutionen BFS / Handbuch Anlagebuchhaltung für Alters- und Pflegeheime). Die vorstehenden Erläuterungen wurden in Zusammenarbeit mit CURAVIVA Thurgau und der Firma Redi Treuhand AG, Frauenfeld, erstellt. GA RP 08.30.03/1065/004 15. April 2015 3/3
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