Merkblatt zu den anwendbaren Verteilschlüssel gemäss § 26 TG KVV

Amt für Gesundheit
Merkblatt zu den anwendbaren Verteilschlüsseln gemäss § 26 der kantonalen Verordnung KVG und den Weisungen für Pflegeheime zur Ermittlung der
KVG-pflichtigen Pflegekosten
1. Basis Kostenrechnung KVG:
Modell der Koordinationsgruppe Langzeitpflege Schweiz (KGL)
Die Erstellung der Kostenrechnung für die Alters- und Pflegeheime im Kanton Thurgau
erfolgt nach dem Handbuch „Kostenrechnung und Leistungsstatistik für Alters- und
Pflegeheime (Verlag CURAVIVA Schweiz / jeweils aktuelle Version). Um die Kosten der
einzelnen Kostenträger bestimmen zu können, ist neben einer umfassenden
Leistungserfassung (BESA, RAI/RUG) eine Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung
zu führen. Die Kostenträgerrechnung wird in zwei Stufen erstellt. In der ersten Stufe
(Kostenträger 1) werden die Kosten der Betreuung und Pflege in KVG-pflichtige und
nicht-KVG-pflichtige Kosten aufgeteilt. In der zweiten Stufe (Kostenträger 2) werden die
KVG-pflichtigen Pflegekosten auf die verschiedenen Pflegebedarfsstufen aufgeteilt. Als
Abrechnungsbasis gilt die Auswertung der Kostenrechnung KVG, Modell KGL
(Kostenträger 1 und Kostenträger 2 / Bezugsquelle Curaviva Schweiz).
2. Ableitung aus Kostenstellenrechnung
Die Kostenträgerrechnung „Heim" setzt sich aus den Kostenträgern „Pension",
„Betreuung" und „Pflege" zusammen. Die Kostenträger „Pension" und „Betreuung"
enthalten die nicht KVG-pflichtigen Leistungen. Der Kostenträger „Pflege" beinhaltet die
anrechenbaren KVG-pflichtigen Personal-, Infrastruktur- und Betriebskosten gemäss
VKL.1
Das Kostenrechnungsmodell KVG basiert auf den effektiven Vollkosten. Die
Kostenträger werden in der Regel nicht direkt bebucht. Die Unterteilung der
Hauptkostenstelle 110 Pflege und Betreuung in die Komponenten Betreuung (nicht
KVG-Leistungen) und in Pflege (KVG-pflichtig) erfolgt mit einem Verteilschlüssel in
Prozenten.
3. Vorgehen Aufteilung Hauptkostenstelle 110 Pflege und Betreuung
Die Kostenstellenrechnung wird unter Berücksichtigung der betrieblichen
Gegebenheiten und der Buchungsregeln erstellt. Die Werte der Hauptkostenstellen
werden auf der Ebene der Kosten- und der Erlösarten, inkl. Umlagearten, automatisch
in die Kostenträgerrechnung (Stufe 1) übertragen. Alle Werte der Hauptkostenstelle 110
Pflege und Betreuung werden vor Verteilung auf dem Kostenträger 210 Betreuung
abgebildet. Durch den Eintrag der zutreffenden %-Anteile im Kostenträger 220 Pflege
KVG-pflichtig
erfolgt
anschliessend
die
Aufteilung
(gemäss
Formular
Kostenträgerrechnung).
1
Handbuch Kostenrechnung und Leistungsstatistik 3.7.1.2
GA RP 08.30.03/1065/004
15. April 2015
1/3
Amt für Gesundheit
4. Zuteilung der %-Anteile auf den Kostenträger 220 Pflege KVG
a) Kostenträger Pension (200):
Die in der Kostenstellenrechnung der Hauptkostenstelle zugewiesenen Kosten,
Erlöse und Umlagen bleiben bei der Entwicklung der Kostenträgerrechnung 1
unverändert.
b) Kostenträger Betreuung (210) und Pflege (220):
Die Zuteilung der Kosten und Erlöse erfolgt gemäss der nachfolgenden Anleitung.
Anrechnungsmethode und Verteilschlüssel für die Aufteilung in die Kostenträger
Betreuung und Pflege:
Direkte Kosten:
311 - 313
37
220 Pflege KVG
100 %
100 %
80 %
Löhne 220 geteilt
durch Summe Löhne
210 und 220 (in %)
wie 37
wie 37
wie 37
0%
0%
0%
Für KVG relevante
2
Anlagen
Für KVG relevante
3
Anlagen
0%
0%
Für KVG relevante
4
Anlagen
0%
0%
100 %
0%
39
3910
3915
40
41
42
43
Personalnebenaufwand
Aus- und Weiterbildung
Qualitätssicherung
Medizinischer Bedarf
Lebensmittel und Getränke
Haushalt
Unterhalt und Reparaturen
20 %
Löhne 210 geteilt
durch Summe Löhne
210 und 220 (in %)
wie 37
wie 37
wie 37
100 %
100 %
100 %
Rest
44a
Abschreibungen
Rest
44b
45
46
Aufwand für Anlagenutzung
Energie und Wasser
Kapitalzinsen, gemäss
Anlagebuchhaltung
Büro und Verwaltung
Übriger
bewohnerbezogener
Aufwand
Übriger Sachaufwand
100 %
0%
Rest
47
48
49
Löhne Pflegepersonal
Sozialleistungen
(Berechnung)
210 Betreuung
2
Zuweisung gemäss Handbuch Anlagebuchhaltung für Alters- und Pflegeheime 6. Index
Zuweisung gemäss Handbuch Anlagebuchhaltung für Alters- und Pflegeheime 6. Index
4
Zuweisung gemäss Handbuch Anlagebuchhaltung für Alters- und Pflegeheime 6. Index
3
GA RP 08.30.03/1065/004
15. April 2015
2/3
Amt für Gesundheit
Erlöse:
620 - 637
65
66a, 66b
67
68
Med. Nebenleistungen und
Aktivierung
Übrige Leistungen für
Heimbewohner
Erlöse aus Miet- und
Kapitalzinsen
Erlöse Nebenbetriebe
Erlöse an Personal und
Dritte
Umlagen (indirekte Kosten):
U10
Umlage Gebäude*
U11
Umlage Energie*
U20
Umlage Technischer
Dienst*
U21
Umlagen Transportdienst*
U30
Umlagen Leitung und
Verwaltung*
U40
Umlagen Hauswirtschaft*
U41
Umlagen Wäscherei*
Oder wenn nachweisbar
ausgewogen
U42
Umlagen Reinigung*
U60
Umlagen Verpflegung
U90
Umlagen Zentralmagazin*
U95
Umlagen Apotheke
210 Betreuung
220 Pflege KVG
100 %
0%
100 %
0%
100 %
0%
100 %
100 %
0%
0%
210 Betreuung
220 Pflege KVG
wie 37
wie 37
wie 37
wie 37
wie 37
wie 37
wie 37
wie 37
wie 37
wie 37
wie 37
wie 37
0%
wie 37
wie 37
100 %
wie 37
100 %
wie 37
100 %
wie 37
0%
wie 37
0%
* Basis nach Aufteilung in die Hauptkostenträger
Anmerkung: Wenn abweichend von dieser Anleitung Kosten auf 220 Pflege KVG
angerechnet werden, muss dies mit entsprechenden Belegen nachweisbar sein.
5. Kostenträger für die Akut- und Übergangspflege
Die Kosten für die Akut- und Übergangspflege sind gemäss Vorlage zur
Kostenrechnung auf einen separaten Kostenträger zu buchen. Allfällige anrechenbare
Umlagen sind entsprechend zu berücksichtigen.
6. Allgemeine Grundlagen
In Ergänzung zu den obigen Ausführungen gelten als allgemeine Grundlagen die
konsequente Umsetzung der bestehenden nationalen Standardinstrumente
(Detailkonzept zu Statistik der sozialmedizinischen Institutionen BFS / Handbuch
Anlagebuchhaltung für Alters- und Pflegeheime).
Die vorstehenden Erläuterungen wurden in Zusammenarbeit mit CURAVIVA Thurgau
und der Firma Redi Treuhand AG, Frauenfeld, erstellt.
GA RP 08.30.03/1065/004
15. April 2015
3/3